Leichtes Aufatmen bei der Stadtverwaltung und den Anwohnern: Der Zustand eines einsturzgefährdeten Gebäudes in der Alten Poststraße hat sich nicht verschlechtert. Damit ist eine angedrohte Vollsperrung des Bereichs vorerst vom Tisch.
Dass sich die Lage nicht verschlimmert hat, ist freilich nicht von alleine passiert. Die Bauaufsichtsbehörde hatte Notsicherungsmaßnahmen angeordnet, um die Situation in den Griff zu bekommen, wie Anne Ziegler vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters auf Anfrage der Fränkischen Landeszeitung mitteilt.
Hinzu kommen Stabilisierungsmaßnahmen, die ein Tragwerksplaner ausgearbeitet hat und die schon „zu einem signifikanten Teil umgesetzt“ wurden, wie die Stadtsprecherin berichtet. Die zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung haben die betroffenen und alten Gebäude zuletzt täglich kontrolliert. Nach FLZ-Informationen gehen die Verantwortlichen aktuell nicht davon aus, dass die Außenwand des Hauses nachgeben wird.
Damit ist die in der vorletzten Woche angekündigte Ausweitung der bereits bestehenden Teilsperrung hin zu einer Vollsperrung im Bereich der Alten Poststraße 8 und 10 vorerst vom Tisch. Aufatmen dürften auch die Nutzer einer Tiefgarage. Denn durch eine Vollsperrung wäre die Zufahrt zu der Tiefgarage bis auf Weiteres nicht möglich gewesen, die Stellplätze damit nicht nutzbar. „Sollte sich wider Erwarten dennoch eine Notwendigkeit einer temporären Sperrung ergeben, wird die Stadt Ansbach wieder Kontakt“ mit den Betroffenen aufnehmen, wie Anne Ziegler ankündigt.
Eine Alternative für die Tiefgaragen-Nutzer, sollte es doch zur Sperrung kommen, gibt es derweil nicht. „Ausnahmegenehmigungen für kostenfreies Parken auf kostenpflichtigen öffentlichen Parkflächen können leider nicht ausgestellt werden“, teilt Anne Ziegler mit. Die Begründung aus der Verwaltung: „Die Stadt Ansbach ist für die Situation nicht ursächlich verantwortlich.“
Wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass eines der Gebäude in der Alten Poststraße einsturzgefährdet ist? Laut den Angaben der Stadt liegt das einerseits an unsachgemäß ausgeführten Sanierungsarbeiten an dem Anwesen in der Vergangenheit. Aus diesem Grund musste im Herbst 2023 bereits eine Sperrung der Fahrbahn angeordnet werden, sodass seitdem nur ein Durchgang für Fußgänger an der östlichen Gehwegseite möglich ist.
Weil in der Zwischenzeit auch noch Abbrucharbeiten unsachgemäß ausgeführt worden seien, habe sich die Situation seit dem vergangenen Jahr verschlechtert. Gemäß den Angaben der Ansbacher Stadtverwaltung gab es Anzeichen für Bewegungen in dem betroffenen Gebäude. Ursachen dafür könnten durchnässte Deckenbalken und zusätzliche Lasten durch Bauschutt sein.