Das Ansbacher Wasserwirtschaftsamt hat ein Konzept für die Renaturierung des gesamten Flusses vorgelegt. Die Altmühl ist von ihrer Mündung bis zum Colmberger Ortsteil Binzwangen im Landkreis Ansbach als „Gewässer 3. Ordnung“ eingestuft. Damit geben die entsprechenden Richtlinien vor, dass die Kommunen für Kosten von „Wasserbaulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität“ aufkommen müssen. Das hat jetzt in Colmbergs Marktgemeinderat für eine lebhafte Diskussion gesorgt.