Denkmalschutz-Streit in Ansbach landet vor Gericht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.03.2025 16:00

Denkmalschutz-Streit in Ansbach landet vor Gericht

Das Anwesen Karolinenstraße 12 stammt aus dem 18. Jahrhundert und steht unter Denkmalschutz. Im dritten Stockwerk wurden vier von fünf Holzfenstern bereits gegen Kunststoff-Fenster ausgetauscht. Das fünfte Fenster links darf jetzt auch noch durch ein Kunststoff-Fenster ersetzt werden. (Foto: Winfried Vennemann)
Das Anwesen Karolinenstraße 12 stammt aus dem 18. Jahrhundert und steht unter Denkmalschutz. Im dritten Stockwerk wurden vier von fünf Holzfenstern bereits gegen Kunststoff-Fenster ausgetauscht. Das fünfte Fenster links darf jetzt auch noch durch ein Kunststoff-Fenster ersetzt werden. (Foto: Winfried Vennemann)
Das Anwesen Karolinenstraße 12 stammt aus dem 18. Jahrhundert und steht unter Denkmalschutz. Im dritten Stockwerk wurden vier von fünf Holzfenstern bereits gegen Kunststoff-Fenster ausgetauscht. Das fünfte Fenster links darf jetzt auch noch durch ein Kunststoff-Fenster ersetzt werden. (Foto: Winfried Vennemann)

Kunststoff oder Holz? Die Frage nach dem Material der Fenster bei der Modernisierung eines denkmalgeschützten Hauses landete jetzt vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Am Ende stand ein Kompromiss, mit dem sowohl die Denkmalschutzbehörde als auch die Eigentümerin leben können.

Es geht um das Anwesen Karolinenstraße 12, einen dreigeschossigen Bau aus dem 18. Jahrhundert. Dort hatte die Besitzerin im obersten Stockwerk vier alte Holzfenster durch moderne Kunststoff-Fenster ersetzt. Zum Austausch des fünften Fensters kam es dann nicht mehr, weil die Stadt einschritt. Im Prozess klagte die Eigentümerin jetzt gegen die Stadt Ansbach, um die Fenster belassen zu können.

„Sie haben es einfach gemacht“

„Die Optik haben wir nicht verändert“, sagte die Eigentümerin vor Gericht, „nur das Material ist anders.“ Das Haus sei im Jahr 1958 innen komplett umgebaut worden, nur die Fassade entspreche noch dem Original.

Heike Raith von der Unteren Denkmalschutzbehörde machte klar, dass das Baudenkmal Ensembleschutz genießt. Immer, wenn dort etwas ausgetauscht werde, sei es in den Originalzustand zurückzuführen. Und um Fenster auszutauschen, brauche es halt eine Genehmigung. „Aber Sie haben es einfach gemacht“, konstatierte Raith. Und was die Fenster der beiden unteren Etagen angehe, sei es nicht nur eine Frage des Materials, sondern auch der Gestaltung.

„Wir haben uns das angeschaut“, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Gensler. Das Anwesen liege ja auch vom Verwaltungsgericht an der Promenade aus gesehen „im wahren Sinne des Wortes nahe“. Die Richterin stellte eine „offene Frage“. Könne sich die Behörde damit zufriedengeben, dass bei einem Austausch der Fenster in den unteren Etagen wieder auf Holzfenster nach historischem Vorbild zurückgegriffen wird, aber die Kunststoff-Fenster in der obersten Etage bleiben?

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Noch keine Beseitigungsanordnung

Der Rechtsvertreter der Stadt Ansbach, Holger Nießlein, sagte, man habe bislang noch keine Beseitigungsanordnung erlassen. Und der Anwalt der Klägerin, Dr. Hans-Peter Neumann, erklärte, man werde die Klage zurücknehmen, wenn die Kunststoff-Fenster in der obersten Etage toleriert würden.

Denkmalschützerin Heike Raith sagte, ein Austausch der Kunststoff-Fenster sei wünschenswert. Aber die Fenster seien „augenscheinlich weit weg“ für den neutralen Betrachter. Die Denkmalschutzbehörde könne daher mit dem Kompromiss leben.

Dieser Kompromiss sieht jetzt so aus: Die vier installierten Kunststoff-Fenster dürfen bleiben, auch das fünfte schon bereitstehende Kunststoff-Fenster darf noch eingebaut werden. Sollten jedoch in Zukunft die Fenster in den beiden unteren Etagen ausgetauscht werden, dann sind hölzerne Kreuzstockfenster einzubauen.


Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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