Armin Abendschein hat in seiner Laufbahn als Richter schon vieles erlebt. Einen Salatkopf im Zentrum einer Verhandlung allerdings nicht. So mutete der jüngste Streitfall vor dem Amtsgericht doch reichlich kurios an. Zwei Frauen waren sich wegen der Entsorgung eines nicht mehr ganz taufrischen Salates in die Haare gekommen.
Was auf den ersten Blick eine humoristische Attitüde mit sich bringt, endete in einer Anklage wegen Körperverletzung und Beleidigung und war für das Opfer, eine heute 55-jährige Frau, alles andere als lustig. Sie hatte im Februar vorigen Jahres nach einem Spaziergang mit ihrem Hund verbal interveniert, als Ariane C. (Name geändert) einen Salatkopf in ihrer Mülltonne entsorgen wollte.
„Der Salat lag auf der Straße herum, und ich wollte ihn nur wegwerfen“, führte die Angeklagte, die ohne Verteidiger erschienen war, zu Beginn der Verhandlung aus. Die zahlreichen Beleidigungen, die ihr Staatsanwältin Carolin Steinhäuser neben einem Kinnhaken vorwarf, räumte sie zumindest in Teilen ein.
„Schlampe“ und „dumme Sau“ und eine wenig schmeichelhafte Umschreibung des weiblichen Geschlechts könnten ihr im Rahmen der Auseinandersetzung wohl über die Lippen gekommen sein. Sie sei von ihrer Gegenüber festgehalten worden, der Hund habe ständig gebellt und ihr sei die Situation „zu viel“ geworden. „Ich war aufgewühlt, aber ich habe sie nicht angefasst. Und eine Faust habe ich ihr nicht gegeben“, bemühte sich die 25-Jährige zu versichern.
Dabei räumte die junge Frau offen ein, schon einmal in ihrem Leben mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein. Zweieinhalb Jahre lang war sie wegen Körperverletzung hinter vergitterten Fenstern untergebracht. 2018 war sie aus der Haft entlassen worden. „Seitdem halte ich mich aus allem raus“, gab Ariane C. zu Protokoll und stellte die Frage in den Raum: „Warum sollte ich die Frau schlagen?“
Eine passende Antwort ließ nicht lange auf sich warten. „Hier geschehen die absonderlichsten Dinge, die ich mir auch nicht immer erklären kann. Auch nicht mit Logik“, erwiderte Richter Abendschein mit einem amüsiert klingenden Unterton.
Erst die Aussage des Opfers konnte den bis dahin diffusen Salatkopf-Streit entwirren. „Ich hab’ sie gefragt, wie sie dazukommt, ihren Müll einfach in fremden Tonnen zu entsorgen“, führte die Frau aus: „Ich wollte, dass sie ihren Müll wieder mitnimmt, aber dann ist es immer weiter eskaliert.“
Ein halbes Dutzend Beschimpfungen der Angeklagten später steckte die 55-Jährige den Salatkopf schließlich in die Kapuze des Pullis, den Ariane C. damals trug. Die fühlte sich dadurch provoziert und warf den Salatkopf in Richtung ihrer Kontrahentin. Doch damit nicht genug.
„Als sie abhauen wollte, habe ich mich vor ihren Roller gestellt“, beschrieb die Geschädigte die Szenerie vor ihrem Wohnhaus in Ansbach. Die Polizei sollte wegen der wüsten Beschimpfungen verständigt werden, aber dazu kam es zunächst nicht. Ariane C. wurde handgreiflich. „Sie hat mich mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen. Der Schlag kam aus dem Nichts“, erklärte die 55-Jährige.
Als weiterer Beleg für die Richtigkeit ihrer Aussage diente ein ärztliches Attest, das am Tag nach der Tat ausgestellt worden war und ein „fünf mal fünf Zentimeter großes Hämatom“ am linken Unterkiefer feststellte. „Ich hatte vier Wochen Schmerzen, konnte nicht richtig essen und sah dementsprechend aus“, erinnerte sich das Opfer.
„Hat sie den Salat wenigstens in die Biotonne geworfen?“, wollte Richter Abendschein noch wissen. Nein, habe sie nicht, und es wäre ja noch schöner, wenn jedermann seine angegrauten Salatköpfe in ihrer Tonne entsorgen würde, meinte die 55-Jährige noch. „Ich bin überzeugt, dass sie ihr eine mitgegeben haben“, wandte sich der Richter an die Angeklagte. Attest und Zeugenaussage hätten ein schlüssiges Bild zu ihren Ungunsten ergeben, „so ein Hämatom kann nicht von einem Salatkopfwurf stammen“.
Deshalb verurteilte der Richter Ariane C. wegen Körperverletzung und Beleidigung, die er als „ungehobelte Frechheit“ einstufte. Statt wie von der Staatsanwältin gefordert 100 Tagessätze zu je 20 Euro hielt Abendschein 120 Tagessätze für angemessen. „Danke, dass sie mich nicht ins Gefängnis schicken“, schloss Ariane C., die das Urteil wie die Staatsanwältin akzeptierte.