Geflügelpest bei Leutershausen: Wichtige Lockerungen nahen | FLZ.de

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Geflügelpest bei Leutershausen: Wichtige Lockerungen nahen

Die Schutzzone um den betroffenen Betrieb bei Leutershausen wird aufgehoben - die Überwachungszone bleibt bestehen. (Foto: Gudrun Bayer)
Die Schutzzone um den betroffenen Betrieb bei Leutershausen wird aufgehoben - die Überwachungszone bleibt bestehen. (Foto: Gudrun Bayer)
Die Schutzzone um den betroffenen Betrieb bei Leutershausen wird aufgehoben - die Überwachungszone bleibt bestehen. (Foto: Gudrun Bayer)

Es war ein Schock für viele Geflügelzüchter im Landkreis Ansbach, als vor rund einem Monat in einem Betrieb in Frommetsfelden bei Leutershausen ein Fall von Geflügelpest festgestellt wurde. Jetzt gibt es einen ersten Hoffnungsschimmer für die Halter.

15.000 Mastputen mussten am 13. März in dem Betrieb wegen des Verdachts auf einen Ausbruch der Seuche gekeult werden. Der Hoftierarzt und die Polizei hatten dem Veterinäramt verendete Tiere gemeldet. Einen Tag später wurde der Verdacht zur Gewissheit: Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut konnte das Virus vom Typ H5N1 nachweisen.

Gesicherte Erkenntnisse über die Ursache gibt es nicht. Durchziehende infizierte Wasservögel, die in der Nähe des Stalls Rast machten, könnten die Puten über die Luft angesteckt haben, teilte Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Ansbacher Veterinäramts, in den ersten Tagen nach dem Ausbruch mit.

Schwierige Lage für Direktvermarkter

Besonders die Direktvermarkter in der Überwachungszone waren durch die ergriffenen Schutzmaßnahmen in eine schwierige Lage gekommen. Entstandene Schäden werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Tierseuchenkasse erstattet.

Es handelte sich um den bisher schwersten Ausbruch der Geflügelpest in Westmittelfranken. Bisher hatte es in der Region Fälle nur bei Wildvögeln und 2017 in einem Hobbybestand bei Burgbernheim gegeben.

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Gestern teilte das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach nun mit, dass die Schutzzone im Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb in der Nacht von Freitag auf Samstag aufgehoben wird. Das sei möglich, so die Behörde, weil bei zahlreichen Untersuchungen nach dem Ausbruch kein weiterer Fall der Geflügelpest festgestellt worden war.

Gehaltene Vögel, Eier, Tierkörper und frisches Fleisch dürfen dann wieder transportiert werden. Die Regeln der Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bleiben aber erhalten.

Schutzzone im Landkreis Ansbach fällt

Die Lockerungen betreffen den Hauptort Buch am Wald, die Colmberger Ortsteile Bieg, Meuchlein und Unterfelden, Geslaus Ortsteile Dornhausen, Hürbel und Lauterbach sowie Leutershausens Stadtteile Bauzenweiler, Frommetsfelden, Höchstetten, Pfezendorf und Zweiflingen. In diesem Gebiet gibt es rund 80 gemeldete Geflügelhalter mit rund 800 Tieren.

Ab kommenden Montag werden dann weitere Untersuchungen in der Überwachungszone durchgeführt, die auch einen Teil des Nachbarlandkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim umfasst.

Das Veterinäramt hatte wenige Tage nach dem Ausbruch angekündigt, dass Maßnahmen in der Schutzzone für mindestens 21 Tage und die in der Überwachungszone für mindestens 30 Tage gelten würden.

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung weiterhin, keine toten Wildvögel anzufassen, sondern Funde dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Informationen sind im Internet abrufbar.


Thomas Schaller
Thomas Schaller
Redaktion Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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