Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht: Zwei Worte, die man ungern hört. Schließlich verbindet man sie mit dem Thema Tod. Aber eigentlich sollte jeder sich früher oder später mal damit auseinandersetzen. Das empfiehlt der Hospizverein Ansbach und bietet daher bald eine neue Art der Beratung an.
Wer eine Patientenverfügung aufsetzen will, benötigt meist Beratung. Viele tun sich schwer, die Zettel allein auszufüllen. Welche Medikamente möchte ich im Falle der Fälle erhalten? Und welche Behandlung? Sollen die Maschinen abgestellt werden? Einfach ist es nicht.
Um durch diesen Dschungel an Fragen zu kommen, bietet der Hospizverein Hilfe an. Seit etwa 2020 berät Silvia Schäuble schon zum Thema Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Bisher war das Angebot aber nur auf Abruf möglich.
Nun will der Verein neue Wege gehen: Ab dem 28. März gibt es monatlich einen festen Termin für diese Beratung. Immer der letzte Freitag im Monat, zwischen 13 und 16 Uhr. Anmeldungen sind trotzdem erforderlich – wenn möglich, bis etwa zwei Tage im Voraus. Neben Silvia Schäuble wird ab März auch Claudia Buck beraten. Sie ist mit einer Fortbildung neu ins Thema eingestiegen.
Wichtig ist den beiden zu betonen, dass diese Art der Beratung keine Rechtsberatung ist. Es handelt sich lediglich um eine Hilfestellung zur Entscheidung. Im Endeffekt muss jeder aber für sich bestimmen, was er oder sie möchte.
„Wir geben keine Handlungsanweisung“, sagt Schäuble. Beratung bedeutet also „übersetzen, einordnen, einen Wegweiser durch die Eckpunkte geben“, sagt sie.
Ganz viele Menschen haben keine Patientenverfügung, sagt Claudia Buck – und wenn, dann eher ältere. Das bestätigen auch Studien.
Demnach haben nur 28 Prozent aller Bürger eine Patientenverfügung (Institut für Demoskopie Allensbach, 2014). Ab dem Alter von 50 Jahren besitzen 44,8 Prozent eine (Robert-Koch-Institut, 2023). Eigentlich kann aber jeder und jede ab 18 Jahren sich des Themas annehmen, betont der Verein.
„In 90 Prozent der Fälle braucht man die Verfügung dann gar nicht“, sagt Schäuble. Aber wer sie hat, schafft Entlastung – für sich selbst und für Angehörige. Es geht vor allem um Situationen, in denen man sich selbst nicht mehr äußern kann und jemand anderes das übernehmen soll.
Im Falle eines Unfalls beispielsweise wissen Angehörige genau, was die Person sich wünscht. „Man hat es schwarz auf weiß“, so Schäuble. Wichtig neben einer Patientenverfügung ist auch eine Vorsorgevollmacht. Denn „die Patientenverfügung in der Schublade nützt nichts, es muss jemand bevollmächtigt sein“, sagt Schäuble weiter. Beide Formulare bedingen sich gegenseitig. Es wäre am besten, beide zu haben.
Bei der Patientenverfügung geht es vor allem darum, welche Medikamente, Behandlungen und Co. die Person sich wünscht und welche nicht. Sie ist vor allem in Situationen kurz vor dem Tod relevant. Die Vorsorgevollmacht kümmert sich eher um das Thema, wer handelt – und zwar schon früher.
Die Patientenverfügung kann außerdem auch angepasst werden, die Vollmacht widerrufen, erklärt Schäuble. Beispielsweise wenn Menschen erkranken, ändern sich nämlich oft die Wünsche, sagt sie.
Im Jahr 2024 gab es laut Annette Lederer-Heer (Einsatzleitung und Koordinatorin beim Hospizverein) etwa sechs bis acht Beratungen zu dem Thema, außerdem ein paar Vorträge. Der Bedarf, es jetzt regelmäßig anzubieten, sei da.
Bei einem Termin geht eine der Beraterinnen gemeinsam mit der Person die Formulare durch. Das Ganze dauert meist etwa eine Stunde. Dann können die Menschen sich zu Hause in Ruhe überlegen, was sie möchten. Denn: „Es ist eine wichtige Entscheidung“, so Schäuble. Manche rufen auch im Anschluss nochmals an.
Jetzt hofft der Hospizverein auf viel Interesse am neuen Angebot. Das Thema „darf in die Bevölkerung kommen“, sagt Lederer-Heer.
Weitere Infos und Anmeldung:
buero@hospizverein-ansbach.de