Das Kriegerdenkmal im Lehrberger Ortsteil Obersulzbach bleibt, wo es ist. Der Marktgemeinderat beschloss mit zwei Gegenstimmen nicht nur den Verbleib des Denkmals an seinem Standort, sondern auch die Übernahme der Sanierungskosten im Rahmen der Dorferneuerung Obersulzbach 2 zu übernehmen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Zuschüsse zu beantragen. Bürgermeisterin Renat Hans erläuterte, dass für Obersulzbach, Berndorf und Birkach ein Dorferneuerungsverfahren angeordnet wurde. In diesem Rahmen könne auch die Sanierung des Kriegerdenkmals in Obersulzbach oder seine Verlegung in den Friedhof des Gemeindeteils bezuschusst werden.
Die evangelische Kirchengemeinde Oberdachstetten, zu der auch die Filialkirche in Obersulzbach gehört, plant eine Sanierung der Kirchhofmauer. Die Kirchengemeinde hat einen Antrag zur Übernahme der Kosten für die Sanierung des Kriegerdenkmals gestellt. Der Marktgemeinderat hatte schon in seiner Sitzung im Oktober 2025 der Übernahme der Kosten zugestimmt.
Die Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung, so berichtete die Bürgermeisterin, habe sich für den Erhalt des Denkmals am derzeitigen Standort ausgesprochen. Die Kirchengemeinde will die finale Entscheidung der politischen Gemeinde überlassen.
Beim Verbleib des Kriegerdenkmals am derzeitigen Standort werden die Sanierungskosten auf rund 76.800 Euro geschätzt. Eine Umsetzung des Denkmals in den Friedhof würde rund 53.000 Euro kosten. Seitens des Amts für Ländliche Entwicklung wird ein Zuschuss in Höhe von 40 Prozent erwartet. Beide Varianten seien zuschussfähig. Wem das Denkmal gehört, konnte aus den Akten im Lehrberger Rathaus nicht ermittelt werden. Mehrheitlich sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder für einen Verbleib am derzeitigen Standort aus.
Einstimmig hat der Marktgemeinderat eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur zweiten Änderung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Unterheßbach an der Bahnlinie“ beschlossen. Die Änderung umfasst ausschließlich Grundstücke von Markus Stoll, dem Eigentümer der Firmen „FNB – Pflaster- & Gartenbau” und „Der Stein”.
Die Zweckbestimmung des Gebietes wurde in „Lagerflächen für Materialien des Straßen-, Tief- und Landschaftsbaus“ geändert. Anlass seien Erweiterungsabsichten der Firmen, so Bürgermeisterin Renate Hans. Die Marktgemeinde wolle die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung schaffen.
Derzeit sind die Flächen im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzflächen und Grünflächen dargestellt. Die Änderung umfasst rund einen Hektar und zwei Flurstücke. Nordöstlich grenzt die Bahnlinie an, nördlich befindet sich eine Freiflächenphotovoltaikanlage, südlich eine landwirtschaftliche Fläche und südwestlich die Ortsstraße. Der Marktgemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange.
Ebenfalls einstimmig wurde die zweite Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Unterheßbach an der Bahnlinie“ beschlossen. Nach den Vorgaben des Bebauungsplans können auf der Fläche Lager- und Produktionshallen, Betriebsgebäude, Baustofflager und andere Lagerflächen errichtet werden. Die Lage zwischen Bahntrasse, Bahnübergang und den Flächen der Photovoltaikanlage sowie dem bestehenden Baustofflager mit Recyclingplatz sorgt dafür, dass keine zusätzliche optische Beeinträchtigung der Landschaft entsteht.
Die Erschließung könne, über die bestehende Zufahrt erfolgen, erläuterte Bürgermeisterin Hans. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 2,15 Hektar. Der Marktgemeinderat beschloss auch hierfür die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.