Cannabis Social Club in Ansbach: „Bayern macht es uns nicht einfach” | FLZ.de

foobarious
arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 12.08.2024 09:00

Cannabis Social Club in Ansbach: „Bayern macht es uns nicht einfach”

Wer Cannabis über einen Verein anbauen will, muss viele Vorgaben erfüllen. (Foto: Daniela Ramsauer)
Wer Cannabis über einen Verein anbauen will, muss viele Vorgaben erfüllen. (Foto: Daniela Ramsauer)
Wer Cannabis über einen Verein anbauen will, muss viele Vorgaben erfüllen. (Foto: Daniela Ramsauer)

Es riecht an einigen Ecken in der Stadt und auf dem Land: nach Cannabis, das in aller Öffentlichkeit geraucht wird – und seit 1. Juli auch von Vereinigungen angebaut werden darf. Welche Konsequenzen hat die Legalisierung? Die Staatsanwaltschaft, die für Stadt und Landkreis Ansbach zuständig ist, und eine Anbauvereinigung in spe ziehen Zwischenbilanz.

Alexander Nees ist geübt im Geduld haben. Nach monatelangem Einlesen in Gesetzestexte, Treffen von 240 potenziellen Mitgliedern und der Wahl eines Vorstands steht die Gründung des Cannabis Social Club Hanfwurm e.V. bevor.

Seit 1. April ist der Konsum von Cannabis laut Gesetz an bestimmten Orten erlaubt. Erwachsene dürfen außerdem privat bis zu drei Pflanzen anbauen. Nicht-gewerbliche Vereinigungen dürfen die Pflanzen seit dem 1. Juli anbauen. Über sie dürfen Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden. Damit das alles möglich ist, müssen sie jedoch als Verein eingetragen sein.

Es ist ein langer Weg bis zur Genehmigung

Ob dieser Schritt im Falle vom Hanfwurm kurz bevor steht oder doch noch weiter entfernt liegt – das kann der Betreiber der Ansbacher Kneipe „Der kleine Hanfwurm“ nicht genau sagen. Seit dem letzten Jahr arbeitet er mit einem wachsenden Team von Mitstreitern auf die Gründung einer Anbauvereinigung hin.

Seit etwa einem Monat sind die Unterlagen beim Notar. „Es fehlen noch zwei Sachen“, hat der ausgerichtet. „Bayern macht es uns nicht einfach. Weil alles so lange dauert, wird darauf rumgeritten, dass sich die Leute Sachen vom Schwarzmarkt besorgen“, ärgert sich Nees.

Das könnte Sie auch interessieren
Über 90 Gramm Haschisch bei Verkehrskontrolle auf A7 nahe Uffenheim sichergestelltBurgoberbachs Bürgermeister setzt sich gegen Vorwurf der Verleumdung zur WehrBei Verkehrskontrolle in Lehrberg stößt Polizei auf Drogen und mehrere WaffenNach Schlachthof-Skandal in Wassertrüdingen: So geht es für Beschuldigte weiterAuf der A6 bei Lichtenau: Polizei findet zwei Kilo Marihuana bei AutofahrerAnklage erhoben: Jugendliche beschädigten an Silvester Israel-Flagge in AnsbachSchlachthof in Wassertrüdingen: Videos ausgewertet, Beschuldigte identifiziertRazzien von Ansbach bis Gunzenhausen in Restaurants: War ein Schleuser am Werk?Brandstiftung bei Electrolux in Rothenburg: Prozess gegen 23-Jährigen startetNach wüsten Gewaltorgien in Ansbach: Zwei Tatverdächtige in U-HaftHubschrauber-Absturz bei Greding: Verfahren eingestellt – Fragen bleiben offenHennen in Schlachthof gequält: So steht es um die Ermittlungen in WassertrüdingenSchuleinbrüche in der Region: Polizei nimmt Bande hoch – ist die Serie geklärt?Beutel voller Meth und Bargeld: Polizei schnappt mutmaßlichen Dealer in AnsbachKrankenwagen-Unfall mit drei Toten bei Geslau: Ursache endlich geklärt

Staatsanwalt: Cannabis ist eine Einstiegsdroge

Um den Verein beim Amtsgericht einzutragen, sind diverse Unterlagen und Konzepte notwendig. Unter anderem für Sicherheit, Ab- und Rückholung, Prävention, Vernichtung der Reste und einiges mehr. „Einen Großteil haben wir schon abgedeckt, aber es reicht immer noch nicht“, sagt Alexander Nees stöhnend. Erst wenn alles geregelt ist, will Nees mit seinem Club eigene Pflanzen großziehen. Bis es da etwas zu ernten gibt, wird es mindestens ein halbes Jahr dauern. Zur Überbrückung plant der angehende Verein, mit Stecklingen anderer Firmen zu arbeiten.

Immer noch ausgesprochen kritisch sieht Friedrich Weitner, Leitender Oberstaatsanwalt in Ansbach das neue Cannabisgesetz. „Für mich bleibt Cannabis eine Einstiegsdroge, mit besonderen Gefahren für junge Menschen“, so Weitner. Allerdings habe sich durch das Gesetz der Fokus verschoben: von denen die etwas besitzen, stärker hin zu denen, die organisierten Handel treiben. „Das sind ja auch die Leute, an die wir ranwollen. Denn Handel bleibt nach wie vor eine Straftat“, meint der Leitende Oberstaatsanwalt.

Alexander Nees hofft, dass er bald mit dem Anbau von Cannabis beginnen kann. (Foto: Daniela Ramsauer)
Alexander Nees hofft, dass er bald mit dem Anbau von Cannabis beginnen kann. (Foto: Daniela Ramsauer)

Der Kleine Hanfwurm in Ansbach wird zum Cannabis Social Club

Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, aber die Anbauvereinigung soll schon jetzt gegründet werden. Die Betreiber der Kneipe erklären ihre Pläne.
13.03.2024 18:20
query_builder4min

Der Schwerpunkt für die Justiz hat sich verändert

Wegen des Cannabisgesetzes müsse auch mehr gerechnet werden: Ab wann besitzt jemand eine – nicht mehr legale – nicht geringe Menge? Wachsen in einer Wohngemeinschaft mehr Pflanzen als die erlaubten drei Stück pro Kopf? Der Schwerpunkt der Staatsanwaltschaft habe sich verändert, „von einer Entlastung können wir aber nicht sprechen“.

Immerhin hat die Ansbacher Staatsanwaltschaft den größten Berg Arbeit, den das neue Gesetz mit sich brachte, bereits hinter sich gelassen. Denn da die Neuerungen auch rückwirkend gelten, mussten in Ansbach 500 Akten nochmals geprüft werden. Drei Staatsanwälte haben, so Weitner, in rund einem Arbeitsmonat Strafen, die schon festgelegt waren, neu berechnet und angepasst. Eine Person im Jugendbereich saß nach der Neufestsetzung zu Unrecht in Haft und wurde entlassen.

north