Ihr Dorfbrunnen brachte die Verantwortlichen des Emskirchener Ortsteils Pirkach vor den Verwaltungsgerichtshof in München. Die Erben eines Landwirts hatten gegen den neuen Brunnen geklagt. Er verhindere die Zufahrt zum landwirtschaftlichen Anwesen des Verstorbenen. Eine Einigung scheiterte am Montag in der Verhandlung – an einem einzigen Stein.
Dieser kleine Brunnen sorgt für große Emotionen. Das wird deutlich, auch wenn sich alle Beteiligten in der Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) mühen, sachlich zu bleiben. Immer wieder reden sie dann doch durcheinander, immer wieder holen sie aus, um die ganze Sache noch einmal grundsätzlich zu erklären – was Renate Köhler-Rott, die Vorsitzende Richterin des 13. Senats, jedes Mal höflich, aber bestimmt unterbindet.
Der Brunnen, über dessen Zukunft hier verhandelt wird, wurde im vergangenen Jahr im Zuge der Dorferneuerung in Pirkach gebaut. Vorher gab es hier nur einen Wasserentnahmeschacht mit einem Deckel. In der Verhandlung wird klargestellt: Auch um diesen Schacht musste man mit dem Traktor herumfahren, um zum dahinterliegenden landwirtschaftlichen Anwesen zu kommen, zum Beispiel für die Grünfutter-Anlieferung oder den Gülle-Abtransport. Denn der Deckel hätte die Belastung durch das ständige Überfahren nicht ausgehalten.
Bevor der Brunnen – zu dem ein bepflanzter Trog und eine Reihe mit Sitzsteinen gehören – gebaut wurde, schlossen die Teilnehmergemeinschaft (TG) Mausdorf-Pirkach und der Landwirt eine Vereinbarung. Sie beinhaltet, dass die Anfahrt zum Bauernhof bestehen bleibt – dass also „die Umgriffsfläche des Brunnens umfahrbar“ bleibt.
Es wurden dafür auch bestimmte Abstände festgelegt. Dann starb der Landwirt, noch bevor der Bau begonnen hatte. Und als der Brunnen fertig war, stellten seine Schwestern als Erbinnen fest, dass er die Zufahrt mehr behinderte als abgemacht war. Aus ihrer Sicht ist die Zufahrt für einen Traktor mit Hänger jetzt sogar unmöglich.
Sie klagten. Denn auch wenn der Bauernhof derzeit nicht bewirtschaftet wird und leer steht, könne sich das in Zukunft ja vielleicht wieder ändern, erklärte eine der Schwestern in der Verhandlung in München. Außerdem gebe es zahlreiche Nachkommen und wer weiß, was sie mit dem Anwesen eines Tages vorhätten.
In ihrer Klage fordern die Schwestern deshalb, den Brunnen zu entfernen. „Einen Anspruch darauf, dass der Brunnen ganz weg muss, werden Sie wohl nicht haben“, erläutert Richterin Köhler-Rott die rechtliche Meinung des Senats nach dessen Vorberatung.
Joachim Hartnagel, Technischer Amtsrat und Vorsitzender Vorstand der TG Mausdorf-Pirkach, gibt zu, dass der vereinbarte Abstand zum Anfahrtsweg nicht eingehalten worden war. „Es geht um einen Meter“, sagt er und klappt einen mitgebrachten Meterstab aus, um das dem Gericht zu veranschaulichen, wie wenig das sei.
Das Planungsbüro hatte demnach zwei Varianten für die Brunnengestaltung vorgelegt. Doch gegen die anfangs favorisierte Lösung mit dem vereinbarten Abstand habe das Landratsamt wasserrechtliche Bedenken geäußert. Daraufhin sei die zweite Variante umgesetzt worden, die zudem noch günstiger war – allerdings ohne mit den Erbinnen darüber zu sprechen.
„Optimal gelaufen ist das nicht“, sagt die Vorsitzende Richterin. „Den Prozess hätte man sich sparen können, wenn man die Familie mit eingebunden hätte.“ TG-Chef Hartnagel erwidert: „Wir haben eine Abwägung gemacht und Kosten und Bedenken des Wasserwirtschaftsamts berücksichtigt.“ Die Richterin ergänzt: „Den Punkt Vereinbarung haben Sie in die Abwägung aber nicht mit einbezogen.“
Emskirchens Bürgermeisterin Sandra Winkelspecht appelliert an das Gericht, an die Verhältnismäßigkeit zu denken. Bei einem Rückbau der Anlage entstünden wieder Kosten für die Gemeinschaft.
Das Gericht bemüht sich dennoch um einen Vergleich, also eine Einigung. Sein Vorschlag: Der Pflanztrog wird auf die andere Seite versetzt. Joachim Hartnagel hält für die TG mit einem anderen Angebot dagegen: Der Brunnen bleibt, wie er ist, dafür werden den Erbinnen gut 2500 Euro Kosten erlassen, die aus einer Vereinbarung mit dem Landwirt bei einer anderen Maßnahme noch zu zahlen wären. Die Klägerin und ihr Beistand machen einen dritten Vorschlag: Der Pflanztrog und der äußerste Sitzstein werden auf die andere Seite versetzt. Die Versetzung des Steins aber schließt Hartnagel aus. Daran scheitert die Einigung.
Nach kurzer Beratung verkündet das Gericht sein Urteil: Die Klage ist erfolgreich, der Brunnen darf bleiben, aber der Pflanztrog und der äußerste Sitzstein müssen auf die andere Seite weichen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. „Damit ist die Sache abgeschlossen“, sagt Richterin Renate Köhler-Rott zum Schluss. „Ich hoffe sehr, wir sehen uns diesbezüglich nicht mehr.“