Das Wahlrecht steht im Mittelpunkt des ersten Teils der FLZ-Serie zur Europawahl. Unsere Redaktion befragte dazu eine routinierte Wählerin.
Charlotte Rolshoven hat schon viele Wahlen erlebt. Als sie geboren wurde, im Jahr 1927, war noch Demokratie in Deutschland, als sie 16 war, herrschten Diktatur und Krieg – an Wahlen, zumal freie, war da nicht zu denken.
Als sie dann das erste Mal demokratisch wählen durfte, war der Zweite Weltkrieg vorbei, und in Deutschland entstand eine neue Republik. Das Mindestwahlalter lag damals noch bei 21 Jahren.
Heuer dürfen erstmals fürs Europäische Parlament auch schon 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Wie findet das Charlotte Rolshoven? „Das finde ich nicht gut, weil sie noch keine eigene Meinung haben“, sagt die vielfache Großmutter geradeheraus. Keine eigene Meinung? „Nein, die haben mehr die Meinung von den Eltern“, bekräftigt Rolshoven. Ab wann sollte man dann wählen dürfen? „Ab 18“, sagt Rolshoven, denn so, wie es bislang war, so fand sie es auch in Ordnung.
Für Charlotte Rolshoven selbst galt bei ihrer ersten Wahl allerdings noch ein Mindestalter von 21. Die Ab-18-Regelung wurde erst im Jahr 1972 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Wann hat sie selbst erstmals gewählt? Da ist sie sich nicht mehr so ganz sicher, jedoch: Bei der allerersten Bundestagswahl am 14. August 1949 – da war sie bereits 22 – war Charlotte Rolshoven jedenfalls mit von der Partie: „Ja, klar!“, sagt die rüstige Seniorin.
Wird sie auch diesmal bei den Europawahlen abstimmen: „Ja, selbstverständlich!“, und so, wie sie das sagt, kann man gar nicht genug Ausrufezeichen dahinter setzen. Trotz ihres Alters: Sie wird keine Briefwahl machen, sondern ins Wahllokal gehen.
Charlotte Rolshoven wird kurz nach der Europawahl 97. Die Rentnerin wohnt seit rund zwei Jahrzehnten in Scheinfeld im Hause eines ihrer Söhne. Ihre insgesamt fünf Kinder haben selbst schon – zusammengerechnet – zwölf Kinder. Charlotte Rolshoven ist sogar vierfache Urgroßmutter.