Die Gemeinde möchte den Bau eines Hähnchenmaststalls mit knapp 30.000 Tieren südlich des Ortsteils Steinmühle verhindern und ist deswegen in einen Rechtsstreit mit dem Vorhabenträger und dem Landratsamt eingetreten. Anfang April hat eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach stattgefunden.
Im Hauptort machten daraufhin Gerüchte die Runde, wonach das umstrittene Vorhaben bereits genehmigt sei. Dem widersprach Weihenzells Bürgermeister Gerhard Kraft in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats allerdings ausdrücklich. „Das ist Schmarrn“, befand Kraft unmissverständlich.
Eine Einigung mit dem Vorhabenträger gebe es derzeit lediglich über den Wortlaut eines möglichen Vergleichs im Verfahren um die Verlegung der Stromleitung. Denn für die Erschließung der Anlage ist die Führung einer Trasse durch öffentlichen Grund nötig. Der Gemeinderat hat dies bislang abgelehnt. Daraufhin zog der Vorhabenträger, der bereits zwei ähnliche Mastanlagen in der Region betreibt, vor Gericht.
Dort verständigte man sich nun auf folgende Formulierung: „Sofern eine vollziehbare und bestandskräftige Baugenehmigung vorliegt, sichert die Gemeinde zu, dass sie das Einvernehmen zur Verlegung der Stromleitung durch öffentlichen Grund erteilt“, informierte Bürgermeister Kraft den Gemeinderat. Fix sei auch dies jedoch noch nicht. „Hierüber muss erst noch der Gemeinderat in seiner Maisitzung entscheiden.“
Große Relevanz maß Kraft diesem Vergleich jedoch nicht zu – ganz egal, wie das Gremium sich positioniert. Denn in Weihenzell ist man weiterhin der Meinung, dass das Projekt aufgrund der Anzahl an Tieren und der dadurch entstehenden Dimension aus ortsplanerischer Sicht nicht genehmigungsfähig ist.
Mit einer Länge von über 100 Metern füge sich das Bauwerk in die Tallage mit dem Gründleinsbach und dem Muckenwiesengraben nicht ein, meint Kraft.
Der Betrieb habe bislang außerdem weder Unterlagen über geplante ökologische Ausgleichsmaßnahmen noch ein Brandschutzkonzept vorgelegt. Ungeklärt sei auch die Frage der Wasserversorgung. So könne man nicht zustimmen. „Somit ist auch die Verlegung einer Stromleitung nicht erforderlich“, lautete das Fazit der Rathaus-Chefs.
Auch in der Bürgerschaft herrscht gegenüber dem Projekt große Ablehnung vor. Grundstückseigentümer aus der Nachbarschaft haben bereits vor Jahren rund 700 Unterschriften gegen die Umsetzung des Vorhabens gesammelt. Befürchtet werden unter anderem gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner durch Geruchs- sowie Geräuschimmissionen.
Wie es im Streit ums Baurecht weiter geht, soll nun ebenfalls das Gericht beschäftigen. Ein weiterer Rechtsstreit zeichnet ab – diesmal mit der Gemeinde als Kläger.
Der Gemeinderat ist dem Betrieb nämlich nicht nur bei der Stromleitung bislang nicht entgegengekommen. Auch eine Bauvoranfrage wurde von dem Gremium mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Das Landratsamt Ansbach überstimmte diesen Beschluss allerdings und erließ einen positiven Vorbescheid ohne Prüfung der Erschließung. Dagegen hat die Gemeinde Klage eingereicht. Einen Termin für das Verfahren gibt es allerdings noch nicht.