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Ein Bürgermeister erklärt die Folgen der neuen Grundsteuer

„Man musste sich relativ nackig machen“: Dies sagt Bürgermeister Christoph Schmoll mit Blick auf die Angaben, die für die Grundsteuererklärung notwendig waren. (Archivfoto: Thomas Schaller)
„Man musste sich relativ nackig machen“: Dies sagt Bürgermeister Christoph Schmoll mit Blick auf die Angaben, die für die Grundsteuererklärung notwendig waren. (Archivfoto: Thomas Schaller)
„Man musste sich relativ nackig machen“: Dies sagt Bürgermeister Christoph Schmoll mit Blick auf die Angaben, die für die Grundsteuererklärung notwendig waren. (Archivfoto: Thomas Schaller)

Die Grundsteuerreform und ihre Folgen beschäftigt nach wie vor die Bürger und die Verantwortlichen in den Kommunen. Das ist auch in Neuendettelsau so. Bevor der Gemeinderat am kommenden Montag, 25. November, die neuen Hebesätze festlegt, erklärt Bürgermeister Christoph Schmoll die Hintergründe.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Reform notwendig. Die Umsetzung war Ländersache. „Der bayerische Weg war wieder einmal ein Sonderweg“, sagt Neuendettelsaus Bürgermeister Christoph Schmoll. Im Sinne der Entbürokratisierung sei der Weg des Freistaates aber richtig, glaubt er.

Um die Steuer neu zu berechnen, hat jeder Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. „Der Freistaat wollte sehr viele Dinge wissen“, sagt Schmoll. „Man musste sich da relativ nackig machen.“ Aus diesen Erklärungen ermittelt das Finanzamt einen Grundsteuermessbetrag.

Reform macht manches Versäumnis deutlich

Anders als laut Schmoll viele Bürger denken, ist das noch nicht der Betrag, den sie als Grundsteuer zahlen müssen. Erst muss der Messbetrag noch mit dem Hebesatz verrechnet werden. „Die Wenigsten haben eine Vorstellung davon, wie viel sie letztlich zahlen müssen.“

Es zeichnet sich nicht nur in Neuendettelsau ab, dass die Kommunen bei der Grundsteuer A durch die Reform weniger Geld einnehmen werden. In der Grundsteuer B wird der Betrag dagegen deutlich höher. „Im Wesentlichen liegt es an zwei Faktoren, durch die es zu den Verschiebungen kommt.“ Einerseits werden landwirtschaftliche Wohnhäuser künftig nicht mehr in Grundsteuer A, sondern in B versteuert. „Das ist für die Landwirte ein harter Schlag.“

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Andererseits hat es mit Versäumnissen der Grundstückseigentümer aus der Vergangenheit – bewusst oder unbewusst – zu tun. Was Schmoll meint? Es wurde vergessen, das Finanzamt über bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen zu informieren – zum Beispiel über den Ausbau des Dachgeschosses. Im Umkehrschluss hätten betroffene Eigentümer also schon ohne Reform mehr zahlen müssen als bisher. Das sei Geld, das den Kommunen schon seit Jahren zugestanden hat.

„Ein Affront“ des Freistaates gegen die Kommunen

Für Schmoll ist klar, dass der Freistaat dies hat kommen sehen. Deshalb habe er die Devise ausgegeben, die Reform aufkommensneutral zu machen. „Das bedeutet nicht, dass der Einzelne weiterhin denselben Betrag zahlt.“ Der Freistaat habe gesagt, die Kommune werde nicht mehr oder weniger einnehmen als vorher.

Hebel dafür sind die Hebesätze. Wie diese zu gestalten sind, dafür gebe es aus München Handlungsempfehlungen. Für den Neuendettelsauer Rathauschef ein Affront. Immerhin sei die Grundsteuer eine der wenigen Dinge, die die Kommune selbst steuern kann. Wie will man in Neuendettelsau vorgehen? Derzeit liegen die Hebesätze in der Grundsteuer A und B jeweils bei 430 Prozent. Klar ist, „dass wir nicht steigern werden“, macht Schmoll deutlich. Im Moment deutet vieles darauf hin, dass der Hebesatz der Grundsteuer B etwas sinkt.

Aufkommensneutral wird es aber nicht werden, „weil wir das Geld über kurz oder lang brauchen werden“, sagt Schmoll. Man müsse den kommunalen Haushalt am Laufen halten. Das sei aufgrund der Herausforderungen, mit denen die Kommunen konfrontiert seien, keine leichte Aufgabe.


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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