Ein Einbruch in Feuchtwangen lief aus dem Ruder. Am Ende lag der Hauseigentümer blutend am Boden, die beiden Einbrecher flohen mit geringer Beute und ihre Komplizin verständigte Polizei und Rettungsdienst. Jetzt saß einer des Trios als Angeklagter vor dem Landgericht Ansbach. Nicht zum ersten Mal.
Alles fing an mit einer Bekanntschaftsanzeige im Januar 2024. Josef T. (Name geändert) aus Feuchtwangen suchte damit weibliche Gesellschaft. Es meldete sich Camilla R. (Name geändert); schnell wurde aus dem 70-Jährigen und der 25-Jährigen ein Paar. Da sie Geldnot beklagte, half er ihr immer wieder aus. Doch was er nicht wusste: Die junge Frau befand sich in einer Beziehung mit einem 22-jährigen Ansbacher. Und diese Beziehung führte sie weiter.
Jetzt, eineinhalb Jahre später, sitzen beide Männer im Sitzungssaal des Landgerichts: der jüngere als Angeklagter, der ältere als Nebenkläger. Mit weinerlicher Stimme fordert Josef T. Gerechtigkeit. Immer wieder tut er das in diesem Prozess, egal, ob er gerade mit Reden an der Reihe ist oder nicht. Er hat Probleme mit dem Gehen und hört schwer.
Als er, noch bevor die Verhandlung offiziell begonnen hat, mit gar nicht mehr weinerlicher Stimme eine wüste Beleidigung in Richtung des Angeklagten ausstößt, geht Elke Beyer, die Vorsitzende Richterin, dazwischen; sie macht ihm deutlich, dass sie so etwas in ihrem Gerichtssaal nicht duldet.
Was die beiden Männer in diese Situation gebracht hat, klingt wie das Drehbuch für eine Folge einer Vorabend-Fernseh-Krimiserie. Aber es ist nicht erfunden, sondern längst rechtskräftig festgestellte Realität. Im Februar 2024 beschlossen Camilla R., ihr 22-jähriger Freund und ein Kumpel von ihm, Josef T. auszurauben. Perfekte Gelegenheit dafür aus ihrer Sicht: Der Ausflug von T. mit seiner jungen Begleiterin zu einer Faschingsparty in Neustädtlein.
Camilla R. machte heimlich ein Fenster im Erdgeschoss des Hauses in Feuchtwangen auf, bevor sie mit T. zur Party fuhr. Die beiden Einbrecher stiegen kurz nach 21 Uhr in das Haus ein. Erst fanden sie weder Geld noch Wertsachen. Aber dann brachen sie die Tür des zugesperrten Schlafzimmers auf und fanden einen Wandtresor. Der Angeklagte tippte auf die Tasten des Elektronikschlosses, die ihm weniger staubig vorkamen, um den Tresor per Code zu öffnen. Vergebens. Sein Kumpel schlug mit einem mitgebrachten Hammer auf das Schloss, um es zu knacken. Vergebens.
Sie verließen das Haus, beratschlagten. Der Kumpel fuhr nach Ansbach, um eine Bohrmaschine zu holen. Er kam zurück, sie beratschlagten. Sie fuhren nach Neustädtlein, trafen sich mit Camilla R., die die Party kurz verließ. Sie beratschlagten. Sie fuhren zurück nach Feuchtwangen. Der Kumpel stieg wieder in das Haus ein, versuchte, mit der Bohrmaschine den Tresor zu öffnen. Camilla R. kündigte telefonisch an, dass sie und Josef T. bald heimkommen würden. Der Angeklagte stieg ins Haus, um seine Kumpel zu warnen. Doch der wollte nicht aufgeben. Daher waren die Einbrecher noch im Schlafzimmer, als das Paar zurückkam.
Der Angeklagte versteckte sich hinter der Tür, sein Kumpel unterm Bett. Josef T. fiel die aufgebrochene Tür auf. Weil er nicht wollte, dass Camilla R. in das sehr unaufgeräumte Zimmer sehen konnte, holte er einen Hammer aus dem Keller, um das Schloss damit wieder hinzubiegen und die Zimmertür zuzumachen. Dabei spürte er Widerstand – und entdeckte den Angeklagten hinter der Tür.
Es folgte ein Kampf zwischen den Einbrechern und Josef T. Das Ende: Der Kumpel schlug T. mit dem mitgebrachten Hammer auf den Kopf. Der 70-Jährige erlitt eine Wunde, die stark blutete. Die Einbrecher flohen. Ihre Beute: Eine EC-Karte, ein Handy im Wert von 35 Euro und fünf Euro in Münzen aus einem Sparschwein. Camilla R. verständigte Polizei und Rettungsdienst.
Die Wunde am Kopf von Josef T. heilte bald, doch wie er erklärt, leidet er noch heute an den Folgen der Tat. „Ich hab keine Energie mehr. Ich bin immer noch nur 80 Prozent.”
Die Ermittlungen führten zu Camilla R. und zum Angeklagten. Der saß gerade wegen anderer Taten im Gefängnis, als er für den Einbruch verhaftet wurde. Dass noch eine dritte Person beteiligt war, wussten die Ermittler zuerst nicht. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen das Paar. Erst kurz vor dem Prozess packte der Angeklagte aus, verriet seinen Kumpel, erzählte den ganzen Ablauf der Tat, stellte dabei den Kumpel als Ideengeber dar und sich nur als Mitläufer.
Der Kumpel ist da längst untergetaucht. Vielleicht in Dubai, vielleicht doch in Deutschland, die Polizei kennt Gerüchte, hat aber keine Spur, wie der Ermittlungsführer als Zeuge berichtet.
Camilla R. und ihr Freund werden von der 1. Strafkammer des Landgerichts verurteilt. Sie zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, er – mehrfach vorbestraft – zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Der Bundesgerichtshof bestätigt den Tathergang, der dadurch rechtskräftig wird, er hebt das Urteil dennoch teilweise auf. Es sei, so der BGH, sein „Aufklärungsbeitrag” in der Urteilsbegründung nicht ausführlich genug gewürdigt worden. Eine Neuauflage des Prozesses wird nötig.
Vor der 2. Strafkammer unter Vorsitz von Elke Beyer geht es also nur noch um die Frage, wann genau der mittlerweile 24-Jährige über seinen Kumpel ausgepackt hat und ob das mehr Strafrabatt einbringen müsste als im ersten Urteil.
Staatsanwalt Tobias Neumann sieht nach der neuen Verhandlung keinen Grund für eine wesentlich geringere Strafe – abgesehen von der langen Verfahrensdauer. Er beantragt zwei Jahre und acht Monate Haft. Die Verteidiger Felizitas Katerla und Matthias Bolay dagegen plädieren dafür, dem Angeklagten trotz seiner vielen Vorstrafen noch einmal eine Bewährungschance zu geben, das geht nur bei maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Das Gericht schließt sich dem Staatsanwalt an und verhängt zwei Jahren und acht Monate Haft. „Sie mögen jetzt enttäuscht sein”, sagt Elke Beyer zum Angeklagten. „Aber wir haben keine Umstände gefunden, die es möglich machen, erheblich von der Verurteilung der 1. Strafkammer abzuweichen.” Auch dagegen ist allerdings wieder Revision möglich.
Während der Verhandlung entschuldigt sich der 24-Jährige bei Josef T. Der jedoch nimmt die Entschuldigung nicht an. Er sagt: „Ich wäre fast gestorben. Das war das Schlimmste, was ich in meinem ganzen Leben erlebt habe.”