Zum Abschluss der letzten Gutenstettener Ratssitzung in diesem Jahr kam nicht so richtig vorweihnachtliche Stimmung auf. Denn Vize-Bürgermeister Richard Frühwald musste seinem Ärger Luft machen. Er sprach von absurden Erlebnissen: Eigentlich wollte er nur auf der Dettendorfer Deponie Bauschutt entsorgen. Doch das gestaltete sich deutlich schwieriger als gedacht.
„Das ist doch alles nicht mehr ganz normal“, leitete Frühwald seinen kleinen Erfahrungsbericht ein. Sein Sohn richtet derzeit ein altehrwürdiges Anwesen in Gutenstetten (Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) her. Und bei so einer Bestandssanierung fallen schon mal größere Bauschuttmengen an. Das Problem: In der Gemeinde ist die Deponie voll.
Eine Erweiterung am bisherigen Standort nahe Kleinsteinach ist nicht mehr möglich, wie Bürgermeister Gerhard Eichner im Gespräch mit unserer Redaktion erläuterte, ein neuer Platz bisher noch nicht gefunden. Deshalb bleibt den Gutenstettenern aktuell letztlich nur noch der Weg nach Dettendorf – zur Deponie des Landkreises.
Landauf, landab wird Werbung gemacht für die Sanierung alter Höfe in den Ortskernen. Flächen sparen, lautet ein Schlagwort. Gegen das Aussterben der Altorte. „Wir machen eine Impulsberatung“, betonte Frühwald, um solche Vorhaben zu fördern. Wenn aber eine simple Bauschutt-Entsorgung zu einem solchen Husarenstück werde, verstehe er die Welt nicht mehr so ganz.
Doch von vorne. Die beiden Fahrer – Frühwald und sein Sohn – wollten also ihren Bauschutt „auf Dettendorf fahren“, erzählte der Vize-Bürgermeister. Zuvor hatte sein Junior schon die Unterlagen dafür vorbereitet, drei Seiten, ziemlich kompliziert. So weit, so gut. Als das Traktoren-Duo aber die Deponie erreichte, forderte der Mitarbeiter plötzlich noch deutlich mehr.
Die Frühwalds sollen nachweisen, dass sie drei Entsorgungsunternehmen angeschrieben haben. Benötigt wurden also konkret drei Absagen. Nur dann sei eine Entsorgung auf der Dettendorfer Deponie möglich, wurde ihnen erklärt. „Da hab ich mich wirklich zurückhalten müssen“, so Frühwald. „Was da abläuft – man hat keine Lust mehr, irgendwas zu machen.“ So brauche sich niemand wundern, wenn die Dörfer verfallen.
Der Pahreser Ortssprecher Michael Schopf berichtete von ähnlichen persönlichen Erfahrungen. „Ich kann das bestätigen.“ Fürs Ausfüllen der Formulare habe er locker 30 Minuten gebraucht. Die Menge musste geschätzt werden, die Dokumente seien gespickt mit Fachbegriffen. „Da musst du fast schon vom Fach sein.“ Es habe ihm regelrecht Überwindung gekostet, betonte Schopf, alles auszufüllen. Das mit den drei Absagen sei seinerzeit aber noch nicht nötig gewesen.
Bürgermeister Eichner nahm die Ausführungen seines Vizes durchaus verwundert zur Kenntnis – und kam ebenfalls zu der Überzeugung: „Da brauchst dich nicht wundern, wenn alle ihren Bauschutt wild entsorgen.“ Mehrere Räte wirkten verdutzt ob der Komplexität des Verfahrens.
Doch all das ist wirklich Realität, wie das Neustädter Landratsamt auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt. „Die Annahme von Bauschutt an den Deponien im Landkreis erfolgt nach unserem Annahmekonzept DK0, welches nach Deponieverordnung rechtlich vorgeschrieben ist“, schreibt Sprecherin Christina Bogendörfer. Gewisse Stoffe sind für Bauschutt- und Erdaushubdeponie mit der Klasse 0 auch schlichtweg nicht zugelassen.
Bei „legalen“ Stoffen wird ein Frage-Antwort-Spiel ausgelöst. Stammt der Abfall aus dem Landkreis? Wenn nicht, liegt die Zuständigkeit beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des „Anfallortes“. Ist der Abfall noch verwertbar? Recycling habe Vorrang vor der Deponierung. „Wenn eine Verwertungsmaßnahme möglich und zumutbar ist, scheidet die Deponierung aus.“ Wurde der betroffenen Gemeinde vom Landkreis die Zuständigkeit für die Entsorgung des Bauschutts übertragen? Wenn ja, liege die Verantwortlichkeit auch bei der Kommune, die Nutzung einer Kreisdeponie scheide dann aus.
Die Anlieferung von Kleinmengen sei jederzeit möglich, jedoch werde das Deponiepersonal eine „Sichtkontrolle“ vornehmen. Scheide all das aus, sei eine „grundlegende Charakterisierung“ nötig. Die Verwaltung weise dann womöglich eine Deponie zu oder es werde ein konkreter Anlieferungstermin vereinbart.
Und was hat es jetzt mit den von Frühwald angesprochenen Ablehnungen auf sich? Bogendörfer: „Vor Anlieferung ist grundsätzlich eine Verwertung zu prüfen und gegebenenfalls eine Analytik vorzunehmen. Eine fehlende Verwertungsmöglichkeit ist glaubhaft nachzuweisen, zum Beispiel durch drei Ablehnungen von Entsorgungsfirmen.“
Im Idealfall sollte all dies mit der Verwaltung vorab abgestimmt werden. „Bei bestimmten Abfallarten kann von Untersuchungen sowie Kontrolluntersuchungen abgesehen werden.“ Auch für Kleinmengen unter zwei Tonnen beziehungsweise einen Kubikmeter gelten Ausnahmen. „Die grundlegende Charakterisierung ist im Idealfall vor Anlieferung durch den Erzeuger/Anlieferer unterschrieben der Verwaltung vorzulegen“, so das Landratsamt. Beim Abladen erfolge dann „eine weitere Sichtkontrolle des Materials“. Ziel sei die Verwertung vor der Deponierung (Kreislaufwirtschaft), die fachgerechte Trennung von Abfällen und die richtige Entsorgung mit ordnungsgemäßer Dokumentation.
Bedeutet: Das Verfahren ist kompliziert. Bogendörfer bittet deshalb alle Bürger, sich möglichst vorab mit der Abfallwirtschaft in Verbindung zu setzen. „Grundsätzlich wird das Verfahren so bürgerfreundlich und serviceorientiert wie möglich versucht durchzuführen. Auch für das Ausfüllen der grundlegenden Charakterisierung wird Hilfestellung durch die Abfallwirtschaft angeboten“, betont das Landratsamt. Jedoch müsse sich die Deponie nun mal an geltendes Recht halten.