Es riecht an einigen Ecken in der Stadt und auf dem Land: nach Cannabis, das in aller Öffentlichkeit geraucht wird – und seit 1. Juli auch von Vereinigungen angebaut werden darf. Welche Konsequenzen hat die Legalisierung? Die Staatsanwaltschaft, die für Stadt und Landkreis Ansbach zuständig ist, und eine Anbauvereinigung in spe ziehen Zwischenbilanz.
Alexander Nees ist geübt im Geduld haben. Nach monatelangem Einlesen in Gesetzestexte, Treffen von 240 potenziellen Mitgliedern und der Wahl eines Vorstands steht die Gründung des Cannabis Social Club Hanfwurm e.V. bevor.
Seit 1. April ist der Konsum von Cannabis laut Gesetz an bestimmten Orten erlaubt. Erwachsene dürfen außerdem privat bis zu drei Pflanzen anbauen. Nicht-gewerbliche Vereinigungen dürfen die Pflanzen seit dem 1. Juli anbauen. Über sie dürfen Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden. Damit das alles möglich ist, müssen sie jedoch als Verein eingetragen sein.
Ob dieser Schritt im Falle vom Hanfwurm kurz bevor steht oder doch noch weiter entfernt liegt – das kann der Betreiber der Ansbacher Kneipe „Der kleine Hanfwurm“ nicht genau sagen. Seit dem letzten Jahr arbeitet er mit einem wachsenden Team von Mitstreitern auf die Gründung einer Anbauvereinigung hin.
Seit etwa einem Monat sind die Unterlagen beim Notar. „Es fehlen noch zwei Sachen“, hat der ausgerichtet. „Bayern macht es uns nicht einfach. Weil alles so lange dauert, wird darauf rumgeritten, dass sich die Leute Sachen vom Schwarzmarkt besorgen“, ärgert sich Nees.
Um den Verein beim Amtsgericht einzutragen, sind diverse Unterlagen und Konzepte notwendig. Unter anderem für Sicherheit, Ab- und Rückholung, Prävention, Vernichtung der Reste und einiges mehr. „Einen Großteil haben wir schon abgedeckt, aber es reicht immer noch nicht“, sagt Alexander Nees stöhnend. Erst wenn alles geregelt ist, will Nees mit seinem Club eigene Pflanzen großziehen. Bis es da etwas zu ernten gibt, wird es mindestens ein halbes Jahr dauern. Zur Überbrückung plant der angehende Verein, mit Stecklingen anderer Firmen zu arbeiten.
Immer noch ausgesprochen kritisch sieht Friedrich Weitner, Leitender Oberstaatsanwalt in Ansbach das neue Cannabisgesetz. „Für mich bleibt Cannabis eine Einstiegsdroge, mit besonderen Gefahren für junge Menschen“, so Weitner. Allerdings habe sich durch das Gesetz der Fokus verschoben: von denen die etwas besitzen, stärker hin zu denen, die organisierten Handel treiben. „Das sind ja auch die Leute, an die wir ranwollen. Denn Handel bleibt nach wie vor eine Straftat“, meint der Leitende Oberstaatsanwalt.
Wegen des Cannabisgesetzes müsse auch mehr gerechnet werden: Ab wann besitzt jemand eine – nicht mehr legale – nicht geringe Menge? Wachsen in einer Wohngemeinschaft mehr Pflanzen als die erlaubten drei Stück pro Kopf? Der Schwerpunkt der Staatsanwaltschaft habe sich verändert, „von einer Entlastung können wir aber nicht sprechen“.
Immerhin hat die Ansbacher Staatsanwaltschaft den größten Berg Arbeit, den das neue Gesetz mit sich brachte, bereits hinter sich gelassen. Denn da die Neuerungen auch rückwirkend gelten, mussten in Ansbach 500 Akten nochmals geprüft werden. Drei Staatsanwälte haben, so Weitner, in rund einem Arbeitsmonat Strafen, die schon festgelegt waren, neu berechnet und angepasst. Eine Person im Jugendbereich saß nach der Neufestsetzung zu Unrecht in Haft und wurde entlassen.