Zu über zehn Jahren Gefängnis verurteilte eine Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth einen heute 55-jährigen Mann, der über Jahre hinweg Kinder sexuell missbraucht hatte. Der größte Teil dieser Taten spielte sich in zwei Gemeinden des östlichen Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ab.
Siebzehn Jahre bleibt sein schreckliches Geheimnis unentdeckt. In dieser Zeit missbraucht der Mann sechs kleine Mädchen. Es sind die Töchter seiner jeweiligen Lebensgefährtinnen, in einem Fall ist es die Tochter seiner künftigen Schwiegertochter. Die sexuellen Übergriffe geschehen im Bad oder im Schlafzimmer, aber auch während eines Camping-Ausfluges in die Fränkische Schweiz. Meist vergeht er sich an den schlafenden Kindern, mitunter aber nutzt er auch seine Rolle als „Ersatz-Vater“, um die arglosen Kleinen zu überreden, und in einem Fall droht er sogar mit Schlägen. Die ahnungslosen Mütter sind dabei stets außer Haus. Sein jüngstes Opfer ist gerade einmal drei Jahre alt.
Im Prozessverlauf wird deutlich, dass die sechs Mädchen, einige inzwischen erwachsene Frauen, bis heute unter den traumatisierenden Erlebnissen leiden. Einige seiner ehemaligen Ziehtöchter befinden sich aufgrund posttraumatischer Belastungsstörungen in Behandlung. Sie alle haben das Vertrauen in andere Menschen, insbesondere in (ältere) Männer verloren. Aufgezählt werden vor der Kammer Bindungs- und Beziehungsprobleme, schwere Depressionen, selbstverletzendes Verhalten und Suizidgedanken. All dies hat massiven Einfluss auf das schulische und später auch das berufliche Leben der Opfer.
Aufgedeckt wird das langjährige Martyrium der sechs Mädchen, als der Mann aus dem Aischgrund sich über Internet-Tauschbörsen kinderpornografisches Material beschafft. Nach einem entsprechenden Hinweis der US-Bundespolizei FBI ermitteln das Bundeskriminalamt und die Kriminalpolizei Ansbach. Bei zwei Wohnungsdurchsuchungen tauchen nicht nur eine Machete, drei Wurfsterne, zwei Butterfly-Messer, zwei Elektro-Schocker und scharfe Munition auf, sondern auf einer Festplatte, USB-Sticks, Speicherkarten und seinem Smartphone finden die Fahnder mehr als 11.000 Bilder und Filme mit strafrechtlich relevanten Inhalten.
Darunter entdecken die IT-Experten auch Fotografien und Videomitschnitte, die der Mann selbst hergestellt hat. Sie zeigen das ganze furchtbare Ausmaß seiner Taten und vor Gericht wird in Zeugenaussagen deutlich, dass selbst erfahrene Ermittler dadurch stark belastet werden. Die Kripo Ansbach kann durch diese Aufnahmen mehr als 60 Übergriffe dokumentieren und die Dateien sind das entscheidende Beweismaterial.
In anderen Verfahren wegen Kindesmissbrauchs gibt es nämlich immer wieder Schwierigkeiten, weil es sich um eine Vielzahl ähnlicher Taten handelt, die Opfer meist noch sehr jung sind und sich nur schlecht erinnern können – oder es nicht wollen, es meist keine Augenzeugen gibt und den Kindern seitens der Angeklagten oft nachgesagt wird, sie hätten alles nur erfunden. Nicht so in diesem Fall. Der Ablauf der Taten ist auf die Sekunde genau dokumentiert.
Zum Motiv des Mannes sagt der psychiatrische Gutachter Professor Dr. Hans-Peter Volz aus Würzburg aus. Der Angeklagte habe ihm gegenüber erklärt, es gehe ihm bei seinen Übergriffen gar nicht so sehr um die sexuelle Komponente. Vielmehr drehe es sich darum, Macht über die kindlichen Körper zu erlangen. Die wehrlosen Mädchen dienen dem Mann angeblich dazu, die eigene Ohnmacht gegenüber dominanten Frauen zu überwinden. Dahinter, so behauptet der 55-Jährige, verbergen sich offenbar eigene Traumata aus der Kindheit. So habe der Angeklagte berichtet, er sei von seiner Mutter grausam gedemütigt worden. Als Beispiel nennt er, dass er nackt vor seiner Schwester habe stehen müssen, während seine Mutter ihn mit einer Gerte ausgepeitscht hätte. Zudem hätte sich einer der Lebensgefährten seiner Mutter sexuell an ihm vergangen.
Am Ende verurteilt die Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth den Mann wegen unzähliger Sexualdelikte, darunter schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen und Vergewaltigung, wegen der Herstellung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Damit entsprach das Gericht dem Antrag der Verteidigung – Anklage und Nebenklage hatten jeweils zwölf Jahre gefordert.
In seiner Urteilsbegründung deutet der Vorsitzende Richter Michael Fischer an, die Freiheitsstrafe wäre höher ausgefallen, doch das Geständnis des Mannes habe seinen Opfern äußerst belastende Befragungen erspart. Dies sei als mildernder Umstand zu werten. Gegen das Urteil kann noch Berufung oder Revision eingelegt werden.