Man könnte es mit einem ungenierten Coup aus einem Gaunerfilm vergleichen, wie der ehemalige Amokläufer von Ansbach die Behörden narrte. Der Mann, der seit Jahren im Bezirksklinikum in Erlangen untergebracht ist, hatte sich im August bei einem Freigang binnen Stunden nach Südamerika abgesetzt.
Inzwischen konnten Zielfahnder den 34-Jährigen in Kolumbien ausfindig machen und zurück nach Deutschland bringen lassen. Doch sein Vorgehen wirft auf mehreren Ebenen ernste Fragen auf, die im Kern in einer zusammenlaufen: Wie konnte das passieren?
Der 34-Jährige hatte sich am 16. August bei einem unbegleiteten Freigang wohl prompt auf den Weg ins Ausland gemacht. Von dort aus bestieg er ein Flugzeug, das ihn nach Übersee brachte. Das berichtet Leitender Oberstaatsanwalt Friedrich Weitner. Über die genaue Fluchtroute will er keine Angaben machen. Nur so viel: Der Flug startete außerhalb der EU – und der 34-Jährige dürfte sich schon in der Luft befunden haben, als sein Fehlen in Erlangen auffiel. Viele Nicht-EU-Länder, die innerhalb weniger Stunden auf dem Landweg aus Mittelfranken zu erreichen sind, kommen dabei nicht infrage – Serbien vielleicht, oder etwas näher: die Schweiz.
Ohne gültige Reisedokumente wäre ein Flug allerdings kaum zu schaffen. Dabei kommt der Reisepass ins Spiel, den der 34-Jährige für seine Flucht nutzte. Ein gültiges Dokument, wohlgemerkt. Beantragt hatte ihn der Patient während eines Freigangs, wie das Bayerische Innenministerium auf FLZ-Anfrage bestätigt. Zuständig hierfür sei üblicherweise die Wohnsitzgemeinde.
„Jeder Deutsche hat einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Passes, wenn keine Passversagungsgründe bekannt sind”, erklärt eine Ministeriumssprecherin. Wenn der Behörde solche Gründe nicht mitgeteilt würden, werde der Pass ausgestellt. Die Frage, welche Wohnsitzadresse der 34-Jährige angab, beantwortet die Sprecherin nicht.
Zudem dürfte der 34-Jährige nicht alleine gehandelt haben. „Hat er Hilfe gehabt? War diese Hilfe strafbar?”, das werde sich die Staatsanwaltschaft nun genauer ansehen, sagt Friedrich Weitner. Der Anwalt des 34-Jährigen, David Mühlberger, erklärte in einem TV-Interview am Montag: „Er wollte einfach ein neues Leben beginnen mit seiner neuen Lebenspartnerin.” Dabei habe er „mitnichten auch nur eine Sekunde an eine Straftat gedacht”. Eine Gefahr für die Öffentlichkeit stellte der Mann nach Einschätzung seiner behandelnden Mediziner jedenfalls nicht dar.
Lange währte sein freies Leben aber nicht: Auf Basis eines Europäischen Haftbefehls, der zu einer internationalen Fahndung über Interpol führte, nahmen ihn kolumbianische Behörden Anfang September in Gewahrsam. Ein mit spannungsgeladener Musik unterlegtes Video der kolumbianischen Migrationsbehörde zeigt die Rückführung des 34-Jährigen. Mit kahlgeschorenem Kopf und von bewaffneten Kräften begleitet, wird der Mann zu einem Flughafen gebracht, die letzten Meter zum bereitstehenden Jet in einem Rollstuhl. Seit der Rückkunft ist der 34-Jährige wieder im Erlanger Bezirksklinikum untergebracht. Lockerungen sind nun wieder vom Tisch.
Derweil bleiben zu seiner Situation in den vergangenen Monaten Fragen offen. Zu welchen Kommunikationsgeräten hatte er Zugang? Gab es Stichprobenkontrollen seiner Smartphone-Aktivitäten? Ergaben sich dadurch mögliche Hinweise zu einer geplanten Flucht? Wurde er vor seinem Freigang, den er zur Flucht nutzte, durchsucht? Wurde die Post des 34-Jährigen kontrolliert? Mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz gibt das Bezirksklinikum hierzu keine Auskünfte.
Hinweise ergeben sich nur aus allgemeinen Erklärungen zur Unterbringung im Maßregelvollzug. Demnach dürfen etwa Patienten durchsucht, privater Schriftverkehr überprüft und regelmäßiger Besuch empfangen werden. Auch Telefonate dürfen überwacht werden, allerdings nur mit Ankündigung. Wie der 34-Jährige es dabei konkret schaffen konnte, seine Ausreise nach Kolumbien zu organisieren, dazu gibt das Bezirksklinikum keine Details preis.
Am Ende bleibt vor allem eine zentrale Frage: Hat der 34-Jährige einfach nur geschickt agiert? Oder offenbart der Fall Lücken im System, die sich auch andere untergebrachte Personen – unabhängig von ihrer Gefährlichkeit für die Öffentlichkeit – zunutze machen können?
„Die Verantwortlichen der Klinik haben den Lockerungsmissbrauch bereits umfassend und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden untersucht”, sagt Bezirkskliniken-Sprecherin Karin Schulz hierzu. Die Behörden hätten keine Beanstandungen zu den Abläufen in der Klinik gehabt. „Gegebenenfalls” würden jedoch Ableitungen aus dem Fall gezogen werden. Welche dies sein könnten, nennt Schulz nicht.
Das Innenministerium bleibt in Sachen Konsequenzen ebenfalls vage. Ob etwa bei der Passvergabe genauer hingeschaut werden müsse, könne erst nach einer Klärung der Hintergründe beurteilt werden. Generell sei es nur deshalb zur Flucht des 34-Jährigen gekommen, weil er genehmigte Freigänge wahrnehmen durfte: „Die Zuständigkeit hierfür liegt allein beim Bezirksklinikum.”