„Das Grundgesetz und ich“: So hat eine Schreibwerkstatt der FLZ und der Klasse 10b des Laurentius-Gymnasiums Neuendettelsau zum Jubiläum der Verfassung geheißen. Wie berühren die Normen die jungen Menschen und ihr Leben? Dieser Beitrag stellt Gedanken aus den Texten dar, die sie in Gruppen verfassten – mit Kritischem und Nachdenklichem.
„Ich bin dem Grundgesetz dankbar für die Meinungsfreiheit“, legt einer der Texte offen. „Des Weiteren schätze ich mein Recht auf Bildung, körperliche Unversehrtheit und Gleichheit vor dem Gesetz.“
Vor allem „das Recht auf Bildung ist von Bedeutung, da es in anderen Ländern nicht selbstverständlich ist, dass beispielsweise Mädchen und junge Frauen zur Schule gehen dürfen“. Außerdem gewähre das Grundgesetz das Recht, sich gegen ungerechtes Handeln des Staates zur Wehr zu setzen, ohne gravierende Konsequenzen wie Folter und Tod befürchten zu müssen.
„Dennoch wird nicht alles, was im Grundgesetz verankert ist, vollständig umgesetzt.“ Als Beispiel führt die Gruppe die Gleichberechtigung an, die in der Realität nur teilweise bestehe. „Der Gender-Pay-Gap zeigt, dass Männer immer noch höhere Gehälter erhalten als Frauen.“ Unbezahlte Care-Arbeit – etwa im Haushalt sowie dabei, Kinder zu betreuen und Angehörige zu pflegen – sei auch weiter ungleich verteilt.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau findet eine andere Gruppe unfassbar wichtig. „Jedoch ist das Bewusstsein für die vielen Verletzungen jener Rechte nicht so präsent.“ Dies sei am Beispiel zahlreicher Vergewaltigungen zu erkennen. Hier seien meistens Frauen betroffen, die man teilweise in die Rolle der Schuldigen dränge.
Die Gruppe aus dem Gymnasium weist auf Daten der Organisation Frauen gegen Gewalt hin, wonach jede siebte Frau in Deutschland schwere sexualisierte Gewalt erlebt. Jedoch werde nur ein Bruchteil der Taten angezeigt, wobei man die wenigsten Täter verurteile.
Vielleicht sind Frauen und Männer auf dem Papier gleich, aber trotzdem findet Diskriminierung gegen Frauen tagtäglich statt, wie auch ein weiterer Text klagt.
„Catcalling, also unangebrachte Zurufe oder Pfiffe auf den Straßen sind leider Alltag, und die Menschen außenrum schauen weg, es gehe sie ja nichts an. Oder doch?“ Die Würde des Menschen sei unantastbar, und diese Kommentare, so gut sie auch gemeint sein wollen, seien äußerst entwürdigend, absolut nicht angebracht, und niemanden störe es. Catcalling ist nach den Worten der Gruppe nicht strafbar.
Die Wahl des Berufs sei überdies gemäß dem Grundgesetz frei. „Aber praktisch hat die Gesellschaft eine sehr genaue Vorstellung davon“, was eine Frau als Job zu haben habe – und was nicht.
Frauen in Führungspositionen seien immer noch eine Seltenheit, und wer als Frau mit Kindern Vollzeit arbeiten gehe, könne nur eine schlechte Mutter sein.
„Dass die Normen des Grundgesetzes unser Leben sowohl positiv als auch negativ beeinflussen“, konstatiert eine andere Gruppe. Positiv wertet sie zum Beispiel die Meinungsfreiheit. Aber eingeschränkt im Handeln sei man etwa dadurch, dass man noch nicht volljährig ist.
Junge Menschen sind in der zehnten Klasse meist unter 18 und oft unter 16. Dies wird bei einer weiteren Gruppe deutlich. Sie fühlt sich „zum Beispiel bei Filmen oder Spielen, die wir aufgrund unseres Alters nicht schauen beziehungsweise spielen dürfen“, eingeschränkt.
Des Weiteren betreffe sie in puncto Ausgehen „die Regelung des Aufenthaltsverbots“ nach 22 Uhr „ohne Beaufsichtigung eines Erwachsenen“. Insgesamt sei das Grundgesetz jedoch „für uns hilfreicher, als es hier klingt“. Es bringe „viele wichtige Freiheiten mit sich, wie zum Beispiel die Meinungsfreiheit“.
Im Text einer weiteren Gruppe steht indes: „Ich als 16-Jähriger kann nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen.“ Der Schüler, der an dieser Stelle zu Wort kommt, fürchtet, „dies könnte für unsere Zukunft kontraproduktiv sein, da ein sehr großer Teil der Gesellschaft ausgeschlossen wird, der von den Entscheidungen der Politik zukünftig stark beeinträchtigt wird“.
Ein anderer Schüler in derselben Gruppe hebt auf die Rechte von EU-Bürgern in Deutschland ab: „Ich als nicht deutscher Staatsbürger fühle mich in meiner Zukunft eingeschränkt, indem ich bei bundesweiten Wahlen nicht teilnehmen darf.“ Allerdings „betreffen mich die Entscheidungen des Staates auch“, gibt er zu bedenken.