DFB legt fest: Vertragsamateure bekommen mehr Geld | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.12.2023 07:00

DFB legt fest: Vertragsamateure bekommen mehr Geld

Auch im Amateurfußball fließen Gelder. Die Besoldung von Vertragsamateuren wird ab 1. Februar 2024 erhöht. (Foto: Herbert Ruff)
Auch im Amateurfußball fließen Gelder. Die Besoldung von Vertragsamateuren wird ab 1. Februar 2024 erhöht. (Foto: Herbert Ruff)
Auch im Amateurfußball fließen Gelder. Die Besoldung von Vertragsamateuren wird ab 1. Februar 2024 erhöht. (Foto: Herbert Ruff)

Der Deutsche Fußball-Bund hebt die Mindestvergütung für Vertragsspieler von 250 auf 350 Euro an, damit sich große Fußballvereine nicht wahllos bei den kleinen bedienen.

Die gängige Praxis sieht so aus: Will sich ein höherklassiger Fußball-Amateurverein auf die Schnelle einen Torjäger aus den unteren Ligen angeln, macht er ihn ruckzuck zum Vertragsamateur. So umgeht der aufnehmende Club elegant eine vom Verband festgelegte Ausbildungsentschädigung, die nach Ligenzugehörigkeit gestaffelt ist.

Seit Jahren sorgen solche Transfers, bei denen keine Entschädigungen gezahlt werden, für Unmut bei den Kleinen der Branche. In Deutschland gibt es das Konstrukt des Vertrags- oder Berufsspielers. Ein solcher ist, wer ein Entgelt von mindestens 250 Euro pro Monat von seinem Verein erhält. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung, die rechtlich als Minijob gilt. „Der Amateurfußballer, der einen Vertrag als Berufsspieler unterschreibt, ist ablösefrei“, hat es der Deutsche Fußball-Bund (DFB) festgelegt.

Laufende Verträge haben Bestandsschutz

Nicht zuletzt um kleine Vereine besser vor einem „Ausverkauf ihrer Talente“ zu schützen, hat der DFB nun die Mindestvergütung für Vertragsspieler und -spielerinnen von derzeit monatlich 250 auf 350 Euro erhöht. Dies soll höherklassig spielende Clubs davor abschrecken, sich unten wahllos zu bedienen. Einer entsprechenden Änderung der DFB-Spielordnung (Paragrafen 8 und 22) stimmte der DFB-Vorstand zu. Sie gilt ab dem 1. Februar 2024 für Verträge ab der Saison 2024/2025. Bis dato länger laufenden Verträgen wird ein Bestandsschutz eingeräumt.

„Die reine Verpflichtung von Amateur- zu Vertragsspielern und -spielerinnen . . . wird durch die Anhebung der Mindestvergütung deutlich unattraktiver gemacht. Eine Hochrechnung auf Basis der Daten des Württembergischen FV geht von mindestens 50 Prozent Vertragsspielern in Deutschland aus, welche aktuell in der Bandbreite 250 bis 350 Euro liegen“, informierte der DFB.

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Zwei Drittel bei der SpVgg Ansbach sind Vertragsamateure

Ein Verein, der sich mit Vertragsamateuren gut auskennt, ist die SpVgg Ansbach. Angesichts der Zugehörigkeit zur 4. Liga – sprich Regionalliga Bayern – verwundert dies nicht. Die nullneuner brauchen Planungssicherheit. Fast zwei Drittel ihres aktuellen Spielerkaders sind unter „Vertragsamateur“ gelistet.

Auf den ersten Blick tangiert die neue DFB-Vorgabe die SpVgg Ansbach nicht wirklich – die Verträge sind in der Regel höher dotiert als die bisher festgeschriebenen 250 Euro. „Dennoch haben wir als Verein hohe Ausgaben, eben weil wir so viele Vertragsamateure haben“, gibt Sportvorstand Norbert Weidlein zu bedenken. Mit der Vergütung für jeden einzelnen Fußballer sei es eben nicht getan. „Pro Spieler müssen wir zusätzlich noch Sozialversicherungsbeiträge an den Verband leisten, da kommen nochmals 30 Prozent der vereinbarten Summe dazu“, so Weidlein.

SpVgg-Abteilungsleiter Harald Riegler ergänzt: „Auch die Abgaben für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft machen für unseren Verein einen hohen Batzen aus.“ Im vergangenen Jahr seien es um die 20.000 Euro gewesen. Grundsätzlich begrüßt Riegler aber die ab 1. Februar 2024 vereinbarte bessere Vergütung für kleinere Vereine.

Auch auf steigende Inflation reagiert

Die Aufstockung um 100 Euro von 250 auf 350 Euro nahm der Deutsche Fußball-Bund zudem als Antwort auf die steigende Inflation vor und informiert dazu: „Die letzte Anhebung der Mindestvergütung von damals 150 auf 250 Euro hatte im Jahr 2012 stattgefunden. Sie wurde damals mit einem inflationären Anstieg des Verbraucherpreisindexes zwischen den Jahren 2001 bis 2009 von rund 13,2 Prozent begründet. Durch die Entwicklung des Mindestlohns und der aktuellen Inflation im Zeitraum von 2010 bis 2023 stieg der allgemeine Verbraucherpreisindex um 32,58 Prozent. Deshalb wird nun eine Erhöhung der Mindestvergütung als sinnvoll erachtet.“

Gleichzeitig reformiert die Deutsche Fußball-Liga (DFL) die Ausbildungshonorierung erneut zugunsten der profitierenden Clubs unterhalb der Lizenzligen. Kern der Anpassungen ist eine 25-prozentige Erhöhung des finanziellen Betrags, der an die Ausbildungsvereine jener Spieler gezahlt wird, die – vor ihrem 23. Geburtstag – zu ihrem ersten Einsatz in der Bundesliga und 2. Bundesliga kommen. Den Beschluss haben die 36 Proficlubs im Rahmen der DFL-Mitgliederversammlung einstimmig gefasst.

Vergütung für die Ausbildung im Nachwuchsbereich

Für die Ausbildung eines Spielers von der Saison seines 6. bis zur Saison seines 11. Geburtstages erhalten die Vereine künftig je 5250 Euro (zuvor 4200) für eine gesamte Spielzeit. Für die Ausbildung in der Saison seines 12. bis zur Saison seines 21. Geburtstags gibt es 6750 Euro (zuvor 5400) pro Spielzeit.

Neben der Erhöhung der Beträge wird es künftig mehr Fälle geben, in denen Amateurvereine diese Form der finanziellen Honorierung erhalten. Denn neu ist im Zuge der Reform auch, dass die Fördersummen schon dann fließen, wenn ein Spieler sein Debüt in der Bundesliga oder 2. Bundesliga auch als Vertragsspieler gibt.

Aktuell ist es so, dass ein Spieler zum Zeitpunkt seines Profidebüts einen Vertrag als Lizenzspieler unterzeichnet haben muss, damit eine Ausbildungshonorierung erfolgen kann. Die Neuerungen werden mit Beginn der kommenden Saison 2024/25 wirksam.

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