Gutachter im Fall Fabian: „Erstaunlich emotionslos“ | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.10.2026 11:35, aktualisiert am 08.10.2026 14:49

Gutachter im Fall Fabian: „Erstaunlich emotionslos“

Die Angeklagte betritt den Gerichtssaal seit Monaten mit Fußfesseln und einem Aktendeckel vor dem Gesicht.  (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)
Die Angeklagte betritt den Gerichtssaal seit Monaten mit Fußfesseln und einem Aktendeckel vor dem Gesicht. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)
Die Angeklagte betritt den Gerichtssaal seit Monaten mit Fußfesseln und einem Aktendeckel vor dem Gesicht. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Ein psychiatrisches Gutachten hat die wegen Mordes am achtjährigen Fabian Angeklagte als schuldfähig eingestuft. Zwar attestierte der forensisch-psychiatrische Sachverständige Peter Keiper der 30-Jährigen in seinem Gutachter vor dem Landgericht Rostock eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und eine Lernbehinderung. Diese seien aber eher moderat und nicht so schwer ausgeprägt, dass sie die Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt hätten deutlich beeinflussen können.

Auch mit Blick auf die Einsichtsfähigkeit betonte der Gutachter, dass die Angeklagte trotz der psychischen Probleme in der Lage sei, das Unrecht der vorgeworfenen Tat in „vollen Umfang“ zu erkennen. Der Facharzt, der seit Prozessbeginn am 28. April an jedem Verhandlungstag teilnahm, verwies zugleich auf psychopathische Tendenzen der Angeklagten, die sich in gefühllosen und manipulativen Verhalten zur Ausbeutung anderer zeigten.

„Die Emotionslosigkeit ist selbst für mich in dem Ausmaß erstaunlich“, sagte Keiper, der seit 26 Jahren in der forensischen Psychiatrie tätig ist. Während der stundenlangen Gespräche bei seinen drei Treffen in der JVA Bützow habe die Angeklagte nur zwei Mal geweint. Einmal als es um den Tod ihres Lieblingspferdes gegangen sei und dann als man über die Unterbringung ihres Sohnes bei einer Pflegefamilie gesprochen habe. Bis zuletzt habe sie eine Beteiligung an der ihr vorgeworfenen Tat bestritten.

Urteil am 10. November geplant

Mit dem Gutachten neigte sich am 32. Verhandlungstag auch die umfangreiche Beweisaufnahme ihrem Ende zu. Auf dem Plan des Gerichtes stehen nun noch drei Verhandlungstage: Am 29. und 30. Oktober sollen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft beziehungsweise Verteidigung gehalten werden. Auch die Angeklagte wird möglicherweise das Recht auf ihr letztes Wort nutzen. Am 10. November könnte ein Urteil fallen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-jährigen Deutschen vor, den aus Güstrow stammenden Fabian am 10. Oktober 2025 mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Ein Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft in ihrer Beziehung zu Fabians Vater. Die Angeklagte, die wegen psychischer Probleme seit 2015 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück.

Sie selbst war es, die der Polizei am 14. Oktober den Fund des Leichnams meldete. Dabei gab sie damals zunächst an, das tote Kind zufällig gefunden zu haben, als sie mit einer Freundin und den Hunden spazieren war. Wie sie später zugab, war das gelogen.

Vor Gericht räumte sie ein, die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden zu haben, als sie zweimal jeweils mit einem anderen Freund am Fundort gewesen sei. Der Fund sei aber ein absoluter Zufall gewesen. Die Freunde hätten ihr damals eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen. Sie meldete den Fund erst am 14. Oktober.

Hypothese „Tröstende Geliebte“ 

In einer langen Erklärung am 24. August hatte sie vor Gericht betont, dass sie Fabian nie hätte etwas antun können. „Hätte ich ihn ermordet, hätte ich mit Sicherheit das Gefühl gehabt, mein eigenes Kind zu töten“, so die Angeklagte, die selbst Mutter eines etwa mit Fabian gleichaltrigen Kindes ist.

Der Gutachter äußerte in einer Hypothese die Möglichkeit, dass die Angeklagte versucht haben könnte, durch die Tat Fabians Vater für sich zurückzugewinnen und die tröstende Geliebte sein zu können. Dies habe aber nicht funktioniert. Die Frau habe die Ungewissheit und die Zurückweisung beenden wollen, was wiederum zur Auffindesituation von Fabians Leiche geführt habe. „Das wäre eine mögliche Erklärung“, so der Gutachter.

Die Angeklagte werde von einer hochgradigen Angst vor dem Verlassen getrieben und erfülle auf einer in der Kriminalpsychologie angewandten Liste für Psychopathie besonders die Merkmale „Pathologisches Lügen“, „Betrügerisches manipulatives Verhalten“ und „Parasitärer Lebensstil“. „Sie bekommt immer, was sie will, wenn sie sich als hilflos darstellt“, so Keiper. Als positiv wertete der Gutachter, dass die Angeklagte keine Vorstrafen habe und sich vorhandene Aggressionen eher gegen sie selbst als gegen andere richteten.

Großes Interesse

Verteidiger Thomas Löcker hinterfragte das psychiatrische Gutachten und die Hypothese zum möglichen Tatmotiv. Auch die Einstufung seiner Mandantin als pathologische Lügnerin ließ er nicht gelten.

In dem Indizienprozess wurden in den vergangenen Monaten Dutzende Zeugen gehört, darunter auch Fabians Mutter, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilnimmt. Es wurden Polizeibeamte, Nachbarn und Familienangehörige sowie zahlreiche technische und forensische Sachverständige sowie ein medizinischer Gutachter gehört. Die Beweisaufnahme umfasste das stundenlange Abspielen von Audiodateien von Sprachnachrichten und abgehörten Telefongesprächen.

Das Interesse an dem Prozess ist seit Ende April ungebrochen groß. Auch am Donnerstag war der große Saal 2.002 fast bis auf den letzten Platz besetzt. Das Verfahren wird von Anfang an von strikten Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Besucher und Medienvertreter werden in Sicherheitsschleuse überprüft.

© dpa-infocom, dpa:261008-930-808083/2


Von dpa
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