Wer seine Post vom Finanzamt ab Januar genauer anschaut, wird sich verwundert die Augen reiben. Denn dann schreibt nicht mehr das Finanzamt Ansbach mit seinen Außenstellen oder jenes in Uffenheim, sondern das neue Finanzamt Mittelfranken-West. Das bestätigte das Bayerische Finanzministerium auf FLZ-Anfrage.
„Ab Januar 2026 werden die bisherigen Finanzämter Ansbach (mit Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber), Fürth, Gunzenhausen und Uffenheim schrittweise organisatorisch und technisch zum Finanzamt Mittelfranken-West zusammengeführt”, erklärte die Pressestelle des Ministeriums. Die insgesamt rund 900 Arbeitsplätze sollen demnach erhalten bleiben. „Es wird eine Behörde mit mehreren gleichberechtigten Standorten geschaffen, die starker Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist”, rührt das Ministerium in der Mitteilung die Werbetrommel.
Was sich wirklich hinter der Reform verbirgt, bleibt schleierhaft. Bayerns Finanzminister Albert Füracker hat die neue Struktur erst vor wenigen Tagen öffentlich gemacht, obwohl im Hintergrund schon seit Monaten daran getüftelt wird, wie von Beschäftigten zu erfahren ist. Füracker versprach mehr Digitalisierung, Effizienz und Bürgerfreundlichkeit, schnellere Prozesse und weniger Papier.
Unklar bleibt aber beispielsweise, weshalb Mittelfranken als Vorreiter-Region für den Test ausgewählt worden ist. Die Pressestelle lavierte sich mit PR-Sprechblasen wie „Strukturoptimierung” und „weiterhin bürgerfreundliche Steuerverwaltung” um eine konkrete Aussage herum. Neben Mittelfranken-West wird es auch die Finanzämter Mittelfranken-Ost (mit Erlangen, Hersbruck, Hilpoltstein und Schwabach) sowie Nürnberg (mit dem Zentralfinanzamt Nürnberg sowie Nürnberg-Ost, -Süd und -Nord) geben.
Aktuell gibt es in Bayern 76 Finanzämter. Nach Informationen aus Gewerkschaftskreisen soll diese Zahl auf 20 reduziert werden. Allein der denkbare Verzicht auf 56 Chefinnen und Chefs in den obersten Gehaltsklassen birgt also ein gewisses Einsparpotenzial. Wird es dann für Ansbach, Uffenheim, Gunzenhausen und Fürth künftig nur noch eine Chefin oder einen Chef geben? Und wo wird der Hauptsitz sein? Wie sollen Ansbach, Uffenheim, Gunzenhausen und Fürth zusammenwachsen, wenn sich nur der Briefkopf ändern wird? Nur drei der Fragen, die das Finanzministerium unbeantwortet ließ.
Unbestritten ist, dass das Steuerrecht immer komplizierter wird und sich die Beschäftigten in der Finanzverwaltung zwangsweise spezialisieren müssen. Allein aus diesen Gründen ergibt eine straffere Struktur Sinn.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung liegt nach Angaben des Internetportals lohnsteuer-kompakt.de in Ansbach übrigens bei 41,9 Tagen. Uffenheim ist mit 39,4 Tagen etwas schneller. Gunzenhausen schafft sogar 33 Tage, während Fürth mit 61,8 Tagen ziemlich abgeschlagen liegt. Für das dortige Amt bedeutet der Zusammenschluss somit in der Theorie ganz automatisch eine Verbesserung im Ranking, ohne dass dafür irgendwas getan werden muss.
Die dezentralen Strukturen und die Arbeitsplätze sollen angeblich erhalten bleiben, heißt es sowohl aus dem Ministerium als auch aus Gewerkschaftskreisen. Zumindest nach außen scheint die geplante Reform bislang nur Gewinner mit sich bringen. „Durch Aufgabenspezialisierung, kürzere Kommunikationswege, die Stärkung kleinerer Standorte und die damit verbundenen Entwicklungschancen für die Beschäftigten wird die Effizienz insgesamt weiter erhöht”, schwärmt auch die Sprecherin des Ministeriums in ihrer Antwort.
Aber angesichts der unbeantworteten Fragen kann es natürlich auch so sein, dass die Reform tatsächlich erstmal nur darin besteht, das Briefpapier zu wechseln. Beschäftigte sagten gegenüber der FLZ, die neue Struktur müsse erst noch entwickelt werden. Es wird vermutet, dass sich die Fusion erst schrittweise mit dem Ausscheiden einzelner Führungskräfte bemerkbar machen wird und damit das Bündeln der Aufgaben beginnen soll. Das Finanzministerium verspricht indes vor allem, dass „die Steuerverwaltung selbstverständlich flächendeckend präsent” bleiben und „Servicezentren vor Ort in allen Regionen” bestehen bleiben, um „eine bürgernahe Versorgung” zu gewährleisten.