Ein potenzielles Baugebiet im Dachsbacher Osten hat um die Jahreswende für viel Aufregung gesorgt im Ort. Aufgebrachte Anwohner hatten eine Initiative gegründet und ein Bürgerbegehren gestartet. Jetzt hat die Angelegenheit eine neue Wende bekommen.
Es geht vor allem um die noch unbebauten Flächen zwischen der Pfarrer-Enz-Straße und dem Reisichbach. Dort wäre Platz für einige wenige Wohnhäuser und auch für kleinere Gewerbeansiedlungen, fand man im Gemeinderat. Man habe vor allem an einheimische Handwerksbetriebe gedacht, so Bürgermeister Peter Kaltenhäuser.
Doch noch bevor die Bauleitplanung richtig Fahrt aufnehmen konnte, regte sich der Widerstand. In der Gemeinderatssitzung am Freitagabend ging es nun um jenes Bürgerbegehren, das in der Januarsitzung eingereicht worden war. Der Gemeinderat hatte zu entscheiden, ob es formal und inhaltlich den rechtlichen Voraussetzungen entspricht.
Im Abstimmungstext fragen die Initiatoren sinngemäß, ob die Abstimmenden für die Ausweisung eines „reinen Wohngebietes“ an der Pfarrer-Enz-Straße und an der Straße „Am Rauhen Nutz“ seien. Die Gemeindeverwaltung hatte sich zur Vorbereitung juristische Beratung von den Fachbehörden eingeholt. Das zusammengefasste Resümee lag den Gemeinderäten vor und ließ ihnen kaum eine Wahl: Der zur Abstimmung gestellte Text sei an einzelnen Stellen rechtlich zumindest „problematisch“. Das Bürgerbegehren „Wohngebiet muss Wohngebiet bleiben“ sei in dieser Form nicht zulässig, entschied der Gemeinderat folglich ohne Gegenstimmen.
Schon in der Überschrift findet sich einer der Punkte, an dem sich die Verwaltung stieß: Anders als in der Fragestellung formuliert, sei das fragliche Areal eben nicht als Wohngebiet, und schon gar nicht als „reines Wohngebiet“ ausgewiesen, war zu lesen. Eine Bauleitplanung für das Gebiet gebe es noch gar nicht. Die Formulierung sei „daher nicht zutreffend und widerspricht den Tatsachen“, hieß es in der Tischvorlage.
Davon abgesehen könne der Gemeinderat sich gar nicht, so wie es das Begehren verlangte, einfach bereits vorab auf ein „reines Wohngebiet“ festlegen. Diese Entscheidung könne erst nach einer Abwägung im Anhörungsverfahren getroffen werden.
Mit dem ablehnenden Ratsbeschluss ist der im Raum stehende Bürgerentscheid zunächst einmal vom Tisch. Peter Kaltenhäuser hat nach eigenen Worten bereits mit den Initiatoren über das weitere Vorgehen gesprochen. Man habe sich darauf geeinigt, während der Planungsphase im Dialog zu bleiben. „Wir finden auf Vertrauensbasis eine für alle befriedigende Lösung“, gab sich der Rathauschef zuversichtlich.
In Absprache mit den Fachbehörden werde sich die Gemeinde nun schlau darüber machen, was überhaupt im betreffenden Areal denkbar ist und inwieweit das wirtschaftlich darstellbar ist. Ratsmitglied Wilfried Wieland äußerte sich dazu sehr deutlich: Zumindest in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße 470 sei ein reines Wohngebiet „absurd“ und „nicht machbar“. Von gesunden Wohnverhältnissen könne in dieser Umgebung nicht die Rede sein.
Der Bürgermeister ist noch aus einem anderen Grund skeptisch: Ein ausschließliches Wohngebiet sei wohl kaum genehmigungsfähig. „Es ist momentan schlichtweg kein Bedarf da“, sagte Peter Kaltenhäuser unter Verweis auf anderswo durchaus noch vorhandenes Bauland.