Bundestagswahl: So wählen Inhaftierte der JVA Ansbach | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.02.2025 20:30

Bundestagswahl: So wählen Inhaftierte der JVA Ansbach

Die Wahlunterlagen für die Insassen der JVA Ansbach unterscheiden sich vom Rest der Bevölkerung nicht. Für die Beschaffung des Stimmzettels ist jeder selbst verantwortlich. (Foto: Luca Paul)
Die Wahlunterlagen für die Insassen der JVA Ansbach unterscheiden sich vom Rest der Bevölkerung nicht. Für die Beschaffung des Stimmzettels ist jeder selbst verantwortlich. (Foto: Luca Paul)
Die Wahlunterlagen für die Insassen der JVA Ansbach unterscheiden sich vom Rest der Bevölkerung nicht. Für die Beschaffung des Stimmzettels ist jeder selbst verantwortlich. (Foto: Luca Paul)

Hinter Gittern, trotzdem ein Teil der Demokratie. Auch die Stimmen aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ansbach zählen bei der anstehenden Bundestagswahl. Doch wie wählen Inhaftierte? Wie informieren sie sich? Ihre Möglichkeiten sind beschränkt. Ein Insasse und die Einrichtungsleitung geben einen Einblick in die Abläufe.

Die Mauern sind hoch, Stacheldraht schirmt von der Außenwelt ab. Türen sind elektronisch gesichert, Kameras überwachen den Gehweg. An der Straße gegenüber geht die Bevölkerung Lebensmittel einkaufen. Das Brücken-Center ist nur wenige Schritte entfernt. Mitten in Ansbach steht die JVA – das historische Gebäude ist ziemlich unscheinbar. Dort sind in erster Linie Gefangene mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten untergebracht, aber auch Untersuchungshäftlinge.


Wenn ich keine Stimme abgebe, ist es schlechter, als wenn ich wähle.


Auch innen gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen. Normalerweise muss jeder Briefverkehr offen gelegt werden. Nur in einem Fall nicht: bei der Wahl.

Über die vorgezogene Bundestagswahl wurde in der JVA zeitnah informiert, erzählt einer der Inhaftierten bei einem Gespräch im Gefängnis. Er selbst wird wählen. Dass ihm dieses Recht nicht genommen wird, findet er gut. „Es gehört für mich einfach dazu. Wenn ich keine Stimme abgebe, ist es schlechter, als wenn ich wähle“, sagt er.

Der Gang ins Wahllokal am 23. Februar ist für die Insassen des Ansbacher Gefängnisses nicht möglich. Wer im Offenen Vollzug in Lichtenau untergebracht ist, könnte in Person wählen. Wie es ein großer Teil der Bevölkerung auch macht, beteiligen sich die Gefangenen in Form von Briefwahl.

Briefwahl beantragen die Gefangenen selber

„Für die Beschaffung des Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen und gegebenenfalls einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis ist jeder Gefangene selbst verantwortlich“, sagt Dr. Susann Barisch, stellvertretende Anstaltsleiterin. Beantragt werden die Unterlagen bei der jeweiligen Kommune, in der der Insasse am 12. Januar 2025 gemeldet war. „Das kann seine Wohnung oder aber auch der Ort der Justizvollzugsanstalt sein, in der er gerade untergebracht ist“, teilt sie mit.

Um das zu erleichtern, liegen die Anträge ausgedruckt in einem bestimmten Raum im Gefängnis parat. „Von dem her wird man in der JVA schon gut informiert, was man mit der Briefwahl machen muss“, sagt der Inhaftierte.

Informationsquellen im Gefängnis sind beschränkt

Da das Ansbacher Gefängnis über mehrere Monate hinweg saniert wurde, waren die Gefangenen vorübergehend in Nürnberg und Lichtenau untergebracht. Auch da wurde über die Wahlmöglichkeit informiert, erzählt der Mann. Über Zeitungen und Fernseher mit Radio-Funktion können sich die Ansbacher Insassen informieren. Fast jeder hat einen eigenen Fernseher in seinem Haftraum, teilt Barisch mit.

„Was man über Social Media mitkriegt, das fällt natürlich weg“, sagt der Gefangene. Der Zugang zum Internet ist nicht erlaubt. Jeder Schritt in der Online-Welt müsste überwacht und kontrolliert werden. Das gestaltet sich schwierig und sehr aufwendig.

Gut informiert fühlt sich der Inhaftierte trotzdem. Er weiß, wann er den Fernseher einschalten muss, wann Sendungen wie die Tagesschau laufen. Manchmal würde er sich jedoch mehr Neutralität in den Medien wünschen. „Man muss ein bisschen zwischen den Zeilen lesen.“ Er würde gerne die einzelnen Wahlprogramme auch selbst durchgehen.

Über die Erststimme werden die Direktkandidaten gewählt, über die Zweitstimme die Zusammensetzung des Bundestages. (Archivbild) (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB)

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Ausnahmsweise keine Überwachung

Die Mitarbeiter des Gefängnisses dürfen keinen politischen Einfluss auf die Gefangenen nehmen. Die Gefangenen können sich aber untereinander austauschen. „Draußen ist das, glaube ich, auch ein bisschen einfacher. Da tauscht man sich auch einmal mit Freunden aus“, sagt er. In der JVA Ansbach entstehen politische Gespräche eher unter der älteren Generation, erzählt der Inhaftierte. „Von den Jungen hört man nicht sonderlich, dass sie sich dafür interessieren.“

Zum Zeitpunkt des Gesprächs waren von 27 Gefangenen zwölf wahlberechtigt – und zwar, weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Von den zwölf hatte nur ein Teil die Wahlunterlagen beantragt. „Ich glaube, das ist hier drinnen wie draußen“, sagt der Gefangene.

Wird das Wahlgeheimnis gewahrt?

Gesetzt werden die zwei Kreuzchen ohne Überwachung. „Das Wahlgeheimnis wird selbstverständlich gewahrt“, betont Barisch. Personen, die nicht in Einzelhafträumen untergebracht sind, wird ein extra Raum zur Verfügung gestellt. In diesem können sie unbeobachtet ihre Stimmzettel ausfüllen. Den Umschlag klebt der Inhaftierte selbst zu: „Dass auch keiner reinschauen kann.“

Seinen Antrag hat der befragte Insasse zeitnahe verschickt. Ein bisschen unentschlossen ist er noch. „Man weiß ja im Moment eher weniger, was man wählen soll“, sagt er. Dennoch: „Nur durch die Wahl kann ich mitbestimmen.“


Luca Paul
Luca Paul
Redakteurin in der Lokalredaktion Ansbach
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