Bürokratieabbau macht auch in Heilsbronn neue Satzungen nötig | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.08.2025 07:00

Bürokratieabbau macht auch in Heilsbronn neue Satzungen nötig

Der Parkdruck im öffentlichen Raum ist schon jetzt in allen Kommunen hoch. Ohne neue Satzung befürchtet die Heilsbronner Stadtverwaltung, dass dieser noch höher wird. (Foto: Eckard Dürr)
Der Parkdruck im öffentlichen Raum ist schon jetzt in allen Kommunen hoch. Ohne neue Satzung befürchtet die Heilsbronner Stadtverwaltung, dass dieser noch höher wird. (Foto: Eckard Dürr)
Der Parkdruck im öffentlichen Raum ist schon jetzt in allen Kommunen hoch. Ohne neue Satzung befürchtet die Heilsbronner Stadtverwaltung, dass dieser noch höher wird. (Foto: Eckard Dürr)

Wie viele Parkplätze müssen bei Wohnbauprojekten nachgewiesen werden? Ab wann braucht es einen Spielplatz? Antworten auf diese Fragen liefern eine Stellplatz- und eine Spielplatzsatzung. Beides hat der Heilsbronner Stadtrat jetzt neu beschlossen. Über den Grund des Neuerlasses wurde in der Sitzung ausgiebig diskutiert.

Dass sich die Verwaltung und der Stadtrat überhaupt mit diesen beiden Regelwerken beschäftigen musste, hängt mit der Staatsregierung zusammen. Der Landtag hatte im Dezember 2024 das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Dadurch ändert sich auch die Bauordnung im Freistaat in Teilen grundlegend, wie Fachbereichsleiter Tobias Christ in der Sitzung erklärte.

Die Idee: Vorhaben sollen beschleunigt werden

Die Idee dahinter aus München ist klar: Das Bauen soll schneller, kostengünstiger und unbürokratischer werden. So müssen Bauträger ab dem 1. Oktober, wenn die Änderung der Bauordnung in Kraft tritt, keine Stellplätze mehr nachweisen. Um dies zu verhindern, müssen die Kommunen individuelle Satzungen erlassen.

Eine Stellplatzsatzung existiert für die Stadt Heilsbronn bereits. Da diese laut Christ aber Regelungen enthält, die auf Grundlage der neuen Bauordnung nicht mehr erlassen werden dürfen, muss diese angepasst werden. Das bedeutet, dass in Heilsbronn künftig zwei Stellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen werden müssen. Besucherstellplätze müssen von Bauträgern dagegen nicht mehr nachgewiesen werden. Auch eine Flächendifferenzierung finde nicht mehr statt, wie Christ auf eine Frage von Stadtrat Uwe Oehler (SPD) erklärte.

Zahl der Wohneinheiten ausschlaggebend für Spielplatz

Ähnlich verhält es sich bei den Spielplätzen. Bisher galt die gesetzliche Regelung, dass Bauträger bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten eine Kinderspielanlage nachweisen müssen. Deshalb existiert in Heilsbronn noch keine Satzung für diesen Bereich. Auch das werde abgeschafft, betonte Christ. Künftig muss erst bei Bauten mit mehr als fünf Wohneinheiten eine solche Anlage geschaffen werden.

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Bestandsgebäude sind nach der gesetzlichen Regelung ausgenommen. Wie ein solcher Spielplatz aussehen soll, dazu gibt es nur Empfehlungen. Diesen Umstand kritisierten unter anderem Günther Brendle-Benisch (ÖDP) und Simon Gerstlacher (CSU). „So wie das ausgestaltet ist, finde ich es voll daneben.”

Bürgermeister Pfeiffer ist nicht zufrieden

Kritik kam auch von Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer. „Da hat man der Bauträgerlobby mehr zugehört als den Bedürfnissen der Kommune”, sagte der Rathauschef. Eine Vereinfachung sieht Pfeiffer in dem Vorgehen aus München nicht. Seine Begründung: Die Kommunen müssen jetzt neue Satzungen erlassen, um ihren legitimen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Wirklich verwundert ist der Bürgermeister indes nicht. „Für mich reiht sich das ein in die unsägliche Lawine an Aufgaben, die von oben nach unten drückt.” Auf der anderen Seite werde nicht für die nötige Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben gesorgt – weder vom Bund noch vom Freistaat. Mit den neuen Satzungen versuche man, „die Lawine abzumildern”.

Letztlich stimmte der Stadtrat einstimmig (Parkplätze) beziehungsweise mehrheitlich (Spielplätze) dafür, die beiden neuen Satzungen zu erlassen.


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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