Beim Biomüll gelten ab 1. Mai strengere Regeln. Die neue Verordnung sieht vor, dass Stoffe, die nicht kompostiert werden können, nur noch in geringen Mengen in der Tonne sein dürfen. Damit der Grenzwert eingehalten wird, ändert der Landkreis Ansbach voraussichtlich seine Abfallsatzung.
Der Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss empfahl dem Kreistag die Änderung einstimmig. Aktuell, so die Verwaltung, bestehe nur die Möglichkeit, falsch befüllte Biotonnen nicht zu leeren. Künftig sollen Bürger neben Nachsortierung und Entsorgung über einen kostenpflichtigen Zusatz-Restmüllsack die Chance bekommen, ihre Biotonne als Restabfall leeren zu lassen.
Allerdings fehlen der Kreisverwaltung bisher die nötigen Erfahrungswerte, um die Gebühr für solche Sonderleerungen angemessen kalkulieren zu können. Erfahrungen aus anderen Städten und Kreisen lassen sich wegen der besonderen Größe und Struktur des Landkreises Ansbach nicht so einfach übertragen.
Wer die Biotonne mehrfach missbraucht, was mit Detektoren festgestellt wird, muss demnächst mit drastischen Konsequenzen rechnen. Sowohl der Biomüllbehälter als auch die Papiertonne können dann kostenpflichtig durch gleich große Restmüllbehälter ersetzt werden. Das soll aber nur das „letzte Mittel“ der Verwaltung sein, wenn mehrfache Informationen und Gespräche nicht zu einer Verbesserung führen. Möglicherweise werden die Verstöße auch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Außerdem wird die Liste mit den Dingen, die in den Biomüll gehören, aktualisiert.
Gleichzeitig nutzt der Landkreis die Gelegenheit, um weitere Punkte der Satzung anzupassen. So wird nun festgeschrieben, dass die Behälter spätestens um 6 Uhr bereitstehen müssen, was in der Praxis schon jetzt so ist.
Wenn dauerhafte Sammelstellen zur Abholung der Müllbehälter geschaffen werden sollen, schlägt die zuständige Gemeinde in Absprache mit dem Entsorger passende Orte vor. Die endgültige Festsetzung erfolgt durch den Landkreis.
Die Haushaltsentwürfe zu den Bereichen Abfallbewirtschaftung, Wertstoffhöfe, Duales System Deutschland und Zweckverband für Tierkörperbeseitigung wurden ohne Änderungen einstimmig an den Kreistag über den Kreisausschuss weitergereicht. Eine Änderung gibt es beim Altpapier. Das Duale System Deutschland will sich nun selbst um die Verwertung des Papiers kümmern, das als Verpackung gedient hat.
Da weder eine getrennte Sammlung noch eine Sortierung wirtschaftlich Sinn macht, wird einfach ein Anteil von 37 Prozent Verpackungspapier angenommen, der sich aus den Ergebnissen einer Sortieranalyse ergibt. Der Landkreis nimmt entsprechend weniger aus dem Verkauf von Altpapier ein, bekommt aber vom Dualen System einen Wertausgleich. Im Endeffekt wächst der Zuschussbedarf in diesem Unterabschnitt des Kreishaushalts voraussichtlich um 87.600 Euro.