Keine weiteren Fälle der Geflügelpest | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.03.2023 15:54

Keine weiteren Fälle der Geflügelpest

Freilaufende Hühner: Eine solche Haltung ohne Überdachung ist regional noch für unabsehbare Zeit untersagt wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb in Frommetsfelden. (Foto: Kurt Güner)
Freilaufende Hühner: Eine solche Haltung ohne Überdachung ist regional noch für unabsehbare Zeit untersagt wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb in Frommetsfelden. (Foto: Kurt Güner)
Freilaufende Hühner: Eine solche Haltung ohne Überdachung ist regional noch für unabsehbare Zeit untersagt wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb in Frommetsfelden. (Foto: Kurt Güner)

In der Drei-Kilometer-Schutzzone um den Betrieb mit 15.000 Puten, in dem die Geflügelpest ausbrach, hat sich das Virus H5N1 nicht weiterverbreitet, zumindest nicht bei Hausgeflügel.

Dies ist das Fazit aus der Kontrolle aller rund 80 Hausgeflügelhalter im Drei-Kilometer-Radius um den Ausbruchsbetrieb in Frommetsfelden. Dass alle Überprüfungen durch Zweierteams des Veterinäramts in dieser Schutzzone entsprechende Ergebnisse hatten, teilte Dr. Ralf Zechmeister, der Leiter des Ansbacher Veterinäramts, mit.

Er gab am Montagnachmittag, allerdings nur vorläufig, darüber hinaus Entwarnung für die gesamte Zehn-Kilometer-Überwachungszone in Stadt und Kreis Ansbach.

Wassergeflügel wurde immer serologisch untersucht. Zum Verständnis: Enten und Gänse haben oft keine Krankheitssymptome, obwohl sie sich mit dem Virus H5N1 infiziert haben und andere Tiere anstecken können. Deshalb wurde Wassergeflügel stets am Rachen und am After betupft, um Proben daraufhin zu analysieren, ob das Tier das Virus H5N1 in sich trägt.

Diese Untersuchungen im Labor sowohl in der Schutz- als auch in der Überwachungszone in Stadt und Kreis Ansbach waren am Montag schon am Vormittag abgeschlossen. Laut Dr. Ralf Zechmeister waren alle Ergebnisse negativ.

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Mittags stand nur noch die Überprüfung von 16 Betrieben in der Überwachungszone aus. Bei allen 16 Geflügelhaltern, so Zechmeister nachmittags, hätten sich die Tiere als gesund erwiesen. „Die Schutz- und die Überwachungszone in Stadt und Kreis Ansbach sind überprüft – mit dem Ergebnis, dass keine weiteren Fälle und auch keine weiteren Verdachtsfälle der Geflügelpest festgestellt wurden.“ Nach Ostern werden erneut alle Betriebe in der Schutzzone und ein Viertel der Geflügelbestände in der Überwachungszone aufgesucht und überprüft.

Noch nicht so weit war am Montag das Veterinäramt beim Landratsamt Neustadt, in dessen Bereich rund 30 Betriebe in den Gemarkungen Marktbergel und Ermetzhof in der Überwachungszone liegen. Etwa ein Viertel der Betriebe in der Überwachungszone müssen nach den Vorgaben daraufhin begutachtet werden, ob die Tiere gesund sind. „Die stichprobenartigen Betriebskontrollen durch das Veterinäramt des Landratsamtes Neustadt an der Aisch haben aktuell noch nicht begonnen“, so Bastian Kallert vom Büro des Landrats Helmut Weiß.

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