Die Anklageschrift liest sich wie ein Krimi: Ein 32-jähriger Häftling soll 2022 in der Justizvollzugsanstalt in Ansbach einem Mithäftling mit einer Rasierklinge in den Hals geschnitten haben. Der Vorwurf: versuchter Totschlag. Vor dem Landgericht Ansbach sind am Montag unerwartete Hintergründe zu Tage gekommen.
Sorin L. (Name geändert) stammt ursprünglich aus Rumänien. Er war schon „oft und lang im Knast“, übersetzt seine Dolmetscherin, aber „ein Krimineller“ sei er nicht. Trotzdem sitzt er derzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Kaisheim. Die Tat, die am Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Dr. Christian Eberlein verhandelt wird, spielt sich aber in der JVA Ansbach ab.
Der Angeklagte fängt die Geschichte ganz von vorn an: 2022 saß er wegen anderer Straftaten in der JVA Ansbach und lernte einen Mann kennen – auch ein Häftling, auch ein Rumäne. Die beiden freundeten sich an. Der Mann soll etwa 18 oder 19 Jahre alt gewesen sein, „er war ein Kind“.
Und dann wird es vor Gericht etwas wirr. Der Angeklagte erzählt von diversen Streits. Streits, die nach außen ziemlich banal klingen, im Gefängnis aber die harte Realität sind. Es geht um Geld und es geht um Besitzansprüche. Bei seinen Aussagen redet sich der junge Mann immer wieder in Rage, muss von seiner Dolmetscherin teils gestoppt werden, damit sie hinterherkommt. Er spricht davon, wie verschiedene andere Häftlinge seinen neuen Freund regelmäßig gehänselt, geschubst und getriezt haben sollen. Sorin L. sei immer wieder „dazwischen gegangen, um ihn zu schützen“.
Und an einem Tag, da habe er dann einen der Peiniger auf dem Hof getroffen. Dieser habe ihn zu einer Prügelei aufgefordert, wenn er zu ihm in die Zelle kommt. Sorin L. lässt sich davon provozieren und geht nach oben. Dort folgt eine Schlägerei. Ein dritter Mann versucht laut Anklageschrift, die beiden Männer zu trennen.
Und dann passiert das Entscheidende: Sorin L. zieht eine Rasierklinge, die er in seinem Mund versteckt hat, und schneidet seinem Kontrahenten in den Hals. Dabei entsteht eine 5,5 Zentimeter lange Wunde. Der dritte Häftling wird bei dem Vorfall ebenfalls verletzt. Beide überleben. „Ich wollte sie mit der Klinge nur erschrecken“, sagt der 32-Jährige. Die Verletzung sei aus Versehen passiert, er habe „eher gekratzt“, wird er übersetzt.
„Dass sie den Mann dann genau am Hals verletzen, ist aber ein großer Zufall“ und „Ich weiß nicht, wie das gehen soll als Versehen“, sagt Richter Eberlein. Und er nennt eine Information, die den Prozess ebenfalls beeinflussen könnte: „Sie wurden schon einmal verurteilt, weil Sie jemanden mit einem scharfen Gegenstand am Hals getötet haben.“ Als damals 16-Jähriger hat Sorin L. im Jahr 2008 einem anderen Jugendlichen in Rom mit einer Glasscherbe in den Hals gestochen. Der junge Mann starb.
Die Richter Christian Eberlein, Barbara Dumsky und Markus Albrecht stellen über Stunden hinweg Fragen. Wieso er überhaupt eine Klinge in seinem Mund versteckt hat, wie man eine Rasierklinge denn unauffällig im Mund verstecken kann, ob man damit denn auch essen oder reden kann. Und dabei kommt auch eine neue Information ans Licht.
Sorin L. sagt, dass er immer wieder „komische Sachen im Kopf“ hatte in der Zeit. Daher hatte er oft eine abgebrochene Rasierklinge im Mund versteckt. Mit der verletzte er sich dann an Händen und Körper regelmäßig selbst.
Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier hakt nach: Nach der Tat habe Sorin L. zu einer Sachverständigen gesagt, dass er die Klinge erst später im Mund hatte – nach dem Treffen im Hof. Vor Gericht erklärt er aber, er hatte die Klinge schon im Hof im Mund. „Ich schwöre“, sagt Sorin L. nicht zum ersten Mal in diesem Prozess, „ich hatte die Klinge schon vorher im Mund“.
Unklar bleibt am ersten von drei geplanten Verhandlungstagen also, was genau sich in der Gefängniszelle vor fast genau zwei Jahren abgespielt hat. Der Prozess soll noch bis Mittwoch andauern.