Erneut Bauer wegen Tierquälerei auf Schlachthof verurteilt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.02.2025 12:09

Erneut Bauer wegen Tierquälerei auf Schlachthof verurteilt

Wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilte das Amtsgericht Obernburg einen Landwirt. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilte das Amtsgericht Obernburg einen Landwirt. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilte das Amtsgericht Obernburg einen Landwirt. (Symbolbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Das Amtsgericht Obernburg hat einen Landwirt aus Hessen wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Entscheidung von 75 Tagessätzen zu je 60 Euro sei noch nicht rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher.

Der 54-Jährige soll 2023 zwei Tiere gequält haben. Zum einen eine trächtige Kuh, die durch einen überlangen Transport zum Schlachthof im Landkreis Miltenberg gelitten habe, und zum anderen eine Kuh, die mit Mitarbeitern des Schlachthofes per Seil aus einem Hänger gezogen worden sein soll. 

Im Fall der trächtigen Kuh sei von einer Verurteilung abgesehen worden, weil die erwartbare Strafe mit Blick auf den zweiten Vorwurf nicht wesentlich ins Gewicht gefallen wäre, erklärte der Sprecher. Das Urteil erging daher nur für den Vorwurf, eine Kuh mit einem Seil gequält zu haben. 

Bereits am 12. Februar hatte das Amtsgericht ein Landwirt aus dem Landkreis Schweinfurt wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 39-Jährige soll im Juni 2023 beim Abladen von zwei Rindern an dem Schlachthof an der bayerisch-hessischen Landesgrenze die Tiere mit Seilen gezogen haben, weil sie einen Hänger nicht mehr selbstständig verlassen konnten. Die Entscheidung von 65 Tagessätzen zu je 10 Euro ist bereits rechtskräftig.

Videos von misshandelten Tieren

Der Betrieb im Landkreis Miltenberg war zusammen mit einem Schlachthof in Aschaffenburg nach der Veröffentlichung von Videomaterial einer Tierrechtsorganisation ins Visier der Behörden geraten. Wegen gravierender Mängel beim Tierschutz hatte das Landratsamt Miltenberg im Sommer 2023 dem Schlachthof im Landkreis die Arbeit mit sofortiger Wirkung untersagt. 

Aus dem Material hätten sich konkrete Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Tierschutzverstöße beim Abladen der für die Schlachtung vorgesehenen Tiere und bei der Betäubung ergeben, hieß es damals.

© dpa-infocom, dpa:250221-930-381965/1


Von dpa
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