Flüchtlingsunterkunft am Griffenberg: Burghaslach bleibt beim Nein | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.07.2024 16:13

Flüchtlingsunterkunft am Griffenberg: Burghaslach bleibt beim Nein

In einem ehemaligen Burghaslacher Gasthaus, wo gestern Arbeiter zugange waren, sollen künftig Flüchtlinge untergebracht werden. Seitens des Gemeinderats möchte man aber die Belegungszahl deutlich niedriger ansetzen, als es der Bauantrag tut. (Foto: Nicolas Sportelli)
In einem ehemaligen Burghaslacher Gasthaus, wo gestern Arbeiter zugange waren, sollen künftig Flüchtlinge untergebracht werden. Seitens des Gemeinderats möchte man aber die Belegungszahl deutlich niedriger ansetzen, als es der Bauantrag tut. (Foto: Nicolas Sportelli)
In einem ehemaligen Burghaslacher Gasthaus, wo gestern Arbeiter zugange waren, sollen künftig Flüchtlinge untergebracht werden. Seitens des Gemeinderats möchte man aber die Belegungszahl deutlich niedriger ansetzen, als es der Bauantrag tut. (Foto: Nicolas Sportelli)

Große Chancen, Gehör zu finden, rechnet sich der Burghaslacher Rat nicht aus. Dennoch bleibt das Gremium bei seinem Nein zu den Ausmaßen einer geplanten Flüchtlingsunterkunft am Griffenberg.

Beantragt ist schon seit geraumer Zeit, eine ehemalige Gaststätte zu einer Unterkunft für Geflüchtete beziehungsweise Asylbewerber umzubauen. Der private Antragsteller möchte bis zu 45 Menschen dort unterbringen, hieß es im Burghaslacher Rat – deutlich zu viel, wie das Gremium bereits in seiner Mai-Sitzung befand. Bis zu 25 oder 30 würde Bürgermeister Armin Luther nach eigenem Bekunden mitgehen.

Der Gemeinderat hatte folglich sein Einvernehmen zu dem Projekt verweigert – und bekam das Thema nun vom Neustädter Landratsamt erneut auf den Tisch. Die Genehmigungsbehörde gab den Burghaslachern damit Gelegenheit, ihre Haltung zu überdenken; bleibt sie beim Nein, so werde das Amt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen, wie es im Behördendeutsch heißt. Im Klartext: Wenn das Landratsamt der Meinung ist, das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig, dann spielt die Meinung der Gemeinde keine Rolle mehr.

Unverständnis in allen Burghaslacher Fraktionen

Und wie Bürgermeister Luther nun am Montagabend im Rat ausführte, ist das Bauvorhaben offenbar zulässig. Deshalb müsse das Landratsamt sogar zustimmen. Noch zu prüfen sei allerdings der Brandschutz, und auch die Sozialbehörde werde wohl ein Wörtchen mitreden. Im Prinzip aber gehe es aktuell nur um „eine rein baurechtliche Angelegenheit“, wie Luther erläuterte. Hermann Wehr (BfMB/NBB) merkte dazu an, es gehe auch um eine Nutzungsänderung.

Die Verfahrensweise der Kreisbehörde irritierte einige Räte aller Fraktionen. Daniel Wendler (CSU) fand es „ein bisschen eine Frechheit“, dass das Landratsamt schreibe, es spiele keine Rolle, was die Gemeinde sagt. Die „Hauptschuld“, so fand Christian Hofmann (BfMB/NBB), liege beim vormaligen Landrat. Es habe bislang das Motto gegolten, wer am wenigsten schreit, kriege welche zugewiesen. Rainer Köstner (CSU) erwog deshalb, man könne ja einmal „mit dem neuen Landrat reden“.

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Hat man ohne Buhei schlechtere Karten?

Und Ludwig Lehner (Freie Gemeindeliste) nannte es „eigentlich nicht richtig“, dass die Burghaslacher Position kein Gehör findet, nur weil man dort darauf verzichte, „den großen Buhei“ zu veranstalten. Da zeige man sich bereit, zwei Dutzend zu übernehmen, und bekomme dann das Doppelte aufgebürdet. Hofmann gab zu bedenken: „Unsere Helfer sind auch irgendwann mal am Ende.“

Kurz debattiert wurde auch, ob die Gemeinde eine Veränderungssperre für diesen Bereich erlassen könnte. Mit Verweis auf Dietersheim, wo die Kommune auf diese Verfahrensweise zurückgreifen wollte, erachtete Bürgermeister Luther dies nicht als sinnvoll. Der Geschäftsleitende Beamte Johannes Steinbrecher merkte an, dass eine Verhinderungsplanung grundsätzlich nicht zulässig sei.

Nur einer stimmte dem Bauantrag zu

Wenn schon nicht übers Baurecht, dann sollte man mit der Sozialverwaltung mal einen Gesprächstermin vereinbaren, schlug Andreas Zobel (BfMB/NBB) vor. Er hatte in der Mai-Sitzung auf die humanitären Empfehlungen des bayerischen Innenministeriums zur Flüchtlingsunterbringung verwiesen, die mit diesem Bauantrag nicht eingehalten würden. Luther versicherte, die Sozialbehörden wüssten Bescheid, hätten aber noch keine Rückmeldung an die Marktgemeinde gegeben.

Es werde, so stellte der Leiter des Landratsbüros, Bastian Kallert, in Aussicht, demnächst einen Vororttermin der Kreisbehörde geben. Er bestätigte im Übrigen auf Anfrage unserer Redaktion, dass das Baurecht unabhängig von den sozialen Maßgaben des Innenministeriums gehandhabt wird.

Die Abstimmung am Montagabend endete wie schon jene im Mai: Einzig Hofmann stimmte dem Bauantrag zu, alle anderen Ratsmitglieder dagegen. Dabei war man sich gewahr, dass die Kreisbehörde mutmaßlich anders entscheiden wird, oder wie Wehr formulierte: „Der Ober sticht den Unter.“

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