Der Fall um die anonymen Drohungen via Instagram gegen Oberdachstettens Bürgermeister Martin Assum (CSU) hat eine neue Wendung genommen. Nach erfolgreicher Ermittlungsarbeit durch die Kriminalpolizei hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nun eingestellt.
Der ehrenamtliche Bürgermeister war zum Jahreswechsel dem sozialen Netzwerk Instagram beigetreten. Wenige Tage später erschien unter seinen Followern ein Fake-Profil, von dem er und seine Familie sich bedroht fühlten. Daraufhin zog sich Assum wieder von Instagram zurück und erstattete Anzeige gegen Unbekannt.
„Unbekannt” stimmt inzwischen nicht mehr. Es gibt Ermittlungserkenntnisse der Kriminalpolizei Ansbach. Auf Anfrage der FLZ wollte das Polizeipräsidium allerdings keine Auskünfte geben und verwies an die Staatsanwaltschaft, da diese für die Ermittlungen zuständig ist.
Assum selbst erklärte im Gespräch mit der FLZ, dass die Kriminalpolizei ihm den Namen des Verdächtigen mitgeteilt habe. „Ich muss ehrlich zugeben, dass es mich schon getroffen hat“, so Assum. Er kenne die Person seit vielen Jahren, Differenzen habe es nach seiner Wahrnehmung nie gegeben.
Nachdem der Beschuldigte von der Polizei vernommen worden war, habe er den Kontakt gesucht. „Es gab einen Gesprächstermin, bei dem auch meine Frau anwesend war“, berichtet der Bürgermeister. Dabei habe der Mann eingeräumt, dass der Instagram-Account von seinem Handy aus erstellt worden sei, und sich dafür entschuldigt. „Ansonsten hat er sich leider ziemlich bedeckt gehalten.”
Besonders brisant: Laut Assum wohnt die ermittelte Person in Oberdachstetten und kandidiert bei der anstehenden Kommunalwahl für eine andere Gruppierung für den Gemeinderat. Nähere Details wollten weder der CSU-Politiker noch die Staatsanwaltschaft preisgeben.
Wie Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier auf Anfrage der FLZ mitteilt, habe die Behörde den Fall auf die Straftaten der Beleidigung und der Bedrohung geprüft. Das Ergebnis: Der erstellte Instagram-Account und dessen veröffentlichter Beitrag seien nicht strafbar – „mag es sich auch um eine Geschmacklosigkeit handeln”, räumt Heinzlmeier ein. „Für eine Beleidigung wäre erforderlich, dass die betroffene Person eindeutig erkennbar ist”, erklärt der Oberstaatsanwalt. Das sei nach Ansicht der Behörde nicht der Fall gewesen.
Der Fake-Account nutzte das gleiche Profilbild wie Assum, nur verunglimpfte der Ersteller das Foto des Bürgermeisters, indem er einen Fischkopf ins Foto montierte. Dazu führt Heinzlmeier aus: „Wesentliches Identifikationsmerkmal einer Person ist der Kopf, der vollständig durch den Fisch ersetzt ist. Die verbleibenden sichtbaren Körperteile lassen keine ausreichende Identifikation des Anzeigeerstatters zu.”
Eine strafbare Bedrohung liege ebenfalls nicht vor. Der veröffentlichte Beitrag im Comic-Stil enthalte laut Staatsanwaltschaft keinen klaren Bezug zu Assum und keine eindeutige Ankündigung einer gegen ihn gerichteten Straftat. Zwar sei nachvollziehbar, dass der Bürgermeister die Darstellung auf sich bezogen habe. Allerdings sei es „nicht unüblich, als lustig empfundene Karikaturen mit seinen 'Followern' zu teilen, ohne dass damit eine unmittelbare Bedrohung gegenüber einer bestimmten Person intendiert ist“, so Heinzlmeier.
Dieses Ergebnis kann Assum „überhaupt nicht verstehen und es macht mich auch etwas fassungslos”. Der Politiker erklärt, dass es ihm weniger um das potenzielle Strafmaß gehe als um die Bewertung des Falls: „Wie die Staatsanwaltschaft den Account und die Instagram-Story als witzige oder als lustig empfundene Karikatur ansehen kann, können meine Familie und ich in keinster Weise nachvollziehen.”
Die Arbeit der Kriminalpolizei lobte Assum derweil explizit und dankte den Beamtinnen und Beamten für die erfolgreiche Ermittlungsarbeit. Den Urheber des Fake-Profils ermittelt zu haben, sei für ihn und seine Familie ein wichtiger und beruhigender Ausgang.
Unabhängig von der juristischen Bewertung bleibt für den Bürgermeister die persönliche Konsequenz bestehen: Er wird sozialen Netzwerken nach den gemachten Erfahrungen weiterhin fernbleiben.