In sozialen Medien kursieren Bilder und Videos einer unheimlichen Gestalt im Katzenkostüm mit rot-weißem Hut. Nutzer inszenieren die Katze mit Hut („Cat in the Hat“), eigentlich eine Erfindung des US-Kinderbuchautors Dr. Seuss, als - oft KI-generierte - Schreckfigur; in jüngster Zeit ist auch die Rede von angebliche Sichtungen in realen Umgebungen.
In Coswig in Sachsen-Anhalt ermittelt die Polizei nach einem Vorfall im September: Eine Anwohnerin meldete eine kostümierte Person, die mit einem Knüppel fast eine halbe Stunde vor ihrem Haus gewartet haben soll.
Die Polizei warnt davor, Menschen gezielt zu erschrecken oder zu verfolgen. Sie rät ganz deutlich:
Außerdem sollten Eltern, Angehörige und Freunde mit Kindern und Jugendlichen über diesen Trend sprechen, so die Polizei weiter: „Was online wie ein lustiger „Prank” wirkt, kann bei Betroffenen echte Angst auslösen - und für die Verursachenden ernste Konsequenzen haben.“
Je nach Verhalten können verschiedene Straftatbestände in Betracht kommen.
Wird eine solche Tat öffentlich begangen, etwa in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts, können höhere Strafrahmen gelten.
Wichtig: Ob eine Straftat vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Kostümtragen oder bloßes Weiterleiten eines Posts sind nicht automatisch strafbar.
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