„Festungserlass” für Bayern: Als König Ludwig I. Dinkelsbühls Stadtmauer rettete | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.01.2026 14:21

„Festungserlass” für Bayern: Als König Ludwig I. Dinkelsbühls Stadtmauer rettete

Die historische Wehranlage von Dinkelsbühl gehört zu den bedeutendsten Baudenkmalen der Stadt. Der Umstand, dass sie heute noch weitgehend erhalten ist, ist unter anderem dem Festungserlass von 1826 zu verdanken. (Foto: Markus Weinzierl)
Die historische Wehranlage von Dinkelsbühl gehört zu den bedeutendsten Baudenkmalen der Stadt. Der Umstand, dass sie heute noch weitgehend erhalten ist, ist unter anderem dem Festungserlass von 1826 zu verdanken. (Foto: Markus Weinzierl)
Die historische Wehranlage von Dinkelsbühl gehört zu den bedeutendsten Baudenkmalen der Stadt. Der Umstand, dass sie heute noch weitgehend erhalten ist, ist unter anderem dem Festungserlass von 1826 zu verdanken. (Foto: Markus Weinzierl)

Wenn man so will, war es damals ein Grundstein für den Denkmalschutz: 1826, also vor 200 Jahren, hat der bayerische König Ludwig I. den Erhalt von Wehranlagen angeordnet. Für die Dinkelsbühler Stadtmauer bedeutete dies, dass sie ab da nicht abgebaut werden durfte und die Befestigung somit heute noch weitgehend erhalten ist.

Diese wichtige Weichenstellung, die vor 200 Jahren mit dem „Festungserlass” erfolgt ist, würdigt das Haus der Geschichte in seinem Programm für 2026. Wie Museumsleiterin Ute Heiß mitteilte, sind Führungen und Vorträge geplant, mit denen auf die noch vorhandene Wehranlage eingegangen wird. Es soll aber auch an bereits verschwundene Gebäude erinnert werden.

Im Jahr 1826 – Dinkelsbühl gehörte nach dem Ende der napoleonischen Kriege bereits zum Königreich Bayern – stoppte Ludwig I. per Gesetz den Abbruch von Wehranlagen und verbot „ungeeignete Rennovationen”. Denn wie andernorts war auch die mittelalterliche Wehranlage in Dinkelsbühl vom Verfall beziehungsweise vom Verkauf als Baumaterial bedroht.

100 Jahre Heimatkrippe im Münster St. Georg

Diese Entwicklung in der Stadtgeschichte wird auch in der Dauerausstellung des Hauses der Geschichte thematisiert. König Ludwig wollte demnach mit seinem Vorstoß in Sachen „Denkmalschutz” Nationalgeist und Vaterlandsliebe beleben. 1830 folgte dann der Erlass der ältesten bekannten Schutzverordnung für Baudenkmäler in Privatbesitz.

In seinem Jahresprogramm beteiligt sich das Haus der Geschichte zudem am Jubiläum „100 Jahre Heimatkrippe im Münster St. Georg“. Die Krippe wird das ganze Jahr über in St. Georg zu besichtigen sein. Geplant ist ein Jubiläumsgottesdienst, der von einem Festakt im Haus der Geschichte abgerundet wird. Außerdem wird es Vortragsabende und Führungen zum Thema geben, wie Ute Heiß weiter berichtete.

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Sonderausstellungen noch bis zum 8. März

Noch bis einschließlich Sonntag, 8. März, können die beiden Sonderausstellungen „Kinderspiel – Kindheit in Dinkelsbühl um 1900“ und „Märchenbilder“ im Museum besucht werden. Ab dem 13. März stellen dann die Kunst-O-Nauten im Haus der Geschichte aus. Es folgt eine Ausstellung der Siebenbürger Sachsen. Ab Juni wird es dann um „100 Jahre Segelflug am Hesselberg“ gehen.

Weiter ein fester Bestandteil im Jahresprogramm wird das Kino im Museum sein, genauso wie die Kurzvorträge mit dem Titel „Pecha Kucha“, die jeweils nur sechs Minuten und 40 Sekunden dauern dürfen.

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