Kiffen mit Maß? Zumindest, wenn damit der große Humpen Bier auf der Kirchweih gemeint ist, will das die bayerische Staatsregierung auf keinen Fall gestatten. Deshalb soll trotz der Legalisierung ein Konsumverbot von Marihuana für Volksfeste greifen. Für die Neustädter Kirchweih kommt das allerdings zu spät. Heißt das also, dass der Joint auf dem Festplatz neben Bier, Wein, Schnaps und Tabak zumindest 2024 zu den erlaubten Rauschmitteln zählt?
Das wäre zumindest in der Theorie denkbar. Denn das „Konsumcannabisgesetz” gestattet es seit dem 1. April 2024 allen Volljährigen in Deutschland, legal „einen durchziehen“ zu dürfen. Und das von CSU und Freien Wählern angekündigte Gesetz, die Droge auf Volksfestarealen zu verbieten, ist derzeit noch nicht verabschiedet.
Doch so einfach ist es in Neustadt trotzdem nicht, wie Stadtverwaltung und Polizei klarstellen. Denn der Cannabis-Konsum unterliegt strengen Vorschriften. Allen voran ist der Jugendschutz zu beachten. So ist „in unmittelbarer Gegenwart” von Personen unter 18 Jahren das Kiffen verboten.
Neustädter Kirchweih 2024: Alles zu Bierpreis, Programm und Highlights
Was heißt das also für die Kirchweih? Dazu hatte kürzlich auch Dennis Münch (fraktionslos) in öffentlicher Sitzung im Stadtrat Klarheit erbeten. Damals wusste die Verwaltung noch nichts Genaues. Jetzt hat das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Linie.
Die „Kerwa” habe den Charakter eines Familienfests, sagt Amtsleiter Thomas Kursawe. Damit sei davon auszugehen, dass auf dem Festgelände stets Kinder in der Nähe seien. Das gelte auch für die Zeit nach 22 Uhr: Immerhin dürfe der Nachwuchs in Begleitung Erwachsener dann immer noch unterwegs sein, 16- und 17-Jährige sowieso. Im Festzelt wiederum greift laut bayerischem Gesundheitsministerium das generelle Rauchverbot.
Und dann wäre da noch das Kneipendorf: Hier kontrolliert im Auftrag der dort ausschenkenden Wirte ein Sicherheitsdienst den Einlass. Laut Kursawe würden hier nur Volljährige eingelassen. Also eine abgesperrte Erwachsenenzone, die damit Kiffen ermöglicht? Nein, sagt Kursawe. Erstens könnten theoretisch zumindest Kinder in Begleitung der Eltern aufs Gelände. Vor allem aber hätten die Betreiber der Stadt mitgeteilt, das Wirtedorf im Rahmen ihres Hausrechts zur Cannabis-freien Zone deklarieren zu wollen.
Carsten Keller, Leiter der Neustädter Polizeiinspektion, erwartet ebenso wie das Ordnungsamt, dass an den meisten Stellen am Festgelände stets Minderjährige anwesend sind. „Und wenn man Cannabis riecht, werden wir schon schauen, wo es herkommt und ob Kinder in der Nähe sind”, sagt er. Keller betont aber, „mit Augenmaß” vorgehen zu wollen. Letztlich komme es immer auf den Einzelfall an. Und: Probleme wegen Cannabis-Konsumierenden würden „bestimmt nicht der Schwerpunkt auf der Kirchweih”.
Außerdem sei Marihuana bei weitem nicht so leicht verfügbar wie Alkohol. Der Eigenanbau ist ebenfalls erst seit dem 1. April erlaubt. Die Anbauvereine wiederum durften noch gar nicht loslegen.
Eines ist dann aber im Vergleich zum Vorjahr doch anders: Wenn sie es weder anzünden noch weitergeben, dürfen Kiffer zumindest in der Tasche bis zu 25 Gramm Cannabis haben. Auch auf dem Festplatz.