Langenzenn und Wilhermsdorf bemühen sich für ein gemeinsam zu betreibendes neues Hallenbad um eine massive Förderung vom Bund: Dazu meldet sich nun Harry Scheuenstuhl zu Wort: Der Abgeordnete kritisiert die Staatsregierung und das Landratsamt Fürth.
Laut dem Wilhermsdorfer SPD-Landtagsmitglied (MdL) kämen München und das Landratsamt in Zirndorf im Zusammenhang mit dem möglichen Ausfall des Schulschwimm-Angebots im nordwestlichen Landkreis Fürth ihrer gesetzlichen Pflicht schlichtweg nicht nach. Konkret greift Scheuenstuhl den Fürther Landrat an. Er sei „besonders irritiert“, dass Bernd Obst (CSU) „statt Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, auf formale Zuständigkeiten verweist. Dieses Wegducken ist eines Landrats schlicht nicht angemessen.“ Der Schwimmunterricht als Stiefkind der Politik? Scheuenstuhl sieht das so.
Nur wenn ausreichend Hallen existieren, „können alle Kinder im Landkreis sicher schwimmen lernen. Schwimmen ist keine Nebensache, sondern eine grundlegende Lebenskompetenz ab dem Grundschulalter.“ Für Scheuenstuhl ist „der Erhalt und Ausbau örtlicher Schwimmbäder sinnvoll und sozialpolitisch geboten – gerade für Familien und Menschen mit kleinem Geldbeutel, die nicht ohne Weiteres weite Wege, beispielsweise bis nach Neustadt a.d. Aisch, auf sich nehmen können“, schreibt der Abgeordnete
Von Organisationen wie der DLRG ist zu hören: „Nur noch rund 40 Prozent der Kinder können am Ende der Grundschule sicher schwimmen. Ein engagiertes Handeln aller ist deshalb umso notwendiger. Schwimmen sorgt für die Sicherheit aller Kinder im und am Wasser. Schwimmen ist eine motorische Basiskompetenz und damit wichtig für die Teilhabe an der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur. Die Schulen sind die Institutionen, die alle Kinder und Jugendlichen erreichen.“
Laut dem Bayerische Kultusministerium ist „der Schwimmunterricht ist entsprechend den Lehrplänen für das Fach Sport fester Bestandteil des Sportunterrichts in allen Schularten. In Zusammenarbeit mit den Schulaufwandsträgern sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung des Schwimmunterrichts sicherzustellen.“ Doch die Kommunen als Träger der Grund- und Mittelschulen sind klamm. Und der Landkreis Fürth, obwohl Träger von Förder- und Realschulen sowie Gymnasien, sieht sich nicht in der Pflicht. Im Kreistag war kürzlich zu erfahren: „Eine Aufgabe für den Bau und Unterhalt von Schwimmbädern besteht für den Landkreis - nach aktueller Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde bei der Regierung - weder als freiwillige noch als Pflichtaufgabe.“
Laut Landrat Bernd Obst sei „der Betrieb eines Schwimmbades eine kommunale Aufgabe der Gemeinden im sogenannten eigenen Wirkungskreis. Sollte sich eine Gemeinde ein Schwimmbad nicht eigenständig leisten können, sieht das Kommunalrecht als Lösung eindeutig eine kommunale Zusammenarbeit von Gemeinden vor.“ Der Landrat geht noch weiter: „Nach Aussage der Regierung von Mittelfranken … wird auch Schwimmunterricht in Freibädern in den Sommermonaten als ausreichend angesehen.“
Harry Scheuenstuhl sieht dies nicht nur gänzlich anders, sondern beklagt sowohl für Hallen- als auch Freibäder die fehlende Unterstützung des Freistaats: „Leider erleben wir im Landtag das Spiel: CSU, Freie Wähler und AfD blockieren notwendige Schritte und lassen die Kommunen im Stich.“ So habe die SPD-„Forderung nach einer klaren staatlichen Unterhaltspflicht für den Schwimmunterricht bis heute keine Mehrheit gefunden“. Zuletzt im Mai 2025 hatten Scheuenstuhl und Co beantragt, eine „Musterregion Mittelfranken Hallenbäder“ einzurichten, bei der eine kommunale Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen sollte.
Kommunale Zusammenarbeit? Ja, auch die seit Jahren diskutierte Kooperation von Langenzenn und Wilhermsdorf wäre unter die von der SPD gewünschte „Zusammenarbeit von kommunalen Sachaufwandsträgern für den Erhalt bzw. Neubau von Hallenbädern unter Berücksichtigung des Schulschwimmsportes, außerschulischem Schwimmunterricht und Ausbildung sowie Übungsmöglichkeiten für Rettungsschwimmer“ gefallen. Doch der Landtag hat sich bislang nicht auf die in Drucksache 19/6803 geforderte „zielgerichtete Förderung für die genannten Zusammenschlüsse, die die Übernahme der Betriebskosten eines Lehrschwimmbeckens in Höhe von mindestens 50 Prozent der entstandenen Kosten vorsieht“ verständigen können.
Geld vom Freistaat dürfte demzufolge also nicht fließen. Und ob statt dessen der Bund den angedachten Neubau fördert, scheint mehr als fraglich: Für die so genannten Sportmilliarde, aus der heuer 250 Millionen Euro speziell für die Sanierung von Schwimmstätten vorgesehen sind, wurden neben der Interessenbekundung aus Langenzenn mehr als 3600 weitere Anträge abgegeben. „Mit einer beantragten Gesamtfördersumme von über 7,5 Milliarden Euro ist der aktuelle Projektaufruf somit stark überzeichnet“, verlautet das Bundes-Bauministerium am Montag dieser Woche.
Im Klartext: Nur ein Bruchteil der auf Unterstützung kommenden Kommunen wird in den Genuss einer Förderung kommen – ob Langenzenn und/oder Wilhermsdorf dabei sein, weiß momentan noch niemand. Sehr wahrscheinlich ist es nicht.