Er lief mit einem Hammer durch eine Kneipe in Wassertrüdingen, zertrümmerte Gläser, Flaschen, Spielautomaten, feuerte aus einer Schreckschusswaffe, legte Plastikdosen auf vier Herdplatten und drehte sie voll auf, um das Haus in Brand zu setzen. Ein Diensthund des SEK warf den 52-Jährigen dann mit einem kräftigen Biss in den Arm zu Boden.
„Ihr Ziel war, den größtmöglichen Schaden zu hinterlassen.“ Richter Thorsten Kamberger schaut zum Angeklagten. „Wir können beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum.“ Es war die reine Verwüstung in einem abgeschlossenen Pils-Pub, über drei Stunden, am frühen Morgen des Ostersamstag 2023.
Um Mitternacht hat der Wirt seinen vier letzten Gästen gesagt, dass jetzt Schluss ist. Der Angeklagte, den der Wirt vorher noch nie gesehen hatte, wollte nach drei Bier weiter zechen. „Er hat einen Fünfziger auf den Tresen gelegt und gesagt, eine Runde für alle. Ich hab es abgelehnt, die anderen auch.“ Die Gäste brechen auf.
Eine halbe Stunde später hört der Wirt ein Klopfen an der Tür. Draußen steht der Angeklagte. „Er hat gesagt, er hat seine Jacke vergessen. Ich habe geantwortet, du hast sie doch an. Dann hat er eine Pistole gezogen.“
Die Waffe ist auf den Wirt gerichtet. Er kann nicht erkennen, ob sie echt ist oder nur eine Schreckschusswaffe. Auf jeden Fall geladen. „Es hat klack-klack gemacht. Er hat gesagt, er bringt mich und meine Familie um. Ich dachte, wenn der abdrückt, bin ich tot.“
Dem Wirt gelingt es, die Tür zu schließen und abzusperren. Darauf schlägt der ungebetene Gast mit dem Pistolenknauf eines der kleineren Fenster in der Tür ein, richtet wieder die Pistole auf den Wirt. Ein Schuss fällt. „Ich bin durch den Hinterausgang geflüchtet und in mein Auto gestiegen. In ihm habe ich die Polizei gerufen und bin um das Haus herumgefahren zur Sparkasse.“
Von deren Parkplatz aus beobachtet er, wie der Mann mit der Pistole ein größeren Fenster neben der Tür einschlagen will. Er scheitert an einem Fliegengitter, versucht es beim nächsten. Die Scheibe splittert, der Mann holt eine Mülltonne, klettert darauf und steigt durch das Fenster ein.
Die Polizei kommt mit mehreren Streifen und dem SEK. „Wir haben mehrfache Schussgeräusche wahrgenommen“, berichtet der Einsatzleiter von der Inspektion Dinkelsbühl. „Wir konnten durch die Fenster auch sehen, dass der Mann mehrfach eine Waffe in der Hand hatte.“ Der Wirt wohnt allein direkt neben seiner Kneipe, die zwei oberen Wohnungen werden nicht genutzt. Das Haus ist leer.
Die Polizei wartet vorerst ab, ob sich die Lage von selbst beruhigt. Bis die SEK-Experten um 4.30 Uhr im Fernglas sehen, wie der Mann ein Tuch in eine Flasche stopft. „Das erweckte den Eindruck, dass er einen Molotow-Cocktail herstellt“, sagt der Einsatzleiter als Zeuge im Prozess. Das SEK geht ins Haus, es hat einen Diensthund dabei. Der Mann reagiert nicht auf die Aufforderung, sich zu ergeben. Der Moment für den Hund. Er stellt den Gesuchten, beißt ihn in den linken Unterarm, der Rest ist Routine.
Der Täter kommt in eine Klinik. Er hat noch 1,5 Promille im Blut. Zu Beginn der Tat, rechnet Psychiater Dr. Alexander Klüpfel vor, waren es zwischen 2 und 2,5 Promille. Der Psychiater vom gerichtsärztlichen Dienst hat den Angeklagten untersucht. „Keine psychischen Störungen“ gab es vor der Tat, lautet sein Gutachten, keine Alkoholabhängigkeit, nur mal einen Rausch am Wochenende und bei Festen. Kein Grund, um den heute 54-Jährigen für schuldunfähig zu halten oder in eine Klinik zu schicken, so der Sachverständige. Aber bei der Tat sei er durch den Alkoholpegel nicht ausschließbar in seiner Schuldfähigkeit vermindert gewesen.
Der Angeklagte lebt seit 34 Jahren in Wassertrüdingen. In der Verhandlung braucht er trotzdem eine Dolmetscherin für die russische Sprache. Fast nur zum Zuhören, er selbst spricht kaum etwas. Weil er sich an kaum etwas erinnern kann, sagt er mehrfach, fast apathisch, den Kopf fast immer nach unten geneigt, starrer Blick, keine Regung im Gesicht.
Seine Verteidigerin Anna Stahn hat zum Prozessbeginn eine Erklärung für ihn abgegeben. Zentraler Satz: „Er weiß auch nicht, was da los war, aber er will es auch nicht bestreiten.“ Vor dem Besuch in der Kneipe habe ihr Mandant ungefähr eine dreiviertel Flasche Wodka getrunken. Nach dem Kneipenbesuch habe ihm sein Geldbeutel gefehlt, deshalb habe er nochmal reingewollt.
Der 54-Jährige ist nicht vorbestraft, arbeitet fleißig in Vollzeit, geschieden. In seiner Wohnung fand die Polizei eine zweite Schreckschusswaffe. Beide durfte er besitzen, aber nicht führen. Wozu er sie hatte, blieb offen.
In der von ihm demolierten Kneipe dauerte das Aufräumen eine Woche mit den Kumpels vom Wirt. Seinen Sachschaden am Eigentum beziffert er auf knapp 7000 Euro. Mindestens 20.000 Euro kommen bei den fünf demolierten beschädigten Spielautomaten vom Flipper bis zum Dart dazu. Sie gehören einem Automatenaufsteller, der sich ebenso wie der Wirt in Zivilprozess den Schaden ersetzen lassen will.
Rund 2400 Euro netto verdient der Angeklagte. Er zieht einen Umschlag aus der Tasche. „Ich möchte mich entschuldigen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.“ Seine Anwältin übergibt dem Wirt 2000 Euro in bar, als Anzahlung.
Staatsanwalt Florian Rudolph hat starke Zweifel an den lückenhaften Angaben des Angeklagten. „Ich kann nicht glauben, dass er kein Erinnerungsvermögen mehr hat“, sagt er in seinem Plädoyer. Die Tat über drei Stunden zeige ein gezieltes Vorgehen, vom Eindringen über die Mülltonne durch das eingeschlagene Fenster bis zum Versuch, mit dem Plastik auf den voll aufgedrehten Herdplatten einen Brand zu verursachen. Der Angeklagte wisse sehr wohl um seine lange Tat, haben aber kein umfassendes Geständnis abgelegt, zeige keine Reue und habe die zwei Jahren sei der Tat nicht zu einem vollständigen Ausgleich der von ihm angerichteten Schäden genutzt. Zwei Jahre und sechs Monate Haft fordert der Staatsanwalt.
Für Rechtsanwältin Anna Stahn sind eineinhalb Jahre Haft, ausgesetzt auf Bewährung, ausreichend. „Wir hatten keine konkrete Gefahr für Menschen“, sagt sie. „Ich sehe keine hohe kriminelle Energie.“ Wenn der Angeklagte in Freiheit bleibe, behalte er seinen Arbeitsplatz und könne die Schäden leichter wiedergutmachen, so die Anwältin.
Doch das Schöffengericht folgt dem Staatsanwalt fast vollständig. Es hält zwei Jahre und vier Monate Haft für angemessen. Das sind vier Monate mehr als die Grenze von zwei Jahren, bis zu der eine Bewährungsstrafe möglich gewesen wäre.
Für das Schöffengericht war es der zweite Fall einer Brandstiftung in Wassertrüdingen. Im November hatten die Richter einen 34-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er im November 2023 eine sich im Aufbau befindliche Unterkunft für Asylbewerber angezündet hatte. Die Bewährung hatte das Gericht unter anderem damit begründet, dass ein umfängliches Geständnis kam und der Täter den Sachschaden schnell vollständig bezahlte.