Hoffnung auf Gutachten: Tödlicher Unfall mit US-Militärfahrzeug an B14 bleibt rätselhaft | FLZ.de

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Veröffentlicht am 04.02.2025 20:03

Hoffnung auf Gutachten: Tödlicher Unfall mit US-Militärfahrzeug an B14 bleibt rätselhaft

Durch ein Gutachten erhoffen sich die Ermittler neue Erkenntnisse zu dem tödlichen Unfall an der B14. (Foto: Evi Lemberger)
Durch ein Gutachten erhoffen sich die Ermittler neue Erkenntnisse zu dem tödlichen Unfall an der B14. (Foto: Evi Lemberger)
Durch ein Gutachten erhoffen sich die Ermittler neue Erkenntnisse zu dem tödlichen Unfall an der B14. (Foto: Evi Lemberger)

Gut drei Wochen nachdem eine 33-Jährige von einem US-Militärpolizeiauto überfahren und dabei tödlich verletzt wurde, hofft die Staatsanwaltschaft Ansbach darauf, dass ein Gutachten bald vorliegt. Unterdessen haben sich Familienangehörige der Verstorbenen mit einem Schreiben bei der Staatsanwaltschaft gemeldet.

In dem Brief, welcher der FLZ vorliegt, fordern die Angehörigen eine vollumfängliche Aufklärung der Geschehnisse. Sie zweifeln die Version eines tragischen Unfalls an.

Grund ist weiterhin unklar

Warum genau der 19-jährige Fahrer auf der B14 zwischen den Ansbacher Stadtteilen Obereichenbach und Pfaffengreuth von der Fahrbahn abkam und auf dem daneben befindlichen Gehweg die Frau erfasste, ist weiterhin unklar. Laut den Angehörigen habe ihnen ein Polizeibeamter gesagt, dass der Fahrer des Militärpolizeiautos eingeschlafen sei, was bisher aber von keiner Behörde offiziell so geäußert wurde.

Ein Sekundenschlaf werde auch seitens der Ansbacher Staatsanwaltschaft in die Überlegungen miteinbezogen, erklärte deren Pressesprecher Jonas Heinzlmeier. Allerdings gebe es keine Zeugen des Vorfalls. Daher werde die „objektive Spurenlage“, also ein Gutachten, entscheidend sein. Zum Brief der Angehörigen erklärte er: „Wir ermitteln in alle Richtungen.“ Heinzlmeier äußerte die Hoffnung, dass es mit dem Gutachten nun relativ schnell gehen könnte. Ein Sachverständiger wollte in den vergangenen Tagen das Fahrzeug unter die Lupe nehmen.

Hauptermittler sind deutsche Behörden

Da sich der 19-Jährige nach bisherigen Erkenntnissen auf einer Dienstfahrt befunden hat, steht der amerikanischen Militärbehörde nach dem Nato-Truppenstatut das Vorrecht auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit zu. Auch in so einem Fall sind die deutschen Behörden laut der Staatsanwaltschaft aber die Hauptermittler. Man gehe hier bis zum Abschluss der Ermittlungen vor wie in jedem anderen Fall auch.

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Dass bei einer möglichen gerichtlichen Aufarbeitung die Amerikaner am Zug seien, bedeutet laut Heinzlmeier allerdings nicht zwangsläufig, dass ein Prozess auch in den USA stattfindet. Das könne durchaus auch in Deutschland geschehen. Allein schon wegen möglicher Zeugen – beispielsweise Polizeibeamte – sei ein Prozess in den USA eher unwahrscheinlich.


Philipp Zimmermann
Philipp Zimmermann
Redakteur für Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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