Dass Gewalt gegen Frauen und ihre Herabwürdigung durch sexualisierte Bilder in Deutschland viele Menschen umtreibt, zeigen die Kundgebungen und Debatten der vergangenen Tage. Die schwarz-rote Bundesregierung hat dazu bereits einige Gesetzentwürfe und Vorschläge vorgelegt, andere sind noch in der Pipeline. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Hintergrund der aktuellen Debatte über digitale Gewalt sind schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die „initiale Berichterstattung“ des „Spiegels“ gerichtliche Schritte einzuleiten.
Die unerlaubte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern und von KI-manipuliertem Material - sogenannte Deepfakes - soll bestraft werden. Beispielsweise könne das „Abbild einer Person mit künstlich generierten nackten Körperteilen verbunden und im Falle der Erstellung von Videos mit künstlich generierten Lauten, Geräuschen oder Sätzen unterlegt werden“, heißt es zur Erklärung in dem Entwurf.
Wer die Intimsphäre eines anderen Menschen durch Bildaufnahmen verletzt, müsste, wenn die Vorschläge so vom Bundestag verabschiedet werden sollten, dann mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Voraussetzung ist dabei immer vorsätzliches Handeln. Wenn also jemand etwa ein Foto von einem Badesee auf seinem Social-Media-Account veröffentlicht, bei dem winzig im Hintergrund auch Nackte beim Sonnenbaden zu sehen sind, sollte das auch künftig kein Problem sein.
Dass jemand penetrant den Po einer Joggerin filmt oder eine nackte Frau in der Sauna ohne ihr Einverständnis fotografiert, soll aber explizit verboten sein.
Auch die unerlaubte Überwachung - etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender - oder das heimliche Installieren von Spyware auf dem Handy des Opfers soll ausdrücklich verboten werden. Überlegt wird zudem, Provider zu verpflichten, gegenüber den Opfern sexualisierter digitaler Gewalt die IP-Adresse des Menschen, der solche Inhalte postet oder verschickt, offenzulegen. Bislang nicht bekannt ist, ob und wie die Löschung solchen Materials, dessen Verbreitung für die Betroffenen oft eine enorme psychische Belastung darstellt, künftig erleichtert werden könnte. Auch die Frage, ob und in welchen Fällen ein Account, der solche unerlaubten Bilder und Videos verbreitet, auf richterliche Anordnung hin gesperrt werden könnte, muss noch geklärt werden.
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