Der von den Initiatoren als „Schanzenfest” bezeichnete Aufmarsch von rund 4000 Personen am 9. August in Emskirchen und Altschauerberg wird demnächst auch den Bayerischen Landtag beschäftigen. Der Wilhermsdorfer SPD-Abgeordnete Harry Scheuenstuhl hat eine entsprechende Anfrage an die Staatsregierung gestellt.
Wie Scheuenstuhl in diesem Zusammenhang erklärte, zeige der Ansturm der als „Hater” bezeichneten, selbst erklärten Gegner des einstigen Internet-Phänomens „Drachenlord” am 9. August in Altschauerberg, wie sehr die Öffentlichkeit, insbesondere die Einwohner des Marktes Emskirchen und im Speziellen des Ortsteils Altschauerberg, betroffen seien.
Er fordere eine Aufarbeitung dieses Ereignisses und entsprechende Konsequenzen, „zumal in den Sozialen Medien bereits ein erneuter Aufruf zu einem solchen Schanzenfest am 20. Dezember geplant ist, bei dem die 'Einnahme' der Schanze trotz erwarteter Polizeisperren erfolgen soll.”
In seiner schriftlichen Anfrage an die Staatsregierung kritisiert Scheuenstuhl mit der Art seiner Fragen indirekt auch die polizeiliche Einsatzstrategie an diesem Tag. So will er wissen, seit wann die zuständigen Behörden von dem geplanten Treffen gewusst hatten und welche Maßnahmen „zum Schutz der Bewohner von Altschauerberg und deren Eigentum” getroffen wurden.
Tatsächlich waren Polizei und Behörden bereits Wochen vorher von dem geplanten Ereignis in Kenntnis gesetzt worden. Scheuenstuhls Frage versucht nun also zu klären, warum dennoch zumindest zu Beginn deutlich zu wenig Polizeibeamte vor Ort waren.
Darüber hinaus fragt der Abgeordnete nach den durch das Schanzenfest entstandenen Kosten für die öffentliche Hand – unter anderem für die Gemeinde, sowie den Freistaat durch den Einsatz von Polizei und Rettungsdiensten und erkundigt sich, inwiefern „Kostenersatz bei denjenigen geltend gemacht wird, welche die Veranstaltung initiierten bzw. dazu über die sozialen Netzwerke aufgerufen haben”.
Im Klartext: Der Parlamentarier will die Initiatoren des Aufmarschs zur Kasse bitten, wobei die rechtliche Grundlage dafür noch geklärt werden muss.
Zu guter Letzt will Scheuenstuhl wissen, ob und welche Konsequenzen – auch im Hinblick auf die von den „Hatern” geplante Neuauflage am 20. Dezember gezogen werden. Die Versammlung am 9. August war bekanntlich bereits illegal, da der Markt Emskirchen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hatte. Scheuenstuhls Frage dürfte nun darauf abzielen, welche konkreten Maßnahmen getroffen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.