Knapp 40 Prozent mehr muss in der Gemeinde Weihenzell künftig für die Abwasserentsorgung gezahlt werden. Das hat die Neukalkulation ergeben. Ab dem Jahreswechsel gelten die angepassten Gebühren. Ein Defizit ist aus mehreren Gründen eingerechnet.
Zuerst erfolgten Investitionen in die Abwasserentsorgung im Gemeindeteil Petersdorf. Dann wurde im wenige Kilometer entfernen Haasgang die Abwasseranlage im Trennsystem saniert und an die Kläranlage in Rügland angeschlossen. Weil 2022 beide Maßnahmen noch nicht vollendet waren – zweitere war erst frisch gestartet – entschloss sich der Gemeinderat damals, die Gebühren erst einmal nur für einen Zeitraum von zwei Jahren zu kalkulieren. „Weil zu dem damaligen Zeitpunkt die Wasserversorgung mit den Verbesserungsbeiträgen anstand”, sagte Wolfgang Zuber von der Verwaltungsgemeinschaft in der Sitzung. Ein Jahr (2025) musste dann noch überbrückt werden, die Umbauten in Haasgang waren noch im Gange. Jetzt aber erfolgt die Anpassung.
Die Investitionen, aber auch die höheren Ausgaben für Strom und Löhne konnten allein durch die Gebühren schon im Jahr 2024 nicht mehr gedeckt werden, erläuterte er. Zum Ende dieses Jahres rechnet die Gemeinde mit einem Gesamtdefizit von 178.433 Euro. Das wird in die Kalkulation für die Jahre 2026 bis 2029 aufgenommen. Hinzu kommen kalkulierte Kosten von rund 1,3 Millionen Euro für die Abwasserbeseitigung. Insgesamt sind fast 1,5 Millionen Euro auf eine Wassermenge von insgesamt 498.000 Kubikmeter für vier Jahre zu verteilen.
Mit eingeplant sind darin bereits anstehende Investitionen, etwa wie die Kanalsanierung in Weihenzell – veranschlagt mit 280.000 Euro. Bereits berücksichtigt in der neuen Planung sind Zuwendungen in Höhe von 761.600 Euro für die Investition in Haasgang.
Ab 1. Januar 2026 gilt also: Je Kubikmeter Abwasser sind 2,98 Euro zu bezahlen – bislang waren es 1,82 Euro. Im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis Ansbach „ist man mit 2,98 Euro eigentlich noch ganz gut dabei”, meint Zuber.
Außerdem erhöhen sich die Grundgebühren für Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von zehn Kubikmetern pro Stunde von 25 auf 35 Euro. Für Zähler mit einem Durchfluss von mehr als zehn Kubikmetern pro Stunde werden künftig 105 Euro verlangt anstatt wie bisher 75.