Die Abfallgebühren im Landkreis Ansbach könnten überraschend schon zum Jahreswechsel erneut deutlich steigen. Eigentlich gilt die aktuelle Kalkulation für vier Jahre von 2024 bis 2027, aber die Kosten laufen dem Landkreis davon.
Derzeit gilt mit vier Jahren im Landkreis Ansbach der gesetzlich maximal zulässige Kalkulationszeitraum. Erste Überprüfungen der laufenden hätten nun gezeigt, dass es größere Abweichungen zur Kalkulation gibt, sagte Landrat Dr. Jürgen Ludwig im Kreisausschuss des Kreistags.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wurde deshalb beauftragt, die durch die Verwaltung ermittelten Ergebnisse und die Möglichkeit einer Unterbrechung des laufenden Kalkulationszeitraums von 2024 bis 2027 zu prüfen. Dabei wurde eine Nachkalkulation für die Jahre 2022 bis 2024 und eine Prognoserechnung für die Jahre 2025 bis 2027 vorgenommen.
Eigentlich ist im Nachhinein in einem laufenden Kalkulationszeitraum keine Abweichung mehr möglich – es sei denn, die Kalkulationsgrundlagen ändern sich erheblich. Als erheblich gelten Veränderungen, die zu einem mehr zwölf Prozent höheren Gebührenbedarf führen. Im Rahmen der Prüfung durch den BPKV wurde festgestellt, dass über den gesamten Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027 die kalkulierten Kosten um rund 16 Prozent und der Gebührenbedarf um rund 18 Prozent höher liegen, als in der ursprünglichen Berechnung vorgesehen.
Das ist so viel, dass eine Unterbrechung der Laufzeit rechtlich wohl möglich wäre. Gleichzeitig lässt diese Zahl eine erste Einschätzung zu, in welcher Dimension die Erhöhung ausfallen könnte, wenn die Vorschläge der Verwaltung Zustimmung in den zuständigen Gremien finden.
Die größten Abweichungen sind beim Restabfall und Bioabfall auszumachen. Beide Fraktionen weichen zusammen um etwa 1,3 Millionen Euro von der ursprünglichen Kalkulation ab. Zudem wurden durch die Entsorgungsunternehmen vermehrt Preisgleitklauseln in Anspruch genommen, die sich häufig an den Energie- und Personalkosten orientieren und insgesamt Preissteigerungen im sechsstelligen Bereich verursacht haben. Deshalb strebt die Verwaltung einen Abbruch des Kalkulationszeitraumes sowie eine der Abfallgebühren an.
Aktuell schnitt Landrat Ludwig das Thema in seinen Informationen am Sitzungsbeginn des Kreisausschusses an. Vertieft beraten wird es im Rahmen eines straffen Zeitplans zunächst im Umweltausschuss und dann im Kreisausschuss. Die nötigen Beschlüsse könnten dann in der Sommersitzung des Kreistags fallen.
In der zweiten Jahreshälfte würde sich die Verwaltung um die Umsetzung kümmern, die nicht ganz trivial ist, denn es müssen unter anderem etwa 50.000 Bescheide verschickt werden. Eine neue Kalkulation hat der Landrat nach eigenen Worten bereits in Auftrag gegeben.
Einer der Gründe für die unerwartete Steigerung ist nach Einschätzung des Landrats die Inflation in den letzten Jahren. Früher sei die Entwicklung gleichmäßiger verlaufen, meinte Ludwig. Die Inflation sorge nun aber für „Sprünge und Brüche bei den Kosten“. Eine vergleichbare Entwicklung sehe man beim öffentlichen Nahverkehr.