Kassen und Ärzten streiten: Müssen Patienten länger warten? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.10.2026 00:07, aktualisiert am 20.10.2026 18:04

Kassen und Ärzten streiten: Müssen Patienten länger warten?

Regelungen zur Terminvergabe beim Arzt sind derzeit Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. (Symbolfoto) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Regelungen zur Terminvergabe beim Arzt sind derzeit Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. (Symbolfoto) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Regelungen zur Terminvergabe beim Arzt sind derzeit Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. (Symbolfoto) (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Deutschlands Krankenkassen werfen den Kassenärzten in der Debatte um längere Wartezeiten auf Arzttermine Angstmacherei vor. Die Vorstandschefin des Ersatzkassen-Verbands vdek, Ulrike Elsner, wertete Warnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor längeren Wartezeiten als „Schreckgespenst“. 

KBV-Chef Andreas Gassen hatte der „Bild“-Zeitung gesagt, durch Kürzungen habe die Regierung mehr als 50 Millionen ambulante Termine gestrichen. Weiter verschärfen werde sich die „Terminnot“ durch eine neue Meldepflicht. Werde ein festes Terminkontingent so blockiert, stehe dieses nicht mehr für die Patienten zur Verfügung. Mehr Termine könne es nur mit mehr Geld geben.

„Niemand hat Termine gestrichen“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entgegnete, einige versuchten, „Honorarforderungen auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten durchzusetzen“. Sprecher Florian Lanz sagte: „Niemand hat irgendwelche Arzttermine gestrichen, vielmehr wurde der Honorar-Bonus für die schnellere Terminvergabe zurückgenommen, weil es keine schnelleren Arzttermine gab.“ Auch Elsner, deren Verband Kassen wie TK, Barmer oder DAK-Gesundheit vertritt, sagte: „Besonders abwegig ist die Behauptung, durch das Streichen der sogenannten TSVG-Regelungen würden zig Millionen Termine für Versicherte wegfallen.“

Was hinter dem Streit steckt

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG/2019) waren Ärztinnen und Ärzten Zusatz-Vergütungen in bestimmten Fällen einer Terminvergabe gewährt worden. Trotz entsprechender Milliarden-Mehrausgaben wurde es aber „nicht erreicht“, die Wartezeiten zu reduzieren, wie der Bundesrechnungshof im Februar feststellte. Das Kassen-Sparpaket der Regierung, das im Juli in Kraft getretene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, schafft diese Vergütungsregelungen nun zum Teil wieder ab. Für die Praxen bedeutet der Wegfall der sogenannten TSVG-Vergütung laut der KBV einen Honorarverlust von rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr.

„Es fällt kein einziger Termin weg, nur weil für eine Selbstverständlichkeit kein Extra-Zuschlag mehr gezahlt wird“, sagte Elsner. Die vdek-Chefin verwies auf die 57,3 Milliarden Euro, die die GKV dieses Jahr bereits für die ärztliche Versorgung ausgebe. „Dass der Gesetzgeber solche Fehlanreize und Doppelfinanzierungen beendet, ist überfällig - denn die zeitnahe Versorgung der Versicherten ist bereits über die reguläre, jährlich steigende Gesamtvergütung vollständig bezahlt.“

Gassen hatte hingegen kritisiert, erst streiche die Politik die Vergütung für zusätzliche Termine, dann verschärfe sie die Meldepflicht. Denn nach einer in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossenen Neuregelung sind die Vertragsärzte künftig auch mit mehr Nachdruck verpflichtet, den Terminservicestellen Termine zu melden.

„KBV-Vorstandsvorsitzende schürt Ängste bei Versicherten“ 

Elsner warf Gassen vor, Ängste bei Millionen gesetzlich Versicherten zu schüren. Die Ärztinnen und Ärzte sollten „sich nicht von diesen überzogenen Behauptungen des KBV-Chefs beeinflussen lassen“. 

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte: „Die Kassenärzte-Lobby will mit einer Pseudo-Verknappung die ambulante Versorgung der fast 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten torpedieren.“ Gegen GKV-Kürzungspläne der Regierung solle auf dem Rücken der Patienten und Patientinnen Front gemacht werden. Dabei würden mit den Regierungsvorhaben die gesetzlich Versicherten bereits am meisten geschröpft, sagte Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Als Beispiele nannte er steigende Medikamenten-Zuzahlungen, sinkende Festzuschüsse beim Zahnersatz und eine eingeschränkte beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern.

© dpa-infocom, dpa:261019-930-864134/3


Von dpa
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