Das Wohnbauprojekt unweit der Altstadt von Merkendorf ist planerisch nun auf den Weg gebracht. Einstimmig hat der Stadtrat sowohl die 13. Änderung des Flächennutzungsplans als auch den Bebauungsplan Nummer 23 „Hauptstraße 54“ auf den Weg gebracht.
Fachplaner Jörg Bierwagen vom Büro Christofori stellte dem Stadtrat die Details der Planungen vor. Auf dem zentral an der B13 gelegenen Areal des früheren Gasthauses „Krug zum grünen Kranze“ und dem dahinterliegenden großen Garten soll neuer Wohnraum entstehen.
Geplant sei ein urbanes Gebiet, so Bierwagen, das neben zahlreichen Wohnflächen auch Platz für Gewerbe bieten will. Dazu wird das Anwesen Hauptstraße 54 „rückgebaut“, also abgebrochen. Die Bausubstanz ist nicht besonders gut. Auf der westlich angrenzenden Fläche sollen Mehrfamilienhäuser entstehen.
Insgesamt geht es um eine Fläche mit etwas mehr als 5000 Quadratmetern. Die Entwicklungsgesellschaft KS Projekt GmbH von Lukas Schmidt und Matthias Kleemann hat das Anwesen 2022 erworben und will es einer neuen Nutzung zuführen. Bislang war das Gebiet als Mischgebiet mit Ortsrandeingrünung gekennzeichnet. Deshalb muss der Flächennutzungsplan geändert werden, weil die Fläche zum Teil im Außenbereich liegt. Für die geplante Nutzung müssen die Flächen der Ortsrandeingrünung in „gemischte Bauflächen“ umgewidmet werden, erläuterte Bierwagen.
Der Stadtrat hatte sich bereits in einem Grundsatzbeschluss vor etwa einem Jahr positiv zu den Planungsabsichten geäußert. Allerdings gab es dabei auch das deutliche Signal, möglichst viel des alten Baumbestands erhalten zu wollen. Damals war die Rede von einem Bau zur Straße hin, der in etwa die Dimension des jetzigen Hauses haben soll. In den Garten könnten zwei weitere Mehrfamilienhäuser gestellt werden. Alles in allem können nach Stand der Dinge etwa 20 Wohnungen entstehen.
Das geplante Baugebiet schließe, so Jörg Bierwagen, im Osten und im Süden direkt an die bestehenden Siedlungsstrukturen an. Die Erschließung könne über die vorhandene Hauptstraße im Süden des Gebietes sichergestellt werden.
Der Stadtrat billigte die geplante Änderung des Flächennutzungsplans samt integriertem Landschaftsplan und beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Für das „urbane Gebiet“ Hauptstraße 54 beschloss der Stadtrat auch die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan. Die Bezeichnung „urbanes Gebiet“ bedeute, so erläuterte Bierwagen, dass 20 Prozent der Fläche für Gewerbe und die übrige Fläche für Wohnen genutzt werden. Es sei der Bau von seniorengerechten Wohnraum geplant. In dem Neubau könnte im Erdgeschoss ein Café oder eine Arztpraxis untergebracht werden.