Eine emotionale Diskussion mit Vernunft geführt: So lässt sich das Zusammentreffen der Münchsteinacher Kirchenvorstandsmitglieder mit Dekanin Ursula Brecht und den Initiatoren der Unterschriftenliste, Ursula Schenke und Dr. Erich Zimmermann, beschreiben.
Ihrem Wunsch, über den Zuschuss für die Sanierung des Gutenstettener Pfarrhauses neu zu entscheiden, entsprach die Dekanin in der Münsterklause auch glatt – wegen eines formellen Fehlers und eines Einspruchs von Kirchenpfleger Gerhard Diller. Am 2. April wird neu diskutiert, und dann auch öffentlich.
„Wir sehen es zur Wiederherstellung gemeindlichen Friedens als dringend geboten an, […] die ganze Angelegenheit betreffend Kirchengemeinde Münchsteinach nochmals aufzurollen und öffentlich zu diskutieren und erst danach eine öffentliche Entscheidung des Kirchenvorstandes herbeizuführen.“ Mit diesen Worten waren die ehemalige Bürgermeisterin Schenke und Kulturvereinsvorsitzender Dr. Zimmermann losgezogen, um in Münchsteinach Unterschriften für ihr Anliegen zu sammeln.
„190 Mitglieder unserer Kirchengemeinde haben unterschrieben, und deswegen sind wir hier heute zusammengekommen“, erklärte Schenke – verbunden mit der emotionalen Nachfrage, warum die Entscheidungen nicht-öffentlich getroffen wurden.
Dabei bezieht sich Schenke auf gleich zwei richtungsweisende Beschlüsse: Im Jahr 2020 hatte das Gremium entschieden, im Falle eines Ausbleibens der Sanierung des Gutenstettener Pfarrhauses den Pfarrsitz der Kirchengemeinde nach Münchsteinach zu verlegen. Aber Ende vergangenen Jahres entschied dieses Gremium dann, die finanziellen Mittel aus der Auslöse der Baulast in Höhe von 120.000 Euro der Sanierung des Gutenstettener Pfarrhauses zuzuführen.
„Im Jahr 2020 wurden die Kirchenvorstandschaftssitzungen wegen der Pandemie grundsätzlich nicht-öffentlich abgehalten. Und im vergangenen Jahr kam der Wunsch seinerzeit aus den Reihen der Kirchenvorstandsmitglieder. Diese Entscheidung habe ich verstanden“, erklärte Dekanin Ursula Brecht auf Schenkes Nachfrage. „Die Entscheidung war jedoch zu keinem Zeitpunkt geheim.“
Während sich die erste Kritik der Unterschriftensammler zunächst vor allem auf die nicht-öffentlichen Beschlussfassungen bezog, so verlagerte sich das im Laufe der Diskussion aber auf das Vorgehen seitens der Landeskirche.
Die von dort vermittelte „Ausweglosigkeit“ sorgte bei Schenke und Zimmermann für Unverständnis. Die Sanierung des Gutenstettener Pfarrhauses stellte Zimmermann dabei nicht in Abrede – im Gegenteil: „Das ist ein wunderschönes Gebäude, das wirklich erhaltenswert ist.“ Vielmehr sei es die Optionsarmut, die sie wütend macht, betonte Schenke: „Es ist ein wahres Unding, wenn das Vorgehen von oben eh schon entschieden wurde, und der Kirchenvorstand ohne weitere Möglichkeiten zustimmen soll und sich dann in der Öffentlichkeit dafür rechtfertigen muss.“
Brecht begegnete den spürbar aufgewühlten Wortführern mit Verständnis: „Ich verstehe Ihre Argumente und verstehe Sie. Auch ich bin schließlich keine Expertin in Sachen Recht, ich bin eine Pfarrerin mit organisatorischen Aufgaben.“ Die Rolle des Dekanats verglich sie mit einem Sandwich: „Wir hören die Wünsche und Argumente von oben aus der Landeskirche und von unten von den Mitgliedern des Kirchenvorstands und aus der Kirchengemeinde.“
Kurz bevor die Unterschriften tatsächlich übergeben wurden – der ursprüngliche Grund der Zusammenkunft –, hatte die Dekanin dann eine Überraschung parat: Der Ende vergangenen Jahres gefasste Beschluss des Münchsteinacher Kirchenvorstands wird aufgehoben und neu entschieden. „Am 2. April wird dazu ein neuer Beschluss in einer öffentlichen Gemeindesitzung gefasst“, erklärte Brecht.
Der Wunsch der Unterschriftensammler wird also Wirklichkeit, allerdings mit Abstrichen. Denn: Die bisherige Entscheidung sei aufgrund eines Formfehlers hinfällig. „Kirchenpfleger Gerhard Diller war bei der Beschlussfassung nicht dabei, obwohl er hätte dabei sein müssen. Sein Einspruch sorgt für dieses Vorgehen“, betonte die Dekanin.
Ob die neue Entscheidung in der Causa Gutenstettener Pfarrhaussanierung alle Beteiligten glücklich stimmen wird, bleibt fraglich. Denn egal wie die Kirchenvorstandsmitglieder wählen – wirklich „frei“ ist ihre Entscheidung nicht, wie Bernd Kaiser im Nachgang der gemeinsamen Runde auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte. „Dazu müsste jemand aus München zu der Sitzung am 2. April kommen, der in der Thematik bewandert ist, und uns unsere Optionen aufzeigen.“
Wie kam die damalige Entscheidung des Münchsteinacher Kirchenvorstands zustande? Gemäß dem von Kirchenpfleger Gerhard Diller vorgetragenen E-Mail-Verkehr mit Dr. Felix Pause, dem Bau-Referatsleiter der Evangelischen Landeskirche, ist die Auslöse des Freistaats für die Baulast des Münchsteinacher Pfarrhauses (rund 150.000 Euro) zweckgebunden. Sprich: Das Geld darf nur für Pfarrhäuser verwendet werden. Nachdem jedoch das Pfarrhaus in Münchsteinach vermietet ist, zählt dieses als Ertragsobjekt – und erfüllt damit die Zweckbindung nicht. Sprich: Die 150.000 Euro, die der Freistaat der Münchsteinacher Kirchengemeinde gezahlt hat, kann gemäß der Auslegung von Dr. Pause nur für die Sanierung in Gutenstetten verwendet werden. Das ist jedoch noch nicht alles. Denn die Landeskirche hatte laut Aussagen einiger (ehemaliger) Kirchenvorstandsmitglieder ihre finanzielle Unterstützung der Sanierung des Pfarrhauses in Gutenstetten davon abhängig gemacht, dass die Baulast-Auslöse in Höhe von 120.000 Euro aus Münchsteinach in den Nachbarort fließen muss. Die restlichen 30.000 Euro sollen für Arbeiten an der Kirche in Münchsteinach vorgehalten werden, so der „Kompromiss“. Was würde passieren, wenn sich die Münchsteinacher Kirchenvorstandsmitglieder aber gegen die Unterstützung von Gutenstetten entscheiden? Dazu gab es aus München bislang keine Auskunft. Und dadurch fühlten sich die Entscheider auf Nachfrage von Dekanin Ursula Brecht „unter Druck gesetzt“, wie sie in der Runde bekundeten. „Und das ist eine Schande seitens der Landeskirche“, fügte Bernd Kaiser an, der Teil des ehemaligen und aktuellen Kirchenvorstands ist.