Drohnen als Bedrohung: Wie die US-Armee in Ansbach und Illesheim reagiert | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.10.2025 14:45

Drohnen als Bedrohung: Wie die US-Armee in Ansbach und Illesheim reagiert

Der Militärflugplatz in Ansbach-Katterbach aus der Luft: Die US Army hat ein wachsames Auge auf mögliche Drohnenvorfälle. (Archivbild: Jim Albright)
Der Militärflugplatz in Ansbach-Katterbach aus der Luft: Die US Army hat ein wachsames Auge auf mögliche Drohnenvorfälle. (Archivbild: Jim Albright)
Der Militärflugplatz in Ansbach-Katterbach aus der Luft: Die US Army hat ein wachsames Auge auf mögliche Drohnenvorfälle. (Archivbild: Jim Albright)

Unbekannte Drohnen sorgen derzeit vor allem in Dänemark und Norwegen für Unbehagen. Am Dienstag meldeten Medienberichte beunruhigende Flüge in Schleswig-Holstein. Die US-Armee hat in der Region Flugplätze im Ansbacher Ortsteil Katterbach und in Illesheim bei Bad Windsheim. Wie geht sie mit der Gefahr um?

Berichte über ungeklärte Drohnenflüge besorgen Menschen in Europa vor allem vor dem Hintergrund von Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine sowie der gegenwärtigen Spannungen zwischen Russlands Präsident Wladimir Putin und der Nato. Russland bestreitet es bislang, hinter den Drohnenvorfällen zu stecken.

Drohne über dem Flugplatz bei Dinkelsbühl

Am Wochenende löste dann auch in der Region eine Drohne einen Polizeieinsatz aus: Am Flugplatz in Sinbronn bei Dinkelsbühl, wo die ADAC-Luftrettung stationiert ist, fiel am Samstag ein unbemanntes Flugobjekt auf. Wer das Gerät steuerte, ist unklar. Die Ermittlungen hierzu laufen.

Die US-Armeegarnison Ansbach (USAG) wiederum sichtete auf ihren zwei Flugplätzen in Westmittelfranken in jüngster Zeit keine Drohnen unbekannter Herkunft. Dies berichtet sie auf Anfrage der Fränkischen Landeszeitung.

Sperrzone für Drohnen rund um Militärgelände

Welche Maßnahmen gibt es vonseiten der Armee, um mögliche Gefahren abzuwenden? „Unsere Military-Police-Streifen untersuchen jede Meldung über Drohnenaktivitäten und versuchen gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden des Gastlandes, den Betreiber jeder Drohne zu identifizieren, die sich um Umfeld unserer Einrichtungen aufhält.” So teilt es die Garnison auf Englisch mit.

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Gemäß der deutschen Luftverkehrs-Ordnung seien Drohnenflüge innerhalb von 1500 Metern um die amerikanischen Flugplätze sowie innerhalb von 100 Metern um andere militärische Einrichtungen verboten, wenn man sie nicht vorher genehmigt habe.

Falls Drohnenflüge über militärische Anlagen unbedingt erforderlich seien, „ist eine vorherige Genehmigung notwendig”, ergänzt Pressesprecherin Gerlinde Hoyle vom Standort. Dazu sollte man sich rechtzeitig an die US-Armee wenden.

Military Police hofft auf wachsame Augen von Zeugen

Ergriff die Garnison nach all den Drohnenvorfällen andernorts Sicherheitsmaßnahmen, um sich gegen Drohnen unbekannter Herkunft an den Flugplätzen zu wappnen? Die Garnison weist die Angehörigen der US-Militärgemeinschaft nach ihren Angaben laufend daraufhin, in Sachen Drohnensichtungen wachsam zu bleiben und die Military Police über jegliche Sichtung über militärischen Einrichtungen sofort zu unterrichten.

Jegliche Information, die für die US-Armee-Spionageabwehr von Interesse sein könnte, sollen die Angehörigen der Militärgemeinschaft gemäß den Angaben der Streitkräfte im Internet mitteilen: https://www.inscom.army.mil/isalute

Dieser Text ist in einer früheren Version erstmals am 2. Oktober 2025 auf flz.de erschienen.

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