Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat gegen zwei Raser Anklage erhoben, die mit fast 200 Stundenkilometern über die Landstraße gebrettert sein sollen und in Kurzendorf einen Unfall gebaut hatten. Einem der Fahrer wird zudem ein weiterer, erschreckender Fall vorgeworfen.
Den Auftakt für die umfangreichen Ermittlungen bildete der 22. Februar 2025: Zwei damals 27-Jährige waren zwischen den Ansbacher Ortsteilen Meinhardswinden und Kurzendorf hintereinander mit ihren hochmotorisierten Autos unterwegs. Mit dabei: eine 23 Jahre alte Beifahrerin je Fahrzeug. Laut Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zeigten die Tachonadeln fast 200 km/h an – bei einem Abstand der Autos von acht Metern. Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier ist überzeugt: „ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen.”
Zumal das Unterfangen höchst gefährlich war, wie sich wenige Sekunden später herausstellte: Wohl bei einem Bremsmanöver krachte der BMW (400 PS) in den vorausfahrenden Ford Mustang (800 PS). Dessen Fahrer verlor die Kontrolle über sein Auto, donnerte über den Gehsteig, prallte gegen einen Schuppen und einen Baum. Alle vier Beteiligten wurden verletzt, eine Person wurde per Rettungshubschrauber abtransportiert.
Es grenzt an ein Wunder, dass keine weiteren Menschen gefährdet wurden. Das gilt vor allem für einen weiteren Fall: Denn angestoßen durch die Ermittlungen im Fall Kurzendorf sicherte die Polizei bei dem Mustang-Fahrer, heute 28 Jahre alt, weitere Beweise. Auf einer Dashcam fanden die Beamten zahlreiche Videos irrer Fahrmanöver.
Eines davon kommt nun ebenfalls zur Anklage: Am 16. Oktober 2024 soll der Mann mit einem Motorrad von Cadolzburg über Großhabersdorf nach Ansbach gefahren sein und dabei außerorts eine Spitzengeschwindigkeit von 272 km/h erreicht haben. Die Residenzstraße in Ansbach sei er laut Heinzlmeier mit 149 km/h entlanggerast – mitten im nachmittäglichen Berufsverkehr.
„Rechtlich gibt es hier den Fall des Alleinrennens”, erklärt der Oberstaatsanwalt. „Das bedeutet, es wird gefahren, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen.” Dieser Trip sei unter den aufgezeichneten Fahrten am gravierendsten und damit am leichtesten zu beweisen, weshalb dieser zur Anklage gebracht werde.
Im Raum stehen für die Anklagepunkte Geldstrafen oder Gefängnis bis zu fünf Jahren. Bei der Gerichtsverhandlung will die Staatsanwaltschaft außerdem erreichen, dass beiden Fahrern Führerscheine und Autos dauerhaft konfisziert werden. Eine neue Fahrerlaubnis dürften sie dann erst nach mehreren Jahren beantragen, müssten den Führerschein aber komplett neu machen. Die Anklage muss noch vom Amtsgericht Ansbach angenommen werden. Der Prozessbeginn wäre dann in den nächsten Monaten zu erwarten.