Fall Wolbergs: Keine Entscheidung über Verfassungsbeschwerde | FLZ.de

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Veröffentlicht am 18.09.2024 16:46, aktualisiert am 18.09.2024 17:40

Fall Wolbergs: Keine Entscheidung über Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde des früheren Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs gegen drei Urteile gegen ihn abgelehnt. (Archivbild) (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde des früheren Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs gegen drei Urteile gegen ihn abgelehnt. (Archivbild) (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde des früheren Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs gegen drei Urteile gegen ihn abgelehnt. (Archivbild) (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Im Fall des früheren Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen drei Urteile abgelehnt. Das teilten der Verteidiger des Kommunalpolitikers, Peter Witting, sowie ein Sprecher des BVerfG mit. In den Verfahren gegen Wolbergs ging es unter anderem um Wahlkampfspenden. Zur Begründung hieß es, dass der Rechtsweg noch nicht erschöpft sei.

Witting hatte im Januar 2022 gegen zwei Urteile des Landgerichtes Regensburg gegen Wolbergs aus den Jahren 2019 und 2020 sowie ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2021 Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht verwies nun darauf, dass der BGH 2021 das Urteil des Landgerichtes Regensburg aus dem Jahr 2019 in Teilen aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I verwiesen hat. Hierbei ging es um den Freispruch Wolbergs' vom Vorwurf der Vorteilsnahme in den Jahren 2011 bis 2014.

Kritik an Dauer der Entscheidung

Dem BVerfG zufolge hat Wolbergs nicht dargelegt, dass eine Verletzung seiner Grundrechte möglich scheint, und überdies sei „weder von einer allgemeinen Bedeutung der Verfassungsbeschwerde noch von einem schweren und unabwendbaren Nachteil bei Verweisung auf den Rechtsweg auszugehen“. Hierauf hatte sich Wolbergs berufen. 

Witting bezeichnete es als nicht nachvollziehbar, weshalb das BVerfG in Karlsruhe zweieinhalb Jahre benötigte, um eine „vollständig inhaltsleere Entscheidung“ zu treffen. Ein Sprecher des BVerfG teilte hierzu auf dpa-Anfrage mit: „Aus grundsätzlichen Erwägungen kommentiert das Bundesverfassungsgericht die Dauer einzelner Verfahren nicht.“

Aus Sicht des Verteidigers gab es außerdem ein Interesse der Öffentlichkeit wie auch der Justiz an der ausstehenden Entscheidung. Das Landgericht München I, das nach dem BGH-Urteil für den Fall zuständig ist, habe „es immerhin für notwendig befunden“, das Verfahren nicht vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortzusetzen.

Erneute Verfassungsbeschwerde vorgesehen

„Herr Wolbergs wird sich dadurch nicht entmutigen lassen“, so Witting. Spätestens nach der Erschöpfung des Rechtsweges soll es eine erneute Verfassungsbeschwerde geben.

Hintergrund der Verfassungsbeschwerde sind zwei Prozesse gegen Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg im Zusammenhang mit der Einwerbung von Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014. Im ersten Verfahren war er 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt worden, aber straffrei geblieben. Der zweite Prozess endete 2020 mit einer Verurteilung wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Von weiteren Vorwürfen war er in den Verfahren freigesprochen worden.

Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil im November 2021 in Teilen auf, beanstandete es als zu milde und verwies den Fall an das Landgericht München I. Das zweite Urteil bestätigte der BGH in Gänze.

© dpa-infocom, dpa:240918-930-236362/3


Von dpa
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