Die Hilfe für Wohnungslose und Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, wird vom Landkreis Ansbach weiter gefördert.
Der Kreisausschuss beschloss auf Empfehlung des Sozialausschusses des Kreistags, dem Diakonischen Werk Ansbach die entsprechenden Mittel in unveränderter Höhe zur Verfügung zu stellen. Die Förderung wird erneut befristet, diesmal bis Ende 2027. Auch die Sozialhilfeverwaltung hatte sich für eine Verlängerung ausgesprochen.
Seit 2022 unterstützt der Landkreis diese Arbeit als freiwillige Leistung mit 90 Prozent der Personal- und Sachkosten, bisher aber immer befristet. Um die Stelle attraktiver zu machen, beantragte das Diakonische Werk nun eine unbefristete Förderung. Diesem Wunsch kamen die Kreisgremien allerdings angesichts der angespannten Haushaltslage des Kreises nicht nach.
Im vergangenen Jahr wurden 54 Obdachlose beraten und in 66 Fällen ging es darum, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Von 74 abgeschlossenen Fällen endeten 47 Fälle, also fast zwei Drittel, mit einem Erfolg. In zwölf Fällen konnte das gefährdete Mietverhältnis dauerhaft erhalten werden. 34 Fälle sind ein neues Mietverhältnis eingegangen und in einem Fall erfolgte die Aufnahme in ein Pflegeheim.
Die Beratung und Unterstützung für Betroffene wird dezentral im ganzen Landkreis Ansbach angeboten. Dafür werden die Beratungsbüros an den verschiedenen Standorten des Diakonischen Werks Ansbach genutzt. Eine Vertretung wird durch das Diakonische Werk Ansbach sichergestellt.
Die Beratung erfolgt ausschließlich für Menschen aus dem Landkreis Ansbach. Heuer ist für die Förderung der Stelle ein Betrag von 76.000 Euro eingeplant. Aus Sicht von Jobcenter und Sozialhilfeverwaltung leistet die Wohnungslosennothilfe wertvolle Arbeit. Dabei gelte es insbesondere, Wohnungslosigkeit erst gar nicht eintreten zu lassen, sondern möglichst im Vorfeld zu verhindern.