Nach dem Tod eines zweijährigen Mädchens im schwäbischen Bingen richten sich Ermittlungen gegen die Mutter des Kindes. Gegen die 24-jährige Frau werde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, sagte Staatsanwalt Ronny Stengel. Es bestehe der Verdacht, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. „Ein zweijähriges Kind sollte nicht alleine zum Fluss laufen.“
Gegen den Vater bestehe im Moment kein Verdacht. Stengel zufolge war der Vater zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause. Die Ermittlungen in dem Fall seien noch nicht abgeschlossen, es gehe auch um zeitliche Zusammenhänge. „Gegenstand der Ermittlungen ist, wann und wie das Mädchen zum Fluss gekommen ist.“
Nach Angaben der Polizei vom Montag hatte die Zweijährige ihr Elternhaus am Montag wahrscheinlich am späten Sonntagnachmittag zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr verlassen. Diese Daten hätten die Eltern der Polizei mitgeteilt, sagte eine Polizeisprecherin.
Das Mädchen trug nach Angaben der Ermittler vom Donnerstag vollständige Alltagsbekleidung und Turnschuhe und nicht nur einen Schlafanzug, wie die Familie zunächst angegeben hatte. „Ob und inwieweit eine Verletzung der Aufsichtspflicht für den Tod des Mädchens (mit-)ursächlich war, ist (...) Gegenstand der noch laufenden Ermittlungen“, hieß es.
Die Zweijährige war am Dienstag von Tauchern tot aus der Lauchert geborgen worden. Das Wohnhaus der Familie befindet sich in unmittelbarer Nähe des Flusses.
Wie die Obduktion nun ergab, ertrank das Mädchen. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft Hechingen und Polizeipräsidium Ravensburg gibt es keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung oder eine Fremdbeteiligung am Tod des Kindes.
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