Wegen vielfachen Betrugs wurde der ehemalige Vorsitzende der Aischgründer Tafel zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte in den beiden Jahren, bevor er bei der Tafel begann, im Internet neue Elektrogeräte gekauft, baugleiche defekte zurückgeschickt und sich den Kaufpreis erstatten lassen. So ergaunerte er über 30.000 Euro.
Fernseher, Bildschirme, Drucker, Festplatten, Aktenvernichter, Navigationssysteme, Mikrowellen, Smartwatches, Kaffeevollautomaten, Wasserkocher, Lichterketten ... Der 47-Jährige kaufte von 2020 und 2022 fleißig ein – und zwar jeweils ein Neugerät und ein defektes Gegenstück. Ein Beispiel: Ein Samsung-Fernseher kostete neu 1476 Euro, ein baugleicher, aber defekter kostete 151 Euro. Der Angeklagte reklamierte das Neugerät, behielt es aber, schickte das kaputte zurück, bekam den Kaufpreis wieder und machte 1325 Euro Gewinn.
81 solcher Taten listete Staatsanwalt Matthias Henschke in seiner Anklage vor dem Neustädter Schöffengericht auf; 79 davon hatten geklappt, nur zwei waren gescheitert. Die Firmen, bei denen er einkaufte, erstatteten entweder den Kaufpreis oder sie schickten dem Kunden für das reklamierte defekte Gerät ein weiteres neues.
Gleich zu Prozessbeginn legte der 47-Jährige durch seinen Verteidiger Martin Gelbricht ein Geständnis ab. Er ließ aber auch erklären, dass seine mitangeklagte Ehefrau mit der ganzen Sache nichts zu tun gehabt habe. Sie habe zwar auch Pakete entgegengenommen oder zur Post gebracht, aber wegen anderer privater Probleme verdrängt, dass es hier möglicherweise nicht mit rechten Dingen zugehe.
Daran äußerte der Staatsanwalt zwar „erhebliche Zweifel“. Dennoch einigten sich alle Beteiligten, das Verfahren gegen die Frau gegen Zahlung von 8000 Euro wegen geringer Schuld einzustellen. So verließ sie ohne Vorstrafe die Verhandlung. Im weiteren Verlauf des Prozesses ging es also nur noch um ihren Mann.
Ein Polizist beschrieb als Zeuge, wie seine Dienststelle auf den Betrug aufmerksam wurde. Da die Waren öffentlich über einen Ebay-Account gehandelt wurden, sei aufgefallen, dass immer gleiche Geräte wiederverkauft wurden. „Ich persönlich glaube, dass es nicht nur 80 Fälle sind“, sagte der Polizist. Das seien nur die, die man nachweisen konnte. Der Polizist ging von bis zu 800 Paketen aus.
Staatsanwalt Henschke beantragte, den Angeklagten – der nicht vorbestraft war – zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis zu verurteilen. Anwalt Gelbricht plädierte auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Denn: Trotz einer psychischen Erkrankung ist er aus Sicht des psychiatrischen Gutachters voll schuldfähig.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Sebastian Grimm verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Als Auflage muss der Verurteilte 5000 Euro an die Frankenbrunnenstiftung bezahlen. 33.000 Euro aus dem Vermögen des 47-Jährigen behält die Staatskasse als Wertersatz für den Gewinn durch die Straftaten.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, es ist noch Berufung möglich.