Teile der Ansbacher Altstadt sollen für Rad- und E-Scooter-Verkehr gesperrt werden. Dieses Ziel verfolgt die CSU mit einer im Februar gestarteten Unterschriften-Aktion, die am Ende zu einem Bürgerbegehren führen soll. Mit dem bisherigen Ergebnis sind die Verantwortlichen zufrieden, es liegt aber noch ein weiter Weg vor ihnen.
Im Kern geht es der CSU darum, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen 10.30 und 16 Uhr in der Neustadt, in der Uzstraße sowie in der Kannen- und in der Kronenstraße absteigen und ihr Fahrrad schieben sollen. In diesem Zeitraum ist die Innenstadt auch für den Lieferverkehr gesperrt.
Die großen Plätze wie der Martin-Luther-Platz, der Johann-Sebastian-Bach-Platz, das Durchgangsschulhaus und die Brücken zum Brücken-Center sollen ausdrücklich von der Sperrung ausgeschlossen sein. Anders als in den genannten Bereichen sieht die CSU hier genügend Platz, damit sich die verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährlich in die Quere kommen.
Seit 2018 ist die Ansbacher Fußgängerzone komplett und rund um die Uhr für den Radverkehr freigegeben. Radlerinnen und Radler müssen nicht absteigen, dürfen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Anders sieht es bei den E-Scootern aus. Für sie ist die Fußgängerzone eigentlich tabu.
„Wir sind nicht gegen den Radverkehr”, betont CSU-Fraktionsvorsitzender Jochen Sauerhöfer im Gespräch mit der Fränkischen Landeszeitung. Es gehe darum, die Sicherheit in der Fußgängerzone zu erhöhen und damit auch für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen.
Auslöser für den erneuten Anlauf – die CSU hat in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, an den geltenden Regeln etwas zu ändern – war laut Sauerhöfer eine geplante Gesetzesnovelle mit Blick auf die Elektrokleinstfahrzeugverordnung. Kernpunkt der Änderung ist, dass E-Scooter stärker mit dem Radverkehr gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass die Roller in Zukunft überall dort genutzt werden dürfen, wo auch mit dem Fahrrad gefahren werden darf. Die bisherige Regelung in der Ansbacher Innenstadt, dass das Radeln erlaubt und die Scooter verboten sind, wäre damit nichtig.
Bislang sind nach seinen Worten rund 1000 Unterschriften zusammengekommen. Etwa 2500 Unterschriften benötigt die CSU nach der Schätzung von Sauerhöfer, damit es ein Bürgerbegehren gibt. Mit dem Zwischenergebnis ist man bei der CSU durchaus zufrieden. „Es war klar, dass wir die Unterschriften nicht innerhalb von zwei Monaten haben”, sagt Sauerhöfer.
Vielmehr ist es eher ein langfristiges Unterfangen und kein Wahlkampfmanöver, wie die Aktion von Kritikern bezeichnet wurde. Eine richtige Frist habe man sich nicht gesetzt. Aber bis September oder Oktober wolle man die Unterschriften zusammenhaben. Gleichwohl wird es in den nächsten Monaten schwieriger, die Menschen für das Vorhaben zu begeistern, das weiß auch Sauerhöfer. Denn während des Wahlkampfes war es an den Infoständen deutlich einfacher, mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen.
Die Resonanz auf den CSU-Vorstoß stimmt die Verantwortlichen zuversichtlich. Laut Sauerhöfer gab es von vielen Menschen eine positive Rückmeldung. Es gab aber auch einige kritische Stimmen, warum die CSU zum wiederholten Mal mit dem Radeln in der Fußgängerzone ums Eck kommt. „So ehrlich muss man sein.”
Sauerhöfer ist sich vollkommen bewusst, dass ein erfolgreiches Bürgerbegehren auch die Radfahrerinnen und Radfahrer treffen würde, die sich an die Spielregeln halten. „Es geht um die, die keinerlei Rücksicht nehmen”, betont der Co-Fraktionsvorsitzende. Die fehlende Rücksichtnahme sei leider ein gesamtgesellschaftliches Problem.