Nach einem Busunfall in Wachsenberg laufen die Ermittlungen der Rothenburger Polizei noch. In dem auch mit Schulkindern besetzten Bus war auf einer gesperrten Strecke ein zehnjähriges Mädchen verletzt worden. Als Reaktion auf den Unfall weist das Landratsamt Ansbach auf eine eigene Mailadresse für Beschwerden über den Busverkehr hin.
Mit einem Schock für Kinder und Eltern begann die Woche am Montag, 22. Januar. Gegen 7.30 Uhr rutschte in Wachsenberg, einem Ortsteil von Neusitz, ein Linienbus von der Straße. In ihm saßen 44 Fahrgäste, darunter 36 minderjährige Personen. 20 davon waren Schüler im Alter von neun bis 14 Jahren.
Der Bus kam nur knapp vor einem Weiher zum Stehen. Wenn er nach rechts in das Wasser gekippt wäre, hätte der Unfall gravierende Folgen haben können. So blieben fast alle im Bus unverletzt, bis auf ein zehnjähriges Mädchen. Sie erlitt eine Prellung am Ellenbogen.
Juristisch ist diese Verletzung ein wichtiger Punkt. Die Polizei ermittelt deswegen nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, wie ein Sprecher der Inspektion auf FLZ-Anfrage mitteilte.
Das wäre eine Straftat. Sie könnte schwerere Konsequenzen für den 50-jährigen Busfahrer haben als die anderen Vergehen, die ihm zur Last gelegt werden. Denn diese liegen alle im Bereich von Ordnungswidrigkeiten. Darunter ist das Befahren einer verbotenen Strecke. Die Straße, die er benutzte, ist für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Am Unfalltag war sie zudem hochriskant. Die schmale Fahrbahn mit einem Gefälle von 16 Prozent war stark vereist. Nachdem sie ohnehin von keinem benutzt werden durfte, wurde sie nicht gestreut.
Wieso der 50-Jährige am Steuer diese Gefährdung seiner Fahrgäste in Kauf nahm, ist weiter rätselhaft. Die gesperrte Straße ist nur eine kleine Abkürzung im Vergleich zu der erlaubten Strecke von Wachsenberg auf die Staatsstraße nach Rothenburg. Die Route hatte das Ziel Bleiche/Schulzentrum in Rothenburg. Im morgendlichen Berufsverkehr mit zahlreichen Ampeln spielt die Frage, wie schnell der Bus aus Wachsenberg wieder auf die Staatsstraße kommt, keine große Rolle für die Ankunftszeit.
Eltern berichteten, dass der Busfahrer auch schon vorher die gesperrte Abfahrt hinab ins Tal genommen haben soll. Um alle im Raum stehenden Vorwürfe und den genauen Unfallverlauf am 22. Januar zu klären, stehen nach den Angaben der Polizei noch mehrere Vernehmungen möglicher Zeugen aus.
Erst wenn der Ermittlungsbericht der Polizei in einigen Wochen vorliegt, ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Eigene Konsequenzen kann dann die Führerscheinbehörde ziehen.
Zu möglichen Problemen im ÖPNV verweist das Landratsamt Ansbach auf ein Angebot an Eltern und erwachsene Fahrgäste, sich sofort um Sorgen oder Beschwerden zu kümmern. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt das Landratsamt Ansbach per Mail an die Adresse oepnv@landratsamt-ansbach.de entgegen, erklärte Pressesprecher Fabian Hähnlein. Die Behörde werde sich dann umgehend an das verantwortliche Unternehmen wenden.
„Das Landratsamt Ansbach geht jedem Anliegen nach. Der Großteil solcher Anfragen wird auf kurzem Wege durch den ständigen Kontakt zu den Verkehrsunternehmen geklärt”, teilte Hähnlein auf FLZ-Anfrage mit. „Beschwerden von Fahrgästen sowie Eltern, die dem Landkreis Ansbach zur Kenntnis gelangen, werden an das beteiligte Verkehrsunternehmen mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet, damit Probleme behoben werden können.”
Der Pressesprecher betonte, dass das Landratsamt hier nur die Rolle als Vermittler habe. Die gesamte Verantwortung für das Personal, die tatsächlich benutzten Strecken und mögliche Fehler von Fahrern liege ausschließlich bei dem Unternehmen, das vom Landratsamt den Auftrag für eine bestimmte Strecke erhalten hat.
Hähnlein ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass das Landratsamt sich darum kümmern werde, wenn Mitteilungen vorliegen, dass sich einzelne Fahrer beispielsweise nicht ausreichend an Verkehrsregeln halten sollten. „Zusätzlich bietet das Landratsamt in seiner Mittlerrolle an, Fahrgastbeschwerden und Hinweise an das Verkehrsunternehmen weiterzugeben.”