Im Landkreis Ansbach wird es für Biomüll-Sünder künftig teuer | FLZ.de

foobarious
arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 30.01.2025 17:56

Im Landkreis Ansbach wird es für Biomüll-Sünder künftig teuer

Wer im Landkreis Ansbach Restmüll in einer Plastiktüte in die Biotonne wirft, muss bald mehr zahlen. (Foto: Thomas Schaller)
Wer im Landkreis Ansbach Restmüll in einer Plastiktüte in die Biotonne wirft, muss bald mehr zahlen. (Foto: Thomas Schaller)
Wer im Landkreis Ansbach Restmüll in einer Plastiktüte in die Biotonne wirft, muss bald mehr zahlen. (Foto: Thomas Schaller)

Beim Biomüll gelten ab 1. Mai strengere Regeln. Die neue Verordnung sieht vor, dass Stoffe, die nicht kompostiert werden können, nur noch in geringen Mengen in der Tonne sein dürfen. Damit der Grenzwert eingehalten wird, ändert der Landkreis Ansbach voraussichtlich seine Abfallsatzung.

Der Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss empfahl dem Kreistag die Änderung einstimmig. Aktuell, so die Verwaltung, bestehe nur die Möglichkeit, falsch befüllte Biotonnen nicht zu leeren. Künftig sollen Bürger neben Nachsortierung und Entsorgung über einen kostenpflichtigen Zusatz-Restmüllsack die Chance bekommen, ihre Biotonne als Restabfall leeren zu lassen.

Allerdings fehlen der Kreisverwaltung bisher die nötigen Erfahrungswerte, um die Gebühr für solche Sonderleerungen angemessen kalkulieren zu können. Erfahrungen aus anderen Städten und Kreisen lassen sich wegen der besonderen Größe und Struktur des Landkreises Ansbach nicht so einfach übertragen.

Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Wer die Biotonne mehrfach missbraucht, was mit Detektoren festgestellt wird, muss demnächst mit drastischen Konsequenzen rechnen. Sowohl der Biomüllbehälter als auch die Papiertonne können dann kostenpflichtig durch gleich große Restmüllbehälter ersetzt werden. Das soll aber nur das „letzte Mittel“ der Verwaltung sein, wenn mehrfache Informationen und Gespräche nicht zu einer Verbesserung führen. Möglicherweise werden die Verstöße auch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Außerdem wird die Liste mit den Dingen, die in den Biomüll gehören, aktualisiert.

Gleichzeitig nutzt der Landkreis die Gelegenheit, um weitere Punkte der Satzung anzupassen. So wird nun festgeschrieben, dass die Behälter spätestens um 6 Uhr bereitstehen müssen, was in der Praxis schon jetzt so ist.

Das könnte Sie auch interessieren
Mehr Service, weniger Warteschlangen: Dettendorfer Deponie soll umgebaut werdenNeue ILS schon eröffnet: Diese Kosten kommen 2026 auf den Rettungsdienstverband zuDichter Rauch dringt in Frankfurt aus Müllauto: Feuerwehr löscht glühenden AbfallStarkes Netzwerk: Stadt und Kreis Ansbach wollen gegen häusliche Gewalt vorgehenSchuld und Sühne: Über spezielle Kreuze und Gedenksteine im Altlandkreis UffenheimLandkreis Ansbach: Welche Personen die Wählenden in den Kreistag gehoben habenBarrierefreie Gasthäuser auf einen Blick: Im Landkreis NEA entsteht nun ein PortalSo will Flachslanden seine marode Mehrzweckhalle aufmöbelnDer Landkreis Ansbach macht junge Leute für die digitale Berufswelt fitDarum steckt der Landkreis Ansbach fast eine Million Euro in den Kreisbauhof EybWie viel mehr sollen die Gemeinden dem Landkreis Ansbach überweisen?Die Bauarbeiten an der Kreisbauschuttdeponie in Uffenheim werden bald fertigLandkreis Ansbach: Millionen-Defizit durch Buslinien löst Grundsatzdebatte ausKreisausschuss NEA: Bauschuttdeponien als Hemmschuh für die InnenentwicklungGrüngutsammelstelle Bruckberg: Nutzer werden ab 2026 zur Kasse gebeten

Wenn dauerhafte Sammelstellen zur Abholung der Müllbehälter geschaffen werden sollen, schlägt die zuständige Gemeinde in Absprache mit dem Entsorger passende Orte vor. Die endgültige Festsetzung erfolgt durch den Landkreis.

Die Haushaltsentwürfe zu den Bereichen Abfallbewirtschaftung, Wertstoffhöfe, Duales System Deutschland und Zweckverband für Tierkörperbeseitigung wurden ohne Änderungen einstimmig an den Kreistag über den Kreisausschuss weitergereicht. Eine Änderung gibt es beim Altpapier. Das Duale System Deutschland will sich nun selbst um die Verwertung des Papiers kümmern, das als Verpackung gedient hat.

Da weder eine getrennte Sammlung noch eine Sortierung wirtschaftlich Sinn macht, wird einfach ein Anteil von 37 Prozent Verpackungspapier angenommen, der sich aus den Ergebnissen einer Sortieranalyse ergibt. Der Landkreis nimmt entsprechend weniger aus dem Verkauf von Altpapier ein, bekommt aber vom Dualen System einen Wertausgleich. Im Endeffekt wächst der Zuschussbedarf in diesem Unterabschnitt des Kreishaushalts voraussichtlich um 87.600 Euro.


Thomas Schaller
Thomas Schaller
Redaktion Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
north